Arbeitsunfähigkeit
Können Sie im Falle des Aufenthaltes oder der Verlegung des Wohnortes in ihr Bestimmungsland weiterhin die belgischen Krankengelder oder Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit erhalten?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eines dieser Länder verlegen oder sich dort vorübergehend aufhalten möchten, ist keine Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Mutualität bzw. Krankenversicherung erforderlich.
Sie können daher weiterhin vor Ort von Ihren Leistungen für Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit profitieren.
Es ist jedoch unerlässlich, Folgendes zu tun:
- Ihre belgische Mutualität über Ihre Abreise informieren und
- Ihr die Anschrift Ihres Aufenthalts- oder Wohnortes mitzuteilen, um es ihr zu erlauben, medizinische Kontrollverfahren in Ihrem Bestimmungsort aufzustellen.
Dazu müssen Sie wissen, dass der Vertrauensarzt Ihrer Mutualität, wenn er nicht über ihre Abreise informiert wurde, einen Brief an die Anschrift Ihres belgischen Wohnsitzes senden könnte, um sie zu einer ärztlichen Kontrolle in Belgien aufzurufen. Wenn Sie am festgelegten Tag abwesend sind, wird er Ihre Entschädigungszahlungen einstellen lassen, bis Sie sich bei ihm vorstellen.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es klug, ihn über Ihre Abreise zu informieren, um ihm Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sie werden dann von der Dienststelle oder Einrichtung Ihres Aufenthalts- oder Wohnortes zu einer ärztlichen Kontrolle aufgefordert, und zwar auf Antrag Ihres Vertrauensarztes (über das INAMI), der in Bezug auf die Verfolgung der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit Vorschläge machen oder entscheiden wird, sobald er im Besitz des Kontrollberichts ist, den ihm die ausländische Dienststelle oder Einrichtung senden wird.
Wie wird Ihre Arbeitsunfähigkeit im Ausland kontrolliert?
Im Prinzip wird die Dienststelle oder Einrichtung Ihres Aufenthalts- oder Wohnortes die Kontrolle Ihrer Arbeitsunfähigkeit auf Antrag Ihrer belgischen Mutualität durchführen.
Ist die Kontrolle einmal durchgeführt, wird er dem Vertrauensarzt Ihrer belgischen Mutualität (über das INAMI) einen ärztlichen Bericht senden, damit dieser über die Verfolgung der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit entscheiden kann.
Für umfangreichere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Mutualität
Als Arbeitsunfähiger möchten Sie wieder eine Tätigkeit in Ihrem Bestimmungsland aufnehmen
Wenn Sie eine Tätigkeit in Ihrem Bestimmungsland beginnen, nachdem Sie die dafür zuständige Dienststelle bzw. Einrichtung Ihres Bestimmungslandes benachrichtigt haben, werden Ihre belgischen Entschädigungszahlungen in Anhängigkeit von dem im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhaltenen Gehalts bzw. Lohnes neu berechnet.
Wenn Sie diese Dienststelle oder Ihre belgische Mutualität nicht benachrichtigen, wird diese nicht mitgeteilte Wiederaufnahme der Arbeit die Aufhebung Ihres Rechts auf die belgischen Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit ab dem Datum Ihrer Wiederaufnahme der Arbeit mit sich bringen.
Dazu müssen Sie wissen, dass Ihr Bestimmungsland Belgien in allen Fällen vom Datum Ihrer Wiederaufnahme von Tätigkeit benachrichtigen wird. Es ist daher eine Voraussetzung, Ihrer belgischen Mutualität Folgendes so schnell wie möglich mitzuteilen:
- Das Datum, an dem Sie wieder eine Tätigkeit aufgenommen haben
- Der Betrag Ihrer beruflichen Einkünfte mittels Ihrer Lohnstreifen oder Gehaltszettel
Für umfangreichere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre belgische Mutualität.