Teil 6: Richtlinien zum Ausfüllen der Meldungen
Titel 1: Richtlinien zum Ausfüllen der Meldung
Kapitel 4: Meldung der Lohnangaben

6.1.402 A. ZEILENNUMMER DER BEZAHLUNG
6.1.403 B. ZAHLUNGSCODE
6.1.404 C. ÜBERSICHTSTABELLE
6.1.405 D. ZAHLUNGSFREQUENZ DER PRÄMIE
6.1.406 E. PROZENTSATZ DER BEZAHLUNG AUF JAHRESBASIS
6.1.407 F. BEZAHLUNG

6.1.401

Die Aufteilung der Lohnangaben des Quartals erfolgt allgemein pro Beschäftigungszeile.

Innerhalb dieses Niveaus werden die Löhne pro Code zusammengezählt. Wenn ein Arbeitnehmer also verschiedene Lohnelemente empfängt, die zum selben Code gehören, werden ihre Gesamtsummen zusammengezählt. Nur für die Lohnkomponenten bei Code 2 muss eventuell eine weitere Aufschlüsselung erfolgen.

Jedes Lohnelement wird nur einmal angegeben. Eine Entschädigung darf deshalb nie mehr als einem Code zugeordnet werden. Top


A. ZEILENNUMMER DER BEZAHLUNG

6.1.402

Dies ist die laufende Nummer der Bezahlungen innerhalb einer Beschäftigungszeile. Diese Nummer beginnt bei 1 und wird bei jeder neuen Bezahlung um eine Einheit erhöht.

Die laufende Nummer wird für jede neue Beschäftigungszeile wieder auf 1 gestellt. Top


B. ZAHLUNGSCODE

6.1.403

Ziel des Zahlungscodes ist es, zu bestimmen, um was für Vorteil es sich handelt. Am Ende der Besprechung der Lohncodes finden Sie eine Tabelle, in der der Zusammenhang zwischen den in der DmfA zu verwendenden Codes und den vor 2003 in der LSS-Meldung anzugebenden Lohncodes erklärt wird.

Ziel der folgenden Beschreibungen ist es vor allem, anzugeben, mit welchem Lohncode eine bestimmte Lohnkomponente übereinstimmt. Eine komplette und detaillierte Besprechung des Lohnbegriffs, auf den Sozialsicherheitsbeiträge geschuldet werden, finden Sie in Teil 3, Titel 1 der „Allgemeinen Anweisungen für die Arbeitgeber“.

Folgende Codes müssen verwendet werden:

CODE 1

Dies ist im Grunde eine Restkategorie, in der alle Beträge, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden, anzugeben sind, es sei denn, dass sie unter einem der folgenden Codes angegeben werden. Dieser Code gibt stets die Vorteile an, die direkt mit den im Quartal erbrachten Leistungen zusammenhängen.

Dies sind unter anderem:


Was den garantierten Lohn betrifft, ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass bei Rückfall nach Arbeitswiederaufnahme im Falle einer gemeinrechtliche Krankheit oder eines Unfalls, der kein Arbeitsunfall ist, nur dann erneut garantierter Lohn geschuldet wird, wenn die Wiederaufnahme mindestens vierzehn Tage dauert. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hingegen wird bei einem Rückfall nach einer Arbeitswiederaufnahme stets erneut ein garantierter Lohn geschuldet.

CODE 2

Prämien und ähnliche Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Meldequartal gearbeiteten Tage gewährt werden.

Es handelt sich um Vorteile, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden und deren Gewährung völlig unabhängig von den im Quartal erbrachten Leistungen ist.

Einige Beispiele:


Diese Prämien werden allgemein in dem Quartal angegeben, in dem sie ausgezahlt werden.

Wenn es sich um Prämien handelt, die mit einer Frequenz von sechs oder mehr Monaten gezahlt werden und die mehr als 20 % der anderen Löhne der Referenzperiode betragen, werden sie gleichmäßig über die verschiedenen Quartale der Referenzperiode verteilt.

Wenn sie in einem Quartal gezahlt werden, in dem der Arbeitnehmer bereits nicht mehr beim Unternehmen angestellt war, müssen sie in der Meldung des letzten Quartals angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer noch im Dienst war.

Für all die unter diesem Code angegebenen Vorteile muss auch die Frequenz der Bezahlung angegeben werden (siehe weiter).

In Abweichung von der allgemeinen Regel werden diese Beträge nur dann zusammengezählt, sofern es sich um Vorteile handelt, die mit derselben Frequenz bezahlt werden. Wenn im Laufe des Quartals verschiedene Prämien mit einer verschiedenen Frequenz bezahlt werden, müssen die Beträge aufgeschlüsselt werden.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfA erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

CODE 3

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden.

Es handelt sich ausschließlich um folgende Entschädigungen, auf die kraft Art. 19, Paragraph 2° des KE vom 28.11.1969 Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden:


Es handelt sich deshalb nicht um den Lohn für die Kündigungsperiode, sondern um die Entschädigungen, die bezahlt werden müssen, weil keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist geleistet werden muss, oder um Eingliederungsentschädigungen, die während höchstens 6 Monaten an bestimmte, durch die Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer gezahlt werden.

Nur für die mit diesem Code anzugebenden Lohnangaben muss das Anfangs- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode angegeben werden (siehe weiter). Für die Anwendung der sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, die am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt.

CODE 4

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie NICHT in Arbeitszeit ausgedrückt werden.

Es handelt sich hier um Beträge:


Beispiele: Abschiedsprämien (Abfindungen), Entschädigungen wegen einer Wettbewerbsverzichts­klausel usw.

Die Berechnungsweise spielt dabei keine Rolle. Das heißt auch Abschiedsprämien, die in Form eines Lohns für einige Monate berechnet werden, fallen unter diesen Code.

CODE 5

Prämien, die infolge der Einschränkung der Arbeitsleistungen im Rahmen von Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit gewährt werden.

In diesem Feld geben Sie die Beträge an, die Arbeitnehmern zugebilligt werden, die im Rahmen gesetzlicher Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit ihre Arbeitsleistungen mit entsprechendem Lohnverlust beschränken. Es betrifft hier nur die kollektive Arbeitszeitverkürzung und die Viertagewochenregelung vor dem 01.10.2001, die mit den Ermäßigungscodes 1331, 1333 und 1341 gemeldet wurden (die Codes sind nicht mehr anwendbar). Durch die gewährten Beträge soll der Lohnverlust in Bezug auf frühere Leistungen teilweise ausgeglichen werden.

Unter diesem Lohncode müssen auch die Prämien gemeldet werden, die im Rahmen der freiwilligen Viertagewochenregelung im öffentlichen Sektor gemäß dem Gesetz vom 10.04.1995 gewährt werden, dies aber NUR für die Arbeitnehmer, die unter die Pensionsregelung des Privatsektors fallen. Die „Prämien“, die im Rahmen der freiwilligen Viertagewochenregelung statutarischen Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Sektor gewährt werden, die für eine staatliche Pension in Betracht kommen, dürfen Sie unter Lohncode 1 angeben.

CODE 6

Die Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind.

Es handelt sich um die Entschädigungen für Stunden, die im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971 keine Arbeitszeit sind, die infolge eines KAA gewährt werden, das innerhalb eines paritätischen Organs vor dem 01.01.1994 geschlossen und durch Königlichen Erlass für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wichtigstes Beispiel: die Entschädigungen für Inaktivitätsstunden im Transportsektor (die sog. Überbrückungszeit).

Aufgrund der allgemeinen Tragweite der europäischen Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben und die daraus hervorgehenden Königlichen Erlasse, die für eine Reihe von Sektoren die Entschädigung für Bereitschaftszeit regeln, fallen diese Entschädigungen ebenfalls unter den Lohncode 6. Es handelt sich hier jedoch um den Lohn, den Arbeitnehmer, die Verkehrstätigkeiten ausüben (bei einem Arbeitgeber, der jedoch nicht zwangsläufig zum Transportsektor gehört), für Stunden erhalten, die keine Arbeitszeit sind.


CODE 7

Angestellten gezahltes einfaches Abgangsurlaubsgeld (mit Ausnahme der Angestellten mit einem Vertrag über zeitweilige Arbeit und Aushilfsarbeit). Es betrifft das nach dem 31.12.2006 gezahlte Urlaubsgeld.

CODE 8

Es handelt sich ausschließlich um einen Zuschlag von 6,00 EUR für die Beschäftigung an einem Samstag oder am Tag vor ienem Feiertag und von 12,00 EUR für eine Beschäftigung an einem Sonntag oder einem Feiertag, die für Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor anzugeben ist, für die:

- eine Berechnung der Dimona-Stunden mit Angabe der Anfangs- und Endzeit durchgeführt wurde, wobei der Arbeitnehmer hauptsächlich durch Trinkgeld in einer Funktion entlohnt wird, für die eine Tagespauschale anzugeben ist
- eine Dimona-Light-Meldung mit Angabe der Anfangszeit und des Zeitfelds (5 oder 11 Stunden) durchgeführt wurde und eine entsprechende Tagespauschale anzugeben ist.

Unter dem Einfluss der Entwicklung der Löhne und des GDMME erhöht sich der Grundbetrag wie folgt:

Der unter diesem Code angegebene Betrag ist daher ein Vielfaches der jeweiligen Pauschalen, wie oben angegeben.

Was die Ermäßigungen und Referenzlöhne betrifft, hat diese Code die gleiche Auswirkung wie der bestehende allgemeine Lohncode 1.

Der Königliche Erlass vom 30.04.2007 (BS 05.06.2007), der die Dimona-Vorschriften für Horeca-Gelegenheitsarbeitnehmer ändert und die Pauschallöhne überprüft, ist die Grundlage für diese Zuschläge. Dieser Code ist ab 01.07.2007 wirksam.

CODE 9

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Im Gegensatz zum Lohncode 3 handelt es sich hier aussschließlich um statutarische Beamte.

Es handelt sich hier u. a. um statutarische Beamte, die als definitiv berufsunfähig eingestuft wurden, sofern sie zwei Mal in Folge die Bewertung "ungenügend" erhalten und bezüglich derer die Ernennungsbehörde beschlossen hat, die Kündigung gegen Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung unverzüglich durchzuführen (Erlass der Flämischen Regierung vom 13.01.2006 über die Bestimmung der Rechtsstellung des Personals der Flämischen Regierung - BS 27.03.2006). Diese Bestimmung besteht anscheinend bereits seit Längerem. Der Code wird rückwirkend ab 01.01.2004 eingeführt. Daher handelt es sich hier nicht um den Lohn für die Kündigungsfrist, sondern um Entschädigungen, die der Arbeitgeber zahlen muss, weil keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Wie für Code 3 sind für die mit diesem Code anzugebenden Lohnangaben das Beginn- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode anzugeben. Für die Anwendung der sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, der am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt.

Die für diese Entschädigung geschuldeten Beiträge sind die gleichen wie diejenigen auf der vorangegangenen Beschäftigungszeile, was daher in den meisten Fällen nur die Gesundheitspflege betrifft. Daneben muss auch noch eine Meldung des Sonderbeitrags für entlassene Beamten gemäß dem Gesetz vom 20.07.1991 über soziale und sonstige Bestimmungen (BS 01.08.1991) vorgenommen werden.

CODE 10

Bestimmte Vorteile, auf die keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden.

Persönliche Nutzung eines Firmenwagens für den Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Privatnutzung.

Je Arbeitnehmer stellen Sie jedes Quartal den Vorteil fest, indem Sie die Anzahl der zurückgelegten km für die private Nutzung und den Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem in der nachstehenden (am 01.01.09 aktualisierten) Tabelle ausgewiesenen Betrag multiplizieren.. Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die entsprechende Steuerregelung (auf der Website http://www.fiscus.fgov.be der Steuerverwaltungen).




Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfA erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

CODE 11

Es werden keine Sozialsicherheitsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 11 angegebenen Beträge.

Es betrifft das einfache Abgangsurlaubsgeld, das Angestellten (Aushilfskräften und zeitweiligen Arbeitnehmern) nach 31.12.2006 gezahlt wird.

CODE 12

Es werden keine Sozialsicherheitsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 12 angegebenen Beträge.

Es betrifft den Teil des einfachen Urlaubsgeldes, der dem normalen Lohn für Urlaubstage entspricht und vom früheren Arbeitgeber, der ihn mit den Lohncodes 7 und 11 angegeben hat, vorzeitig gezahlt wurde. Achtung: Wenn auf das vom vorangegangenen Arbeitgeber gezahlte einfache Urlaubsgeld Sozialsicherheitsbeiträge erhoben werden, die vom neuen Arbeitgeber zu zahlen sind, wird dies mit Lohncode 1 angegeben. Ausführlichere Hinweise finden Sie unter § 3.1.307.

CODE 20
Bestimmte Vorteile, auf die keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden. Diesen Code muss man NUR für pensionierte Arbeitnehmer verwenden, d.h. für Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Alters- bzw. Hinterbliebenenpension haben. Die verlangten Angaben dienen nämlich zur Kontrolle einer Kumulation einer Alters- und Hinterbliebenenpension mit einem Einkommen aus einer Berufsaktivität.
Dieser Code wird u.a. für die aufgelisteten Vorteile verwendet.
Lohn im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls:
- Garantierter Wochenlohn – zweite Woche;
- Garantierter Lohn – Entschädigungen kraft KAA Nr. 12bis oder 13 bis.
Es handelt sich dabei sowohl um gemeinrechtliche Krankheiten und Unfälle als auch um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Urlaubsgeld:
- Doppeltes Urlaubsgeld für Angestellte;
- Zusätzliches Urlaubsgeld kraft eines KAA von vor dem 31.12.1974;
- Doppeltes verfrühtes Urlaubsgeld für Angestellte.
Sachvorteile:
- Arbeitsgeräte und Arbeitskleidung;
- Mahlzeiten unter dem Selbstkostenpreis in der Kantine.
Arbeitnehmerspezifische Kosten:
- Rückerstattung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz;
- Mobilitätsentschädigung im Bausektor;
- Erstattung von tatsächlich angefallenen Kosten.
Lohn für einen Feiertag, der in eine Periode vorübergehender Arbeitslosigkeit fällt (sofern darauf keine Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden).
Entschädigungen wegen der Beendigung des Arbeitsvertrags (außer den Entschädigungen, die unter den Codes „3“ und „4“ anzugeben sind).
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C. ÜBERSICHTSTABELLE

6.1.404

Die u.a. Tabellen geben den Zusammenhang zwischen den Lohncodes wieder, die in der DmfA verwendet werden müssen, und der Art und Weise, wie diese Angaben in der LSS-Meldung vor 2003 verarbeitet werden mussten.

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D. ZAHLUNGSFREQUENZ DER PRÄMIE

6.1.405

Diese Angabe müssen Sie nur für die unter Code 2 (s.o.) angegebenen Lohnelemente mitteilen. Diese Lohnelemente müssen Sie deshalb eventuell aufschlüsseln, wenn sie eine andere Zahlungsfrequenz haben.

Die Frequenz drücken Sie mit einer Ziffer aus, die die monatliche Zahlungsfrequenz wiedergibt.

Beispiele:


Wenn es sich um Einmalprämien oder um Prämien handelt, die mit einer unregelmäßigen Periodizität bezahlt werden, geben Sie „0“ an.

Es handelt sich hier um die tatsächliche Auszahlung des Vorteils. So muss eine Jahresendprämie, das in zwölf Monatsraten ausgezahlt wird, mit Zahlungsfrequenz „1“ angegeben werden; wenn das Geld aber einmalig am Ende des Jahres ausgezahlt wird, entspricht die Zahlungsfrequenz „12“. Top


E. PROZENTSATZ DER BEZAHLUNG AUF JAHRESBASIS

6.1.406

Diesen Prozentsatz müssen Sie nur angeben, wenn es sich um eine Verkürzung der Arbeitszeit über eine Stundenlohnerhöhung handelt. Bei diesen Regelungen wird der Ausgleichstag nicht zum Zeitpunkt gezahlt, zu dem die Ausgleichsruhezeit genommen wird, sondern indirekt zu dem Zeitpunkt, zu dem die „Mehrleistungen“ erbracht werden, mit anderen Worten: Der Lohn, der für eine bestimmte Anzahl gearbeiteter Stunden gezahlt wird, deckt auch den Ausgleichstag, der nicht zu dem Zeitpunkt bezahlt wird, zu dem er genommen wird. Wenn die Ausgleichstage zu dem Zeitpunkt bezahlt werden, zu dem sie genommen werden, muss dieser Prozentsatz nicht angegeben werden.

Es handelt sich um den Prozentsatz auf Jahresbasis (ausgedrückt in Zehntausendsteln), der das Verhältnis zwischen der Anzahl der Tage angibt, für die ein Entgelt gezahlt wird, und der Tage, an denen tatsächlich zu arbeiten ist. Die Anzahl der Tage, die zu bezahlen sind, entspricht der Anzahl der angegebenen Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde, zu der die Anzahl der Ausgleichstage im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung hinzugefügt wird. Der Prozentsatz bleibt deshalb unverändert, solange das gleiche Arbeitszeitverkürzungssystem in Kraft bleibt.

Mit diesem Prozentsatz kann bestimmt werden, welcher Teil des gemeldeten Lohns sich auf die erbrachten Leistungen bezieht und welcher Teil die dadurch verdiente Ausgleichsruhezeit angibt.

Wenn es sich um Regelungen handelt, bei denen die Ausgleichsruhezeit in Stunden gewährt wird, berechnen Sie den Prozentsatz auf der Basis dieser Stunden (statt Tagen).

Beispiel: In einem Unternehmen, in dem die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden beträgt, arbeiten die Arbeitnehmer tatsächlich 40 Stunden, und sie erhalten 12 Ausgleichstage. Auf Jahresbasis müssen deshalb beispielsweise 248 Tage gearbeitet werden und werden 260 Tage bezahlt (die Tage, an denen gearbeitet werden muss + die Ausgleichstage).

In diesem Fall geben Sie 10484 an (260/248 x 10.000 arithmetisch auf die Einheit abgerundet).

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F. BEZAHLUNG

6.1.407

Wie erwähnt, werden auf dem Niveau der Beschäftigungszeile die Löhne pro Code zusammengezählt. Wenn ein Arbeitnehmer folglich verschiedene Entschädigungen erhält, die unter den gleichen Code fallen, werden ihre Gesamtsummen zusammengezählt (siehe allerdings die bei Code 2 erörterte Ausnahme im Falle einer unterschiedlichen Frequenz). Top