Teil 1: EITLINIEN ZUM AUSFÜLLEN DER MULTIFUNKTIONELLEN MELDUNG FÜR DIE LOKAL- UND PROVINZ-VERWALTUNGEN (DMFAPPL)
Titel 5: DIE MELDUNG DER LOHNANGABEN
Kapitel 3: ZAHLUNGSCODE

1.5.301 ZAHLUNGSCODE
1.5.302 DER GRUNDLOHN
1.5.303 DER ANGEPASSTE LOHN BEI KRANKHEIT ODER UNFALL
1.5.304 DIE ENTSCHÄDIGUNGEN BEI BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS
1.5.305 DIE ZUSÄTZLICHEN ENTSCHÄDIGUNGEN
1.5.306 ENTSCHÄDIGUNGEN, AUF DIE EIN SONDERBEITRAG GESCHULDET WIRD
1.5.307 URLAUBSGELD
1.5.309 ÜBERSICHTSTABELLEN
1.5.310 DIE PENSIONSBEITRÄGE AUF DAS GEHALT/DEN LOHN DER FESTANGESTELLTEN

ZAHLUNGSCODE

1.5.301

Der Zahlungscode gibt den betreffenden Vorteil an. Das LSSPLV geht davon aus, dass es für jede Lohnkomponente einen spezifischen Lohn- oder Zahlungscode gibt. Ab dem 01.01.2005 müssen Sie allerdings darauf achten, dass die Lohnangaben pro Zahlungscode auf dem Niveau der Beschäftigungszeile zusammengezählt werden.
DER GRUNDLOHN

1.5.302

Der normale Lohn wird mit dem Zahlungscode 101 angegeben. Auf den normalen Lohn oder den Grundlohn ohne gesetzliche oder übertarifliche Prämien und Entschädigungen werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Er umfasst: Top

DER ANGEPASSTE LOHN BEI KRANKHEIT ODER UNFALL

1.5.303

Auf den angepassten Lohn bei Krankheit und Unfall werden keine Sozialversicherungs-beiträge fällig.
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DIE ENTSCHÄDIGUNGEN BEI BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS

1.5.304

Der Lohncode 140 wird – sowohl für das vertragliche als auch das fest ernannte Personal – für die Entschädigung in der Periode der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wegen einer anerkannten Berufskrankheit verwendet. Die vollständige Entschädigung (90 % des Lohns) muss mit diesem Code angegeben werden. Top

DIE ZUSÄTZLICHEN ENTSCHÄDIGUNGEN

1.5.305

Für jede zusätzliche Entschädigung gibt es grundsätzlich einen Lohn-/Gehaltscode. Bei diesen Codes wird unterschieden zwischen zusätzlichen Entschädigungen allgemeiner Art und solchen, die für bestimmte Personalkategorien spezifisch sind.
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ENTSCHÄDIGUNGEN, AUF DIE EIN SONDERBEITRAG GESCHULDET WIRD

1.5.306

Für jede zusätzliche Entschädigung gibt es grundsätzlich einen Lohn-/Gehaltscode. Bei diesen Codes wird zwischen zusätzlichen Entschädigungen allgemeiner Art und solchen unterschieden, die für bestimmte Personalkategorien spezifisch sind.
Die Kosten für den Arbeitgeber werden mit Lohncode 441 angegeben. Sie beziehen sich sowohl auf die Erstattung von Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln und Fahrtkosten durch den Arbeitgeber als auch auf die Bereitstellung von Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln und Fahrtmitteln und unterliegen nicht den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit Zahlungscode 441 werden alle Entschädigungen für Kleidung, Unterkunft oder Reise- und Aufenthaltskosten angegeben. § Entschädigung für Telefonkosten (vor dem 01.01.2005 mit Lohncode 581 angegeben)
Für all die unter diesen Codes angegebenen Vorteile muss auch die Periodizität der Bezahlung angegeben werden (siehe 1.5.401).
Keine einzige Anstalt, die die in der DMFAPPL erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils deshalb problemlos für das ganze Quartal an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

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URLAUBSGELD

1.5.307

Der Vorteil hinsichtlich der persönlichen und individuellen Nutzung eines durch den Arbeitgeber bereitgestellten Fahrzeugs wird gemäß der betreffenden Steuerregelung berechnet und ist mit dem Lohncode 770 anzugeben.
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1.5.308

Für das Urlaubsgeld werden die Zahlungscodes 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 349 und 350 verwendet.
- Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 beschäftigt wurden.
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ÜBERSICHTSTABELLEN

1.5.309

Die untenstehenden Tabellen geben den Zusammenhang zwischen den Lohncodes, die in der LSSPLV-Meldung vor dem 01.01.2004 verwendet werden, und den Lohncodes in der DMFAPPL wieder.
Die Beschreibungen der Entschädigungen sind in verkürzter Form aufgenommen. Ein voll-ständiges Verzeichnis aller Lohncodes mit Beschreibung, die mit Eingang vom 1 Januar 2005 in der LSSPLV-Meldung verwendet werden können, finden Sie in Anlage 32 des „Glossars“ der DMFAPPL


TABELLEN VON LOHNCODES DMFAPPL

(die Reihenfolge wurde pro Rubrik geändert und ist numerisch geworden)

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DIE PENSIONSBEITRÄGE AUF DAS GEHALT/DEN LOHN DER FESTANGESTELLTEN

1.5.310

Für die Festangestellten kommen neben dem Grundlohn einige Zuschläge zur Berechnung der Pension in Betracht. Diese Lohnelemente unterliegen Pensionsbeiträgen und werden in den „Allgemeinen Anweisungen“ (Teil III.1.B) näher beschrieben.