Die Überseeische Soziale Sicherheit vom LSS

Was ist die überseeische soziale Sicherheit?

Unsere Organisation bietet folgenden Personengruppen breiten sozialen Schutz:

  1. Personen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz arbeiten.
  2. Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind
    oder
    Personen jeder Staatsangehörigkeit, die beim belgischen Staat, den Regionen oder Gemeinschaften oder bei Unternehmen beschäftigt sind, deren Gesellschaftssitz sich in Belgien befindet.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Versicherungen können auch eine Zusatzversicherung "Gesundheitspflege" sowie, in bestimmten Fällen, Zusatzversicherungen "Arbeitsunfälle" und "Unfälle im Privatleben" abgeschlossen werden.

Die vier Branchen unserer Versicherung

Die allgemeine Versicherung

Die Beteiligung an der allgemeinen Versicherung bildet die Grundlage für Ihren Beitritt zur überseeischen sozialen Sicherheit.

Dadurch erhalten Sie Anspruch auf:

  • eine Altersrente
  • eine Hinterbliebenenrente und eine Waisenrente
  • Urlaubsgeld für Rentner
  • eine Leistung bei Krankheit, Schwangerschaft oder Invalidität
  • eine zurückgestellte Gesundheitspflegeversicherung, wenn Sie mindestens 16 Jahre lang eingezahlt haben und die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Eine Versicherung in der überseeischen sozialen Sicherheit bedeutet in erster Linie, dass Sie sich an der allgemeinen Versicherung beteiligen. Sie können diese allgemeine Versicherung auch mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen kombinieren.

Zusatzversicherungen

Die Beteiligung an der allgemeinen Versicherung ist eine unerlässliche Bedingung für den Abschluss von Zusatzversicherungsverträgen:

Gesundheitspflege

Diese Versicherung ermöglicht die Erstattung von Gesundheitspflegekosten, die Ihnen und Ihrer Familie (durch das Amt anerkannte versorgungspflichtige Personen) weltweit entstehen.

Die in Belgien entstandenen Kosten werden gemäß dem am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetz über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, gemäß den Gesetzen, die dieses abgeändert haben oder abändern werden, sowie gemäß den Ausführungserlässen dieser Gesetzgebung erstattet, welche an dem Datum galten, an dem die Pflege erfolgte.

Die außerhalb von Belgien entstandenen Pflegekosten werden in Höhe von 75 % erstattet, sofern das am 14. Juli 1994 koordinierte Gesetz über die Gesund heitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, die Gesetze, die dieses abgeändert haben oder abändern werden, sowie die Ausführungserlässe dieser Gesetzgebung, welche an dem Datum galten, an dem die Pflege erfolgte, eine Erstattung vorsehen.

Arbeitsunfälle und Unfälle im Privatleben

Diese Versicherungen sehen Folgendes vor:

  • eine Tagesentschädigung ab dem 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • eine Jahresentschädigung bei bleibender Arbeitsunfähigkeit
  • die vollständige Erstattung aller Kosten für Gesundheitspflege, Krankentransport und Repatriierung ab dem Tag des Unfalls, wenn diese durch das Amt bewilligt sind
  • im Todesfall die Gewährung einer Rente an Hinterbliebene

Wenn eine Person die Versicherung abschlieβt, hat sie die Wahl unter sieben Entschädigungsvarianten. Diese Wahl hat direkten Einfluss auf:

  1. den Monatsbeitrag, der zu bezahlen ist,
  2. die Entschädigungen, die im Falle vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, bleibender Arbeitsunfähigkeit, Begräbniskosten, Hinterbliebenenrente, Waisenrente usw. ausgezahlt werden.

Die überseeische soziale Sicherheit, eine kluge Wahl?

Sie gehen vielleicht in ein Land, in dem es keine Sozialversicherung gibt. In diesem Fall wollen Sie wahrscheinlich eine Sozialversicherung behalten, die jener, die Sie in Belgien hatten, möglichst ähnlich ist (Rente, Gesundheitspflege, Krankheit-Invalidität usw.). Die überseeische soziale Sicherheit die vom LSS angeboten wird, ist zwar unabhängig von der eigentlichen belgischen Sozialversicherung, kann aber die meisten dieser Bedürfnisse befriedigen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche innerhalb einer Organisation zu behalten.

Wenn Ihr Zielland Ihnen ein Sozialversicherungssystem bietet, kann es doch vorkommen, dass dieses Ihre Erwartungen nicht zur Gänze erfüllt (schwaches Pensionssystem, unvollständige Gesundheitspflegeversicherung usw.). Auch in diesem Fall können Sie sich beim Amt anschließen, um das Defizit der angebotenen Sozialversicherung auszugleichen.

Schließlich unterhält das Amt eine enge Verbindung mit den anderen belgischen Sozialversicherungsinstitutionen.

Wenn Sie vor Ihrer Rückkehr Beiträgen zur allgemeinen Versicherung der überseeischen sozialen Sicherheit und zur Zusatzversicherung "Gesundheitspflege" geleistet haben, sind Sie von allen Wartefristen befreit, wenn Sie sich wieder bei einer Krankenkasse anschließen wollen.

Die Beitragsjahre zur überseeischen sozialen Sicherheit werden bei der Berechnung Ihrer Berufslaufbahn im System der gesetzlichen Pension in Belgien und, im Prinzip, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums berücksichtigt.

UNSERE VORZÜGE?

  • Kompetenter Service und immer ein offenes Ohr
  • Eine enge Verbindung mit den anderen belgischen Sozialversicherungsinstitutionen
  • Keine Mindest-Beteiligungszeit (ein Monat genügt)
  • Eine attraktive Rente, da sie auf Kapitalisierung basiert
  • Eine indexgebundene Rente
  • Eine hypothetische Rente im Ablebensfall während des Beteiligungszeitraums, berechnet bis 65 Jahre
  • Die Möglichkeit der unbeschränkten Kumulierung der Rente mit einer Berufstätigkeit oder einer Unfallrente
  • Sehr leistungsstarke Zusatzversicherungen

Weitere Informationen

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WIE KONTAKTIEREN SIE UNS?

Publikumsverkehr von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 9 bis 12 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

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+32 (02) 509.59.59

Contact : contact@onss.fgov.be

Detaillierte Informationen sowie alle Beitrittsformulare finden Sie auf unserer Webseite.