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Dossier Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit

Was versteht man unter Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit?

Unter Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit versteht man die verschiedenen Formen teilweiser und vollständiger Unterbrechung des Arbeitsvertrags, die im Sanierungsgesetz vom 22.01.1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen vorgesehen sind.

Die Beantragung dieser Unterbrechung beim LfA umfasst immer einen Arbeitgeberteil. Diesen Teil können Sie über den Onlinedienst Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit oder mittels strukturierter Berichte dem LfA übermitteln.

Für wen ist dieser Onlinedienst bestimmt?

Der Onlinedienst „Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ ist für Arbeitgeber und ihre Bevollmächtigten bestimmt, die Zugang zur gesicherten Umgebung der Portalsite haben. Die Benutzung dieses Onlinedienstes ist vorläufig beschränkt auf Arbeitgeber des Privatsektors und des föderalen öffentlichen Dienstes. In Zukunft sind Erweiterungen für den öffentlichen Sektor und die lokalen Verwaltungen vorgesehen.

Sie können sich mit dem Benutzernamen und dem Kennwort anmelden, die Ihnen die Verwalter des Extranets der sozialen Sicherheit vergeben haben. Diesen gesicherten Zugang beantragen Sie auf der Seite "Sich registrieren".

Wann müssen Sie den Onlinedienst benutzen?

Sie können den Arbeitgeberteil des Antrags auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit über den Onlinedienst übermitteln, wenn:

  • ein Arbeitnehmer bei Ihnen schriftlich beantragt hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung des Arbeitsvertrags überzugehen und
  • Sie als Arbeitgeber damit einverstanden sind oder verpflichtet sind, zuzustimmen.

Und dann?

Sie benachrichtigen Ihren Beschäftigten von der Einreichung Ihres Teils des Antrages. Der Beschäftigte kann dann seinen Teil auf Papier oder elektronisch mittels des Onlinedienstes Dossier Laufbahnunterbrechun und Zeitkredit für Bürger ausfüllen. Nötigenfalls geben Sie ihm das teilweise ausgefüllte Formular ab, das Sie in dem Onlinedienst ausgedruckt haben. Ihr Beschäftigter wird ein Exemplar des Formulars auch in seiner eBox finden.

Achtung:

Erst wenn beide Teil des Formulars beim LfA eingegangen sind, wird Ihr Antrag bearbeitet.