Belgien - Quebec : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines
Sie verlassen Belgien, um in die Provinz Quebec zu ziehen oder Sie verlassen die Provinz Quebec , um in Belgien zu ziehen .
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit der Provinz Quebec abgeschlossen.
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und quebecer Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.
Das Abkommen zwischen Belgien und der Provinz Quebec betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.
Wenn Sie in der Provinz Quebec arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der Quebecer sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :
- Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in der Provinz Quebec befinden.
- Die quebecer gesetzlichen Bestimmungen müssen für Sie gelten oder gegolten haben oder Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, oder Sie müssen als Flüchtling oder Staatenlosen anerkannt sein.
Das Abkommen stellt sicher, dass
- Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
- Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
- Sie Leistungen der belgischen/quebecer sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in der Provinz Quebec/Belgien wohnen;
- Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in der Provinz Quebec zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und quebecer Altersrenten.
Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :
- die Leistungen bei Invalidität
- die Leistungen bei Arbeitsunfällen
- die Leistungen bei Berufskrankheiten
- die Altersrenten
- die Hinterbliebenenrenten.
- die gesundheitspflege
Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.
Um auf die Texte des Allgemeines Abkommen von Quebec und der Verwaltungsvereinbarungen zugreifen:
Auf Französisch:
- Entente en matière de sécurité sociale entre le Royaume de Belgique et le Québec du 28 mars 2006
- Arrangement administratif relatif aux modalités d'application de l'entente en matière de sécurité sociale entre le Royaume de Belgique et le Québec du 18 septembre 2008
- Arrangement administratif complémentaire belgo-québécois concernant la renonciation réciproque au remboursement des prestations de santé du 18 septembre 2008
Auf Niederländisch:
- Overeenkomst betreffende de sociale zekerheid tussen het Koninkrijk België en Quebec van 28 maart 2006
- Administratieve Schikking houdende de toepassingsmodaliteiten van de Overeenkomst betreffende de sociale zekerheid tussen het Koninkrijk België en Quebec van 18 september 2008
- Aanvullende administratieve schikking tussen België en Québec betreffende het wederzijds afzien van de terugbetaling van geneeskundige verstrekkingen van 18 september 2008