Erstattung von Arztkosten

Als Berechtigte(r) einer belgischen Alters- oder Hinterbliebenenpension bzw. einer Invaliditätsentschädigung haben Sie, im Falle der Übertragung des Wohnsitzes in ein solches Land, kein Recht auf die Kostenübernahme der medizinischen Kosten durch die belgische Krankenversicherung.

Sie sollen sich wenden an einen Versicherungsträger des Wohnstaates wenden. Nur letztgenannter ist zuständig, um alle Angelegenheiten bezüglich der Krankenversicherung zu behandeln.

Falls Sie zeitweilig in Belgien verbleiben, haben Sie und Ihre Personen zu Lasten noch immer Recht auf Gesundheitspflege zu Lasten der belgischen Krankenversicherung.

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

  • Ihrem Versicherungsträger (bzw. Ihrer Krankenkasse),

oder

  • Dem LIKIV
    Dienst für Gesundheitspflege
    Direktion für Internationale Beziehungen
    E-Mail : rir@likiv.fgov.be