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Kinder

Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung? In diesem Fall können Sie eine Aufstockung des Kindergeldes beantragen. Es steht Ihnen dann bis zum 21. Lebensjahr des Kindes zu.

Manche Kinder benötigen beim Aufwachsen mehr Unterstützung als andere. Deshalb ist für Kinder mit Behinderung neben dem Basis-Kindergeld ein Betreuungszuschlag vorgesehen. Dieser soll die Zusatzkosten decken, die mit der besonderen Situation einhergehen.

Der Zuschlag zum Kindergeld wird von Ihrer Kindergeldkasse ausbezahlt. Für das Kindergeld sind die Regionen zuständig - deshalb entscheidet der Wohnort des Kindes, wie hoch der Zuschlag ausfällt und welche Stelle ihn auszahlt.

Vor der Entscheidung, ob Ihnen der Kindergeldzuschlag zusteht, muss ein Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes beurteilen.

Auch die Kinder einer Person mit Behinderung können Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld haben. Die genaue Höhe richtet sich nach der Zusammensetzung und dem Gesamteinkommen der Familie.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erhöhte Familienbeihilfe auf der Website der GD Personen mit Behinderung.