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Arbeitgeber und das LSS

Die belgischen sozialen Sicherungssysteme finanzieren sich vorwiegend über Abgaben, die auf die Löhne der Arbeitnehmer erhoben werden. Diese werden als Sozialbeiträge oder LSS-Beiträge bezeichnet. Ein Teil dieser Beiträge wird vom Arbeitnehmer getragen, ein Teil vom Arbeitgeber.

Die Einrichtung, die diese Beiträge berechnet, einzieht und auf die einzelnen Träger der sozialen Sicherheit verteilt, ist das Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) Neues Fenster. Jeder Arbeitgeber muss sich beim LSS eintragen lassen. Sobald Sie als Arbeitgeber eingetragen sind, müssen Sie Ihre Beschäftigten melden und Sozialbeiträge zahlen. Was damit einhergeht, stellen wir hier kurz und knapp für Sie dar.

Als Arbeitgeber identifizieren

Sie stellen erstmals Mitarbeiter ein? In diesem Fall müssen Sie sich zu allererst beim LSS eintragen oder identifizieren.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite Arbeitgeberrepertorium / Identifikation des Arbeitgebers (WIDE)..

Beschäftigte melden

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten beim LSS melden. Doch für welche Beschäftigten gilt dies im Einzelnen und welche Meldungen müssen Sie einreichen?

Beschäftigte mit Arbeitsvertrag

Sie müssen alle Personen melden, die einen Arbeitsvertrag mit Ihnen haben. Die meisten Beschäftigten in Belgien haben einen klassischen Arbeitsvertrag. Aber es gibt auch Verträge, die weniger üblich sind. Vielleicht stehen ein Student, ein Lehrling, ein Apotheker oder eine Tagesmutter auf Ihrer Gehaltsliste...

Besuchen Sie die Seite Welche Beschäftigten müssen Sie melden?, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Beschäftigten Sie melden müssen.

Welche Meldungen müssen Sie einreichen?

Sie müssen jeden Diensteintritt und Dienstaustritt Ihrer Beschäftigten melden. Nutzen Sie hierzu den Onlinedienst Dimona.

Hinzu kommen Angaben zu den Arbeitsleistungen und dem Lohn Ihrer Mitarbeiter, die Sie einmal pro Quartal beim LSS einreichen müssen. Diese Quartalsmeldung nehmen Sie über den Onlinedienst DmfA vor.

Weitere Einzelheiten und Links zu den einschlägigen Vorschriften finden Sie auf der Seite Welche Meldungen müssen Sie einreichen?.

Sozialbeiträge zahlen

Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, die Sozialbeiträge Ihrer Beschäftigten abzuführen. Zusätzlich müssen Sie auch eigene Beiträge leisten.

Welche Beitragsarten gibt es?

Die regulären Sozialbeiträge setzen sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zusammen. Daneben gibt es Sonderbeiträge, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer anfallen können.

Weitere Informationen über Pauschallöhne, Vorteilsleistungen, die auf den Bruttolohn angerechnet werden, Sozialversicherungsbeiträge für Arbeiter, Künstler und andere Beschäftigte finden Sie auf der Seite Welche Beitragsarten gibt es?

Wie genau erfolgt die Zahlung?

Das LSS fordert von Ihnen vierteljährliche und jährliche Zahlungen. Für die vierteljährlichen Beiträge werden Vorschüsse in Rechnung gestellt. Die Meldefristen und Fälligkeitstermine finden Sie im Kalender auf diesem Portal.

Informieren Sie sich auf der Seite Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge näher über diese Beiträge, mögliche Zahlungsaufschübe und Verzugsstrafen.

Gesetzliche Bestimmungen

Ihre als Arbeitgeber gegenüber dem LSS bestehenden gesetzlichen Pflichten sind in den Administrativen Anweisungen im Einzelnen erläutert. Diese Anweisungen bieten Ihnen Hilfestellung, um Ihre Meldungen korrekt auszufüllen, Ihre Beiträge zu zahlen usw.

Erste Schritte als Arbeitgeber

Sie interessieren sich vor allem für die praktischen Herausforderungen als werdender Arbeitgeber? Dann empfehlen wir Ihnen die Seite ichwilleinstellen.be Neues Fenster.

Hier finden Sie nicht nur eine Checkliste der einzelnen Schritte und Formalitäten, die Sie als Arbeitgeber erledigen müssen, sondern auch eine Schätzung der Kosten, die Sie je nach Sektor pro Mitarbeiter einkalkulieren müssen.