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Mahis - Verwaltung der Vollmachten

Ein Arbeitgeber kann einem Sozialsekretariat oder einem Dienstleister die Vollmacht erteilen, seinen Personalbestand zu verwalten, Meldungen vorzunehmen und andere Verwaltungsvorgänge für ihn zu erledigen. Mahis ist der gesicherte Onlinedienst, mit dem Sie diese Vollmachten verwalten und einsehen können.

Um Zugriff auf Mahis zu erhalten, müssen Sie sich mit einem der folgenden Identifikationsmittel anmelden:

  • Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder
  • der itsme-App

Falls Sie noch keinen Zugriff auf die gesicherten Onlinedienste haben, müssen Sie sich zuerst auf diesem Portal registrieren.

Als Arbeitgeber oder als Unternehmen ohne Personal können Sie einem Sozialdienstleister Vollmachten für eine oder mehrere Anwendungsgruppe/n ausstellen. Je nach Anwendungsgruppe können Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte ernennen.

Sehen Sie in der Aufschlüsselung .xls - Neues Fenster, welche Anwendungen in die einzelnen Gruppen fallen.

Was können Sie in Mahis erledigen?

Als Arbeitgeber, Unternehmen ohne Personal oder Sozialdienstleister können Sie in Mahis zwei Rollen haben:

  • Verwaltung von Vollmachten : In dieser Rolle können Sie Vollmachten erstellen, einsehen oder widerrufen. Sozialdienstleister können außerdem Untervollmachten verwalten.
  • Vollmachten einsehen : In dieser Rolle können Sie nur Ihre Vollmachten einsehen.

Für die Zuweisung dieser Rollen ist der Zugangsverwalter Ihres Unternehmens zuständig. Hierzu nutzt er den Onlinedienst Zugangsverwaltung.

Registrierung einer Vollmacht

Es gibt zwei Möglichkeiten, in Mahis eine Vollmacht zu registrieren:

  • per Identifikation/Authentifizierung und Bestätigung im Onlinedienst selbst, und
  • über ein Bevollmächtigungsschreiben, das sowohl vom Vollmachtgeber als auch vom Bevollmächtigten unterzeichnet wurde. Eine einzige elektronische Vollmacht gilt für alle Anwendungsgruppen in Mahis.

Die handschriftlich bevollmächtigung

Die handschriftlich unterzeichnete Bevollmächtigung wird in Ausnahmefällen weiterhin akzeptiert, wenn der Vollmachtgeber keine belgische Unternehmensnummer oder keinen belgischen Personalausweis (eID) hat, mit der er die Bevollmächtigung unterzeichnen kann.

Die genauen Bedingungen für die Nutzung einer handschriftlichen Bevollmächtigung finden Sie in den Handlungsanweisungen für Dienstleister (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster.

Laden Sie die Bevollmächtigung in der gewünschten Sprache herunter:

Sie benötigen Hilfe?

Wenden Sie sich per E-Mail an den Identifikationsdienst des LSS: idfr@onss.fgov.be.