A. ALLGEMEINES
3.2.701
Spätestens am letzten Tag des Monats nach einem Quartal muss der Arbeitgeber oder seine Bevollmächtigten die DmfA-Meldung einreichen und die Beträge für das Quartal dem LSS übermitteln. Nach dieser gesetzlichen Melde- und Zahlungsfrist beginnt die Verjährungsfrist für die Forderungen des LSS. Innerhalb der Verjährungsfrist können der Arbeitgeber oder seine Bevollmächtigten die eingereichte Meldung ändern oder die Meldung für das Quartal nachträglich einreichen. Solange die Verjährungsfrist läuft, kann auch das LSS eine Meldung einreichen oder eine gebuchte Meldung berichtigen und darauf geschuldete Beträge einfordern. Achtung! Eine Meldung, die außerhalb der gesetzlichen Meldefrist übermittelt wird, gibt Anlass zur Anwendung von Sanktionen. Die Verjährungfrist beträgt 5 Jahre bis zum 31.12.2008 und 3 Jahre ab 01.01.2009. Abweichend von der allgemeinen Regel beträgt die Verjährungsfrist nicht 3 Jahre, sondern 7 Jahre für: - Forderungen des LSS zu Lasten der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die durch den ZDFA bezahlt werden, - Forderungen infolge von Regularisierungen von Amts wegen durch das LSS, nachdem beim Arbeitgeber betrügerische Handlungen oder falsche oder absichtlich unvollständige Erklärungen festgestellt wurden. Forderungen an das LSS Die Verjährungsfrist (3 Jahre ab 01.01.2009, davor 5 Jahre) gelten zugleich auch für Forderungen gegenüber dem LSS, die vom Arbeitgeber in Bezug auf zu Unrecht bezahlte Beiträge erhoben werden. Dies geschieht jedoch mit dem Unterschied, dass die Verjährungsfrist für diese Art von Forderungen am Tag beginnt, an dem der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Im Folgenden können Sie lesen, von welchem Zeitpunkt an die Verjährung von Lohnrückständen, Vertragsbruchentschädigungen und doppeltem Urlaubsbeginn zu laufen beginnt.
3.2.702
Die Verjährungsfrist für die Beiträge beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die angegebene Zahlungsfrist abgelaufen ist, das heißt ab dem 1. Tag des 2. Monats nach dem Monat, in welchem:
3.2.703
Eine rückständige Vertragsbruchentschädigung für eine Periode, die ganz oder teilweise vorüber ist, muss spätestens in dem Monat gemeldet und bezahlt werden, der auf den Monat folgt, in dem der Anspruch durch den Arbeitgeber oder durch eine rechtskräftige Entscheidung anerkannt wurde. Die Verjährungsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Zahlungsfristen abgelaufen sind.
3.2.704
E. KONKURS
3.2.705
F. ÜBERGANGSREGELUNG 5 JAHRE ZU 3 JAHRE
3.2.706
Schematisch dargestellt, verjähren die Forderungen des LSS wie folgt:
3.2.707
Bei einer Verjährungsunterbrechung beginnt eine neue Frist ab dem Tag nach der Unterbrechung. Sowohl das LSS als auch der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter können die Verjährung unterbrechen. Wie wird die Verjährung unterbrochen? Sowohl der Arbeitgeber als auch das LSS können die Verjährungsfrist durch per Einschreiben unterbrechen. Das LSS erwähnt in diesem Brief: die Tatsachen oder die Feststellungen, worauf sich die Forderung stützt, die betroffenen Quartale, den Grund der Forderung (z. B. Requalifizierung einer Entschädigung) mit Angabe des Betrags der Beiträge oder einer Vorausberechnung sowie den Hinweis, dass durch den Brief die Verjährung unterbrochen werden soll. Neben dem Einschreibebrief kann die Verjährung unterbrochen werden durch die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Arten der Unterbrechung, das heißt eine gerichtliche Ladung, einen Zahlungsbefehl oder eine Beschlagnahme. Schließlich kann das LSS (und nicht der Arbeitgeber) auch einen Zwangsbefehl zustellen lassen und dadurch die Verjährung unterbrechen.
3.2.708
Ist ein ,Arbeitnehmer' nicht einverstanden mit einer vom LSS per Einschreiben zugestellten Entscheidung in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht seiner Leistungen, kann der gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Dazu muss er ein Einschreiben an das Arbeitsgericht senden oder bei der Kanzlei des Arbeitsgerichts einen gewöhnlichen Brief einreichen. Dies muss innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung durch das LSS erfolgen. Falls der Betroffene nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Gericht anruft, verfällt sein diesbezügliches Recht. Wenn der Richter später zu dem Urteil kommt, dass das LSS für eine Periode, die teilweise oder ganz abgelaufen ist, die Meldung zu Unrecht abgelehnt hat, muss der Arbeitgeber die Beiträge innerhalb des Monats melden und zahlen, der auf den Monat folgt, in dem das Recht auf Sozialversicherungspflicht durch eine rechtskräftige Entscheidung anerkannt wurde. Die Verjährungsfrist der Forderung beginnt unmittelbar nach Ablauf der Melde- und Zahlungsfrist.
3.2.709
Bei einer eventuellen Rückzahlung der Beiträge gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren; das LSS wird dann ggf. für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren Beiträge erstatten. Ein Arbeitgeber macht sich des Betrugs zum Nachteil der sozialen Sicherheit schuldig, wenn er eine Person in die DmfA-Meldung auf Basis einer fiktiven Beschäftigung mit der Absicht aufnimmt, ihr soziale Vorteile (u. a. Familienbeihilfen, Jahresurlaub, Arbeitslosen- und Krankengeld) zu verschaffen.