Im Allgemeinen stellt das LSS stellt fünf Arten von Bescheinigungen aus:
Bescheinigungen, aus denen der Stand (hinsichtlich der Beiträge) des Kontos des Arbeitgebers hervorgeht
- Bescheinigungen, die Sie benutzen können, um bei einer öffentlichen Ausschreibung Ihr Angebot einzureichen. Ab Oktober 2005 müssen die Behörden (föderale öffentliche Dienste, Gemeinschaften und Regionen in einer ersten Phase) beim Ausschreiben öffentlicher Aufträge die LSS-Bescheinigungen elektronisch abfragen (KE 20.07.2005). Dies erfolgt über die föderale Portalsite: http://www.belgium.be (Digiflow - gugi).
- Auch werden Bescheinigungen ausgestellt, die angeben, ob eventuell eine Einbehaltungspflicht im Hinblick auf Bauunternehmer/Arbeitgeber aus dem Baugewerbe in Anwendung von Artikel 30 bis des Sozialversicherungsgesetzes vom 27.06.1969 gilt. Diese Daten können auch über die Portalsite der Sozialen Sicherheit abgefragt werden: http://www.soziale-sicherheit.be (Rubrik: das Unternehmen/Bauarbeiten/ Einbehaltungspflicht).
- Beide Bescheinigungen können auch bei der Dienststelle Bescheinigungen der Generaldirektion der Einnahmedienststellen schriftlich beantragt werden. Sie können folgende Faxnummern benutzen: 02/509.31.45 (NL) oder 02/509.36.97 (FR) oder die E-Mail-Adresse ad2-sectieattesten@rsz.fgov.be (NL) oder dg2-sectionattestations@onss.fgov.be (FR).
Bescheinigungen im Zusammenhang mit den auf den Meldungen angegebenen Arbeitnehmern
- Diese Bescheinigungen werden bei der Dienststelle Bescheinigungen der Generaldirektion der Dienststellen für die Meldungskontrolle beantragt (Faxnr. 02 509 39 17). Sie können sowohl die Zahl der gemeldeten Arbeitnehmer (um z. B. eine Beschäftigungsprämie zu beantragen) als auch Angaben im Zusammenhang mit namentlich genannten Arbeitnehmern bescheinigen lassen. Diese Bescheinigungen müssen sich entweder auf die letzten fünf Jahre oder die Periode 1945 bis einschließlich 1957 beziehen. Wenn Sie Angaben in Bezug auf eine andere Periode brauchen, können Sie sich wenden an das Landespensionsamt, Pensionsdienststellen - Laufbahndaten, Postfach 176 in 1060 Brüssel (Tel. 02 529 32 51).
Bestimmte Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Zahl der gemeldeten Arbeitnehmer (unter Ausschluss aller anderer Angaben zu ihren Leistungen) können bei der Direktion Statistik beantragt werden (Faxnr. 02 509 38 47, E-Mail: stat.attest@rsz.fgov.be). Es betrifft:
- Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber am 30. Juni des vorigen Jahres entweder weniger als 10 bzw. 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigte (Bescheinigungen KE 214); diese Bescheinigungen dienen meistens dazu, an öffentliche Anstalten im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung weitergeleitet zu werden.
- Bescheinigungen, aus denen die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer am letzten Tag eines Quartals hervorgeht, aufgeschlüsselt nach Statut (Arbeiter–Angestellte). Diese Bescheinigungen beziehen sich auf die vom Antragsteller angegebenen Quartale der letzten fünf Jahre. Diese Bescheinigungen sind meistens im Rahmen der Zulassung eines Unternehmens in Sektoren erforderlich, die einer Zulassung unterliegen, oder im Rahmen der Gewährung öffentlicher Zuschüsse. Die Direktion Statistik kann keine Bescheinigungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Quartal vor dem Ende des dritten Monats ausstellen, das diesem Quartal folgt.
Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, ob ein Unternehmen als Arbeitgeber versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beim LSS bekannt ist oder nicht. Diese Bescheinigungen werden durch die Direktion Identifikation ausgestellt (Fax: 02 509 36 92).
das Zertifikat im Rahmen einer Geschäftsübergabe (vierter Weg)
Diese Zertifikate zeigen an, dass am Antragsdatum kein einziger Beitrag, der Teil einer bestimmten Geldschuld ist, vom Überlasser eines Geschäfts geschuldet wurde und ebenso wenig Teil eines Gerichtsverfahrens zur Eintreibung der Beiträge ist.
Anträge sind in zweifacher Ausfertigung an das LSS zu senden. Hierzu können Sie das Muster des Antrags verwenden, das auf der Website des LSS (www.rsz.fgov.be) verfügbar ist. Diese Anträge können schriftlich, elektronisch (ad2-sectieattesten@rsz.fgov.be) oder per Fax (02 509 31 45) an die Direktion Einnahme gesandt werden.
Die vollständige Liste aller verfügbaren Bescheinigungen finden Sie auch auf der Website des LSS (www.rsz.fgov.be). Über die LSS-Website kann man auch die Bescheinigungen online abfragen.