Belgien - Montenegro : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines
Sie verlassen Belgien, um in Montenegro zu ziehen oder Sie verlassen Montenegro, um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Montenegro abgeschlossen.
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und montenegrinischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.
Dieses Abkommen zwischen Belgien und Montenegro betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.
Wenn Sie in Montenegro arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der montenegrinischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :
- Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Montenegro befinden.
- Die montenegrinischen order die Belgischen gezetzlichen bestimmungen müssen für sie gelten order gegolten haben.
Das Abkommen stellt sicher, dass
- Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
- Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
- Sie Leistungen der belgischen/ montenegrinischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Montenegro/Belgien wohnen;
- Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Montenegro zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und montenegrinischen Altersrenten.
Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :
- die Familienbeihilfen
- die Gesundheitspflegeleistungen
- die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
- die Leistungen bei Invalidität
- die Leistungen bei Arbeitsunfällen
- die Leistungen bei Berufskrankheiten
- die Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- die Altersrenten
- die Hinterbliebenenrenten.
Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.
Um auf den Text des Allgemeines Abkommen mit Montenegro (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.
Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit Montenegro (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.
Hier finden Sie das Abkommen zur Festlegung der Liste der Körperersatzstücke, der gröβeren Hilfsmittel und der anderen Sachleistungen von erheblicher Bedeutung: