Arbeitsunfähigkeit

Können Sie im Falle des Aufenthaltes oder der Verlegung des Wohnortes in ihr Bestimmungsland weiterhin die belgischen Krankengelder oder Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit erhalten?

Vor Ihrer Abreise wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Mutualität, um die eventuell zu erfüllenden Formalitäten zum weiteren Erhalt Ihrer Gelder in Ihrem Bestimmungsland zu erfahren.

Der vorhandene bilaterale Sozialversicherungsvertrag umfasst die spezifischen Bestimmungen in Bezug auf den vorübergehenden Aufenthalt oder auf die Verlegung des Wohnortes.

Um in Ihrem Bestimmungsland weiterhin von Ihren belgischen Geldern zu profitieren, müssen Sie im Prinzip dafür die vorherige Genehmigung beim Vertrauensarzt Ihrer belgischen Mutualität erhalten.

Wenn es sich erweist, dass eine derartige Genehmigung in Ihrem Fall nicht erforderlich ist, bleibt es unerlässlich, Folgendes zu tun:

  • Ihre belgische Mutualität über Ihre Abreise zu informieren und
  • Ihr die Abschrift Ihres Aufenthalts- oder Wohnortes mitzuteilen. Das wird ihr erlauben, die notwendigen Verfahren der ärztlichen Kontrolle aufzustellen.

Wenn der Vertrauensarzt Ihrer Mutualität nicht über ihre Abreise informiert wurde, könnte er einen Brief an die Anschrift Ihres belgischen Wohnsitzes senden, um sie zu einer ärztlichen Kontrolle in Belgien aufzurufen.

Wenn Sie am festgelegten Tag abwesend sind, wird er Ihre Entschädigungszahlungen einstellen lassen, bis Sie sich bei ihm vorstellen.

Wenn Ihre Mutualität darüber hinaus über die Tatsache informiert wird, dass sie ohne die erforderliche Genehmigung ins Ausland abgereist sind, könnte sie von Ihnen verlangen, die Gelder zurückzuerstatten, die Sie ohne Genehmigung während Ihres Aufenthaltes weiterhin erhielten.

Zur Vermeidung dieser Unannehmlichkeiten ist es klug, wenn Sie sich vor Ihrer Abreise versichern, dass diese Bedingungen korrekt erfüllt sind.

Wie wird Ihre Arbeitsunfähigkeit im Ausland kontrolliert?

Im Prinzip wird die Dienststelle oder Einrichtung Ihres Aufenthalts- oder Wohnortes die Kontrolle Ihrer Arbeitsunfähigkeit auf Antrag Ihrer belgischen Mutualität durchführen.

Ist die Kontrolle einmal durchgeführt, wird er dem Vertrauensarzt Ihrer belgischen Mutualität (über das INAMI) einen ärztlichen Bericht senden, damit dieser über die Verfolgung der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit entscheiden kann.

Für umfangreichere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Mutualität

Als Arbeitsunfähiger möchten Sie wieder eine Tätigkeit in Ihrem Bestimmungsland aufnehmen

Wenn Sie eine Tätigkeit in Ihrem Bestimmungsland beginnen, nachdem Sie die dafür zuständige Dienststelle bzw. Einrichtung Ihres Bestimmungslandes benachrichtigt haben, werden Ihre belgischen Entschädigungszahlungen in Anhängigkeit von dem im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhaltenen Gehalt bzw. Lohn neu berechnet.

Wenn Sie diese Dienststelle oder Ihre belgische Mutualität nicht benachrichtigen, wird diese nicht mitgeteilte Wiederaufnahme der Arbeit die Aufhebung Ihres Rechts auf die belgischen Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit ab dem Datum Ihrer Wiederaufnahme der Arbeit mit sich bringen.

Dazu müssen Sie wissen, dass Ihr Bestimmungsland Belgien in allen Fällen vom Datum Ihrer Wiederaufnahme von Tätigkeit benachrichtigen wird. Es ist daher eine Voraussetzung, Ihrer belgischen Mutualität Folgendes so schnell wie möglich mitzuteilen:

  • Das Datum, an dem Sie wieder eine Tätigkeit aufgenommen haben
  • Der Betrag Ihres beruflichen Einkommens mittels Ihrer Lohnstreifen oder Gehaltszettel

Für umfangreichere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Mutualität.