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Probleme mit dem Arbeitgeber

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gegenseitige Verpflichtungen. Manchmal kommt Ihr Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nach. Bei Problemen können Sie sich an verschieden Sozialversicherungsträger wenden.

Probleme mit Arbeitgebern rühren oft daher, dass Sie sich nicht über Ihr Statut im Klaren sind. Arbeitgeber haben für ihre Arbeitnehmer Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung. Wenn sie mit Selbstständigen arbeiten, haben sie diese Verpflichtungen nicht. Daher ist es wichtig, dass Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren, unter welchem Statut Sie arbeiten.

Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, eine Reihe von Sozialdokumenten für ihre Arbeitnehmer zu erstellen und aufzubewahren. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf bestimmte Dokumente. Wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht ausstellen will, können Sie dies beim zuständigen Inspektionsdienst melden.

Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigen

Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie einem Arbeitgeber, dem gegenüber Sie sich in einem Unterordnungsverhältnis befinden, Ihre Arbeitsleistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeit leitet, indem er bestimmt, wo, wann und wie Sie arbeiten, und dies beaufsichtigen kann. Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer sind Arbeitsleistung, Entgelt und Ausübung der Weisungsbefugnis durch einen Arbeitgeber.

Sie sind Selbstständiger, wenn Sie Einkünfte aus einer Berufstätigkeit erzielen, keine Weisungsbeziehung mit einem Arbeitgeber haben und kein Beamter sind. Durchaus führen Sie gegen Entgelt bestimmte Aufträge aus, aufgrund eines Werkvertrages mit Auftraggebern.

Statutvermutung

In bestimmten Fällen setzt das Gesetz Ihr Statut aufgrund der Art der Arbeitsleistungen fest.

So werden Sie im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer betrachtet, wenn Sie arbeiten als u.a.:

  • Leiharbeitnehmer,
  • Handelsvertreter,
  • Apotheker,
  • entlohnter Sportler, oder
  • Student, die den Statut "Student-Selbstständiger" nicht haben

Für Ihre soziale Sicherheit wird dieses arbeitsrechtliche Statut als Arbeitnehmer in Betracht gezogen.

Im Sozialversicherungsrecht werden Sie als Arbeitnehmer betrachtet, wenn Sie arbeiten als u.a.:

  • Artist oder Künstler, der gegen Entgelt für Rechnung eines Auftraggebers arbeitet,
  • Kraftfahrer im Güterverkehr mit dem Fahrzeug einer anderen Person,
  • Kraftfahrer im Personenverkehr mit dem Fahrzeug einer anderen Person,
  • Taxifahrer mit dem Fahrzeug einer anderen Person.

Arbeiten Sie in einer dieser Funktionen, sind aber doch Selbstständige(r)? Wenn Sie die erforderlichen Nachweise erbringen können, können Sie vor dem Gesetz tatsächlich als Selbständiger angesehen werden.

Wenn Sie ein Mandat in einer belgischen Gesellschaft oder Vereinigung ausüben, geht das Gesetz davon aus, dass Sie selbständig sind. Auch in diesem Fall kann das Gesetz Sie als Arbeitnehmer betrachten, wenn Sie beweisen können, dass dies gerechtfertigt ist.

Zweifel an Ihrem Statut

Oft entspricht die tatsächliche Ausübung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht dem gewählten Statut als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. In diesem Fall kann ein Richter, eine zuständige Einrichtung für soziale Sicherheit oder die administrative Kommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses eine Neuqualifizierung vornehmen.

Eine Neuqualifizierung ist nur aufgrund einer umfassenden Bewertung verschiedener Schlüsselelemente des Arbeitsverhältnisses möglich.

Bei Beginn einer Berufstätigkeit als Selbstständiger können Sie, Ihr Vertragspartner oder beide Parteien zusammen im Zweifelsfall um eine Bewertung durch die administrative Kommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses bitten. Dies muss zum Zeitpunkt Ihres Beitritts zu einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige, oder innerhalb von 1 Jahr nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen.

Welchen Elementen wird im Zweifelsfall Rechnung getragen?

Je nach Beschäftigungssituation, jeweils mit verschiedenen Kriterien, werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • den Willen der Vertragspartner,
  • die Freiheit in der Arbeitszeitgestaltung,
  • die Freiheit in der Arbeitsorganisation, und
  • die Möglichkeit, eine hierarchische Kontrolle auszuüben.

In den folgenden Wirtschaftszweigen gibt es eine Reihe zusätzlicher, sektorspezifischer Kriterien:

  • im Bausektor,
  • im Bewachungssektor,
  • im Transportsektor,
  • im Reinigungssektor, oder
  • im Landwirtschafts- und Gartenbausektor, oder
  • Aktivitäten, die über eine digitale Plattform durchgeführt werden.

Auf der Grundlage einer Beurteilung der sektorspezifischen Kriterien spricht die urteilende Instanz eine Vermutung bezüglich Ihres Statuts aus. Sie können jedoch einen Gegenbeweis erbringen, wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind.

Bei der Bewertung einer Situation spielen nachstehende Elemente überhaupt keine Rolle:

  • der Titel des Vertrages,
  • die Eintragung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bei Sozialversicherungsträgern,
  • die Eintragung als Unternehmen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen,
  • die Eintragung bei der Mehrwertsteuerverwaltung, und
  • die Erklärungsart der steuerlichen Einkommen.

Pflicht des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, verschiedene Dokumente mit Informationen über Ihre Beschäftigung zu erstellen, zu führen und aufzubewahren.

Aufgrund dieser Sozialdokumente können die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht durch den Arbeitgeber überprüft werden. Es handelt sich unter anderem um:

  • die anwendbare Arbeitsregelung,
  • die bezahlte Entlohnung,
  • die gewährten Urlaubstage, und
  • das bezahlte Urlaubsgeld.

Recht des Arbeitnehmers

Als Arbeitnehmer haben Sie Recht auf eine Kopie der Sozialdokumente:

  • die Lohnabrechnung,
  • das individuelle Konto,
  • die Urlaubsbescheinigung bei Rücktritt,
  • das Informationsblatt Krankenversicherung, und
  • das C4-Formular.

Als Arbeitnehmer müssen Sie zu anderen Zwecken (z.B. für Ihre steuerlichen Pflichten, die Anerkennung erworbener Urlaubsrechte, Ihren Anspruch auf Krankheits- und Arbeitslosenentschädigung, ...) über mehrere Informationen über Ihre Beschäftigung verfügen können. 

Ihr Arbeitgeber verletzt die Verpflichtungen.

Verweigert Ihr Arbeitgeber sich, ein gesetzlich verpflichtetes Sozialdokument zu erstellen, oder Ihnen eine Kopie zu übermitteln, so können Sie beim zuständigen Inspektionsdienst Anzeige erstatten oder Klage einreichen.

Für nachstehende Dokumente wenden Sie sich bitte an die Regionalstelle des zuständigen Inspektionsdienstes am Standort des Arbeitgebers:

  • Ihr individuelles Konto (Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung),
  • Ihre Urlaubsbescheinigung bei Rücktritt (Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit),
  • das Informationsblatt Krankenversicherung (Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit), und
  • Ihr C4-Formular (Landesamt für Arbeitsbeschaffung).

Der zuständige Inspektionsdienst vermittelt, indem er:

  • den Arbeitgeber an seine gesetzlichen Pflichten erinnert,
  • die Fahrlässigkeit als strafrechtlicher Verstoß feststellt und meldet, oder
  • gültige Ersatzdokumente erstellt. 

 

 


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