Erstattung von Arztkosten

Da Sie nicht mehr in Belgien arbeiten, sind Sie der belgischen sozialen Sicherheit nicht mehr unterworfen. Demzufolge sind Sie der sozialen Gesetzgebung und der sozialen Sicherheit des Landes, wo Sie Ihre Berufstätigkeit ausüben werden, unterworfen.

Im Bereich der Gesundheitspflege haben Sie kein Recht mehr auf Gesundheitsleistungen zu Lasten der belgischen Gesetzgebung und Sie sollen sich an den Versicherungsträger des Arbeitsstaates wenden denn nur dieser Träger ist zuständig für alle Angelegenheiten im Bereich der Krankenversicherung.

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

  • Ihrem Versicherungsträger (bzw. Ihrer Krankenkasse),

oder µ

  • Dem LIKIV
    Dienst für Gesundheitspflege
    Direktion für Internationale Beziehungen
    Email : rir@likiv.fgov.be