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Krankheit

Wenn Sie krank werden oder einen Unfall erleiden, können Sie auf eine Reihe von Hilfeleistungen zählen. Welche Angebote Ihnen im Einzelnen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab.

Jede/r hat Anspruch auf die Erstattung von Untersuchungen, medizinischen Behandlungen, den Kosten für Arzneimittel und Krankenkausaufenthalten durch die Krankenkassen.

Für eine Reihe von Krankheiten bietet der Staat daneben zielgerichtete Hilfen, um die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern:

  • Arbeitnehmer/innen, deren Kind krank wird oder in deren Haushalt eine andere Person schwer erkrankt, können sich zur Betreuung des erkrankten Familienmitglieds freistellen lassen zur Betreuung des Patienten von der Arbeit freistellen lassen.
  • Der Besondere Solidaritätsfonds bietet Personen, die an einer sehr schweren Krankheit leiden, finanzielle Hilfe für bestimmte medizinische Leistungen.
  • Die soziale Sicherheit erstattet zudem die Kosten für Impfungen gegen Kinderkrankheiten und Epidemien.

Erkrankte Arbeitnehmer/innen haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen garantierten Lohn. Der garantierte Lohn entspricht dem gewöhnlichen Lohn des erkrankten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber in der Anfangszeit der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt wird. Fällt der Arbeitnehmer länger aus, steht ihm ein Ersatzeinkommen zu, das von der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung ausgezahlt wird.

Krankheiten, die sich auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zurückführen lassen, gelten als Berufskrankheiten. Ob dies in einem konkreten Fall zutrifft, ist nicht immer einfach festzustellen. Es gibt eine offizielle Liste häufiger Berufskrankheiten, aber auch Krankheiten, die nicht auf dieser Liste stehen, können als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Als Patient können Sie das Portal MeineGesundheit nutzen, um Ihre gesamten erfassten Gesundheitsdaten abrufen und nützliche Onlinedienste zu finden. Über das Portal können Sie auch einsehen, welche Informationen Gesundheitsdienstleister (Ihr Hausarzt, Krankenhäuser, Apotheker…), Ihre Krankenkasse oder andere öffentliche Stellen (etwa zur Registrierung von Organspenden) elektronisch über Sie erfassen und untereinander teilen.