A. EINLEITUNG
6.1.1201
Daneben erstellt das LSS bereits seit geraumer Zeit Datenbanken zu statistischen Zwecken.
Außerdem veröffentlicht das LSS seit den siebziger Jahren „dezentralisierte“ (oder „regionalisierte“) Beschäftigungsstatistiken. Arbeitnehmer, die am 30. Juni beschäftigt sind, werden nach der Gemeinde, in der sie beschäftigt sind, sowie nach der dort ausgeübten Wirtschaftsaktivität klassifiziert. Diese Daten werden in einer zweiten Datenbank gespeichert. Statistiken, die hierauf basieren, haben einen zentralen Platz in den Arbeitsmarktstatistiken eingenommen: Es sind nämlich die einzigen Statistiken, die die Beschäftigung nach Arbeitsplatz wiedergeben.
Sowohl öffentliche Einrichtungen als auch solche mit Arbeitgeberbeteiligung haben das LSS offiziell gebeten, sein Angebot an Statistiken, die die Beschäftigung nach Arbeitsplatz wiedergeben, zu erweitern.
6.1.1202
Jede Person auf der Quartalsmeldung wird als am Ende des Quartals beschäftigter Arbeitnehmer mitgezählt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
6.1.1203
Die zentrale Unternehmensdatenbank nimmt auch, neben den Unternehmen, die Niederlassungseinheiten auf (eine Niederlassungseinheit = jedes Unternehmen oder jede Unterabteilung [Werkstatt, Fabrik, Lager, Büro usw.], die an einem bestimmten geographischen Ort gelegen und mit einer Adresse identifizierbar ist. An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden eine oder mehrere Haupt-, Neben- oder Hilfsaktivitäten auf Rechnung des Unternehmens ausgeführt). Diese Niederlassungseinheiten bekommen eine eigene Identifizierungsnummer, die völlig unabhängig von der der Unternehmen ist, zu denen sie gehören.
Im Jahre 2004 haben die Zentrale Unternehmensbank und das LSS gemeinsam eine groß angelegte Aktion unternommen, um die Daten in Bezug auf die Arbeitgeber zusammenzutragen und zu prüfen, die Personal in verschiedenen Niederlassungen beschäftigen. Jedes beteiligte Unternehmen wurde nach einer Befragung über die Nummern seiner Niederlassungseinheiten informiert. Die Niederlassungseinheiten (Nummer, Adresse) können auf der Website der Zentralen Unternehmensdatenbank (http://kbo-bce-ps.mineco.fgov.be) abgefragt werden.
Wichtig: Wenn Sie feststellen, dass einige Niederlassungen fehlen, die Daten nicht korrekt sind oder einige Niederlassungen nicht mehr aktiv sind, können Sie:
Kontaktieren Sie die Direktion Statistik des LSS, das die Niederlassungseinheiten registrieren lassen wird (sofern das Unternehmen als Arbeitgeber dem LSS beigetreten ist).
Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich stets an die Direktion Statistik des LSS unter den folgenden Rufnummern: 02 509 31 18, 02 509 31 09 und 02 509 38 83, oder per E-Mail unter stat.cod@rsz.fgov.be.
6.1.1204
Die Dimona-Meldung enthält ein Feld „Identifizierungsnummer der lokalen Einheit“, die durch die Zentrale Unternehmensdatenbank festgelegt wurde. Diese Informationen werden gefordert bei Arbeitgebern, die Personal in mehreren Niederlassungseinheiten beschäftigen, sogar wenn diese alle in der gleichen Gemeinde ansässig sind, und beziehen sich nur auf die letzte Situation des betreffenden Quartals: Die Informationen müssen deshalb nicht aufgeteilt werden, wenn ein Arbeitnehmer in diesem Quartal in mehreren Niederlassungen beschäftigt war.
Ab dem dritten Quartal 2006 werden die Angaben über die Niederlassungseinheiten jedes Quartal angefordert.
Arbeitgeber und Sozialsekretariate müssen für jeden Arbeitnehmer, der in die Quartalsmeldung aufgenommen wurde, einschließlich der Studenten, die Erkennungsnummer der Niederlassung angeben, in der er beschäftigt ist. Diese Verpflichtung gilt nur, sobald ein Unternehmen über mindestens zwei Niederlassungseinheiten verfügt.
Wichtig: Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, die in mehreren Niederlassungen Personal einstellen. Wenn ein Unternehmen oder ein Sozialsekretariat die Nummern der Niederlassungseinheiten nicht kennt, muss das in § 6.1.1203 beschriebene Verfahren angewendet werden.
c) Einige Sonderfälle:
Auf Antrag der Sozialsekretariate wurde eine zusätzliche Erläuterung bezüglich der Niederlassungseinheit erstellt, wie sie in der Zentralen Unternehmensdatenbank vorkommt, um eine Reihe strittiger Fälle zu klären.
Jeder dauerhafte Beschäftigungsort entspricht unabhängig von der Tätigkeit (kommerziell oder nicht kommerziell) einer Niederlassungseinheit des Unternehmens. Es gibt jedoch einige Beschränkungen.
· Räumlichkeiten von Krankenkassen, Gewerkschaften, .... die für diese Tätigkeiten dauerhaft gebunden sind, selbst wenn sie nur einmal pro Woche geöffnet sind, geben dagegen sehr wohl Anlass zur Einrichtung einer Niederlassungseinheit unter diesen Adressen.
6.1.1205
Wenn ein Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausübt, wird ein NACE-Code für die Haupttätigkeit des Unternehmens zuerkannt: die Tätigkeit mit der höchsten Umsatzzahl oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, die Tätigkeit, an der die größte Zahl von Arbeitnehmern beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen mehrere Niederlassungen hat, wird diesen Niederlassungen theoretisch die Tätigkeit des Unternehmens zuerkannt, sofern die Niederlassung keine wesentlich andere Tätigkeit ausübt. Dann wird der Niederlassung der Tätigkeitscode dieser Tätigkeit zuerkannt. Die Zuerkennung erfolgt auf die gleiche, oben beschriebene Weise.
Die Zuteilung eines Tätigkeitscodes durch das LSS verleiht dem Unternehmen weder Rechte noch Pflichten. Falls Dritte, ob Privatorganisationen oder Behörden, für die Bestimmung des Anwendungsbereichs ihre Regeln für Tätigkeitsbeschreibungen anwenden, geschieht dies unter ihrer Verantwortung und sie können sich dabei nicht nur auf die vom LSS zugeteilten Codes berufen. Seit 01.01.2008 ist eine neue NACE-BEL-Nomenklatur in Kraft getreten (NACE-BEL 2008 oder NACE Rev. 2). Sie ersetzt die seit 1993 gültige Nomenklatur, die 2003 geringfügig angepasst wurde. Die alte und die neue Nomenklatur sind gleichartig aufgebaut, aber der Inhalt der Codes ändert sich in bestimmten Fällen von Grund auf. Das LSS hat die Umwandung der Codes im Arbeitgeberrepertorium durchgeführt. Die NACE-Codes sind im elektronischen Verzeichnis (Anwendung „WREP“ der Portalsite der sozialen Sicherheit) einsehbar und entsprechen der neuen Nomenklatur. Die Daten werden zudem automatisch in die Zentrale Unternehmensdatenbank aufgenommen und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Niederlassungseinheiten. Die Umwandlung geschieht zum großen Teil automatisch, jedoch muss eine große Zahl von Fällen individuell bearbeitet werden. Diese individuellen Beurteilungen erfolgen soweit wie möglich anhand der bereits verfügbaren Informationen. Die Codes bestimmter Arbeitgeber können jedoch angepasst werden. Arbeitgeber, deren zugeteilter Code nicht richtig ist, können dies stets der Direktion der Statistik melden (E-Mail: stat.cod@rsz.fgov.be).