Teil 4: SONDERBEITRÄGE
Titel 2: Sonderbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers
Kapitel 2: Grundbeitrag Betriebsschließungsfonds

4.2.201
4.2.202 A. ARBEITGEBER MIT INDUSTRIELLEM ODER HANDELSZWECK
4.2.202 1. Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4.2.203 2. Beitragsbetrag
4.2.204 3. Zu erledigende Formalitäten
4.2.205 B. ARBEITGEBER OHNE INDUSTRIELLER ODER KOMMERZIELLER ZIELSETZUNG
4.2.205 1. Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4.2.206 2. Beitragsbetrag
4.2.207 3. Zu erledigende Formalitäten

4.2.201

Ursprünglich wurde der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (nachstehend Betriebsschließungsfonds genannt) gegründet, um eine Leistung zu erbringen, wenn ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in Bezug auf seine Arbeitnehmer nicht mehr nachkommt (allgemein im Falle eines Konkurses). Bis 2008 wurde diese Beteiligung durch Beiträge zu Lasten von Arbeitgebern mit Handels- oder industrieller Zweck finanziert.

Ab dem 2. Quartal 2008 sind gemäß dem Gesetz vom 26.06.2002 über Betriebsschließungsfonds auch Arbeitgeber aus dem nichtkommerziellen Sektor verpflichtet, einen Grundbeitrag für Betriebsschließungsfonds zu entrichten. Dies bedeutet, dass nur noch eine kleinere Zahl von Arbeitgeben den Grundbeitrag zum BSF nicht zahlen muss. Top


A. ARBEITGEBER MIT INDUSTRIELLEM ODER HANDELSZWECK

1. Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer

4.2.202

Alle Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen), die ein Unternehmen mit einem industriellen oder Handelszweck betreiben, schulden diesen Beitrag für all ihre Arbeitnehmer, die der belgischen sozialen Sicherheit unterliegen (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Schulpflichtige...). Es wird davon ausgegangen, dass die autonomen öffentlichen Wirtschaftsunternehmen im Sinne von Artikel 1, § 4 des Gesetzes vom 21.03.1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen auch ein „Unternehmen“ mit einem industriellen oder Handelszweck betreiben, einen BSF-Grundbeitrag aber nur für ihr Vertragspersonal schulden.


Ausländische Arbeitgeber eines Landes der Europäischen Union, mit oder ohne Betriebssitz in Belgien, müssen nun ebenfalls den BSF-Grundbeitrag für all ihre Arbeitnehmer zahlen, die der belgischen sozialen Sicherheit unterliegen.
Ausländische Arbeitgeber aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen diesen Beitrag nur dann abführen, wenn sie einen belgischen Betriebssitz haben. Sie unterliegen dann für all ihre Arbeitnehmer der belgischen sozialen Sicherheit.

Der Beitrag wird nicht erhoben für Arbeitnehmer , für die nur ein Sonderbeitrag geschuldet wird (Studenten, für die nur der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird, Frühpensionierte und Pseudo-Frühpensionierte...).
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2. Beitragsbetrag

4.2.203

Einerseits ist dieser Beitrag verschieden, je nachdem, ob der Arbeitgeber im Schnitt weniger als 20 Arbeitnehmer oder 20 Arbeitnehmer und mehr während des 4. Quartals des (Kalenderjahres - 2) sowie vom 1. bis zum 3. Quartal des (Kalenderjahres - 1) bechäftigte und andererseits an die Lohnmäßigung gekoppelt ist. Die Prozentsätze zwischen den Klammern gelten für Arbeitgeber, die den Lohnmäßigungsbeitrag schulden.


Ab dem 1. Quartal 2009 wird dieser Betrag wie folgt bestimmt.

Für Arbeitgeber, die während der Referenzperiode (4. Quartal (Kalenderjahr - 2) und vom 1. bis 3. Quartal (Kalenderjahr - 1)) im Schnitt weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigten (sowie für Arbeitgeber, die während dieser Referenzperiode keine Arbeitnehmer beschäftigten):


Für Arbeitgeber, die während der Referenzperiode im Schnitt 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigten: Bruttolöhne sind Löhne, die zur Berechnung der Sozialsicherheitsbeiträge in Betracht kommen (zu 108 % für Handarbeiter).

Achtung: In Bezug auf die allgemeinen Prozentsätze gibt es Ausnahmen für bestimmte Kategorien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; in Teil 8 werden die für sie geltenden Prozentsätze aufgelistet.

Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der während der Referenzperiode beschäftigten Arbeitnehmer erhält man:
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3. Zu erledigende Formalitäten

4.2.204

Es sind keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Das LSS verarbeitet den Beitrag auf der Grundlage eines BSF-Codes, der jedem Arbeitgeber in Abhängigkeit seiner Eigenschaften (großer Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/kleiner Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/Beitrag nicht kommerzieller Arbeitgeber/keinen Beitrag geschuldet) zugeteilt wird. Der BSF-Code wird auf der Grundlage der Rechtsforum und/oder der Arbeitgeberkategorie zugeteilt. Es handelt sich daher nicht um die Kategorie, die darüber entscheidet, welcher Beitrag geschuldet ist, sie kann jedoch sehr wertvolle Hinweise liefern, ob es sich um einen kommerziellen oder um einen nicht kommerziellen Arbeitgeber handelt.

Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass das LSS ihnen eine falsche BSF-Codierung zugeteilt hat, können ihre Gründe der Direktion Identifizierung des LSS schriftlich übermitteln. Top


B. ARBEITGEBER OHNE INDUSTRIELLER ODER KOMMERZIELLER ZIELSETZUNG

1. Betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer

4.2.205

Ab dem 2. Quartal 2008 sind auch Arbeitgeber ohne Handels- oder industriellem Zweck verpflichtet, einen Grundbeitrag an den Betriebsschließungsfonds zu entrichten.

Es betrifft Arbeitgeber des Privatsektors, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:

- Gesellschaften ohne Erwerbszweck;
- internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
- gemeinnützige Einrichtungen oder Stiftungen,
- nichtrechtsfähige Vereinigungen ohne Handels- oder industriellem Zweck,
- Gesellschaften mit sozialer Ausrichtung, deren Satzung festlegt, dass die Gesellschafter keinen einzigen Vermögensvorteil anstreben,
- Krankenkassen oder Krankenkassenlandesverbände,
- Berufsvereinigungen,
- zivilrechtliche Gesellschaft,
- freie Berufe (ein freier Beruf wird definiert als jede selbständige Berufstätigkeit, die Dienstleistungen oder die Lieferung von Gütern umfasst, die kein Handelsgeschäft oder im Sinne des Gesetzes vom 18.03.1965 über das Handwerksregister eine handwerkliche Tätigkeit darstellt und die vom Gesetz vom 14.07.1991 über Handelspraktiken und die Aufklärung und den Schutz des Verbrauchers mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der Viehzucht nicht betroffen ist. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Definition breiter ist als die Definition des freien Berufes im Rahmen der Neuverteilung der Soziallasten. Das bedeutet, dass nicht alle Arbeitgeber, die unter die Definition ,freier Beruf' im Rahmen der BSF-Gesetzgebung fallen, an der Neuverteilung der Soziallasten teilnehmen.)

Ausländische Arbeitgeber, die zum nichtkommerziellen Sektor gehören, schulden diesen Beitrag nicht.

Der öffentliche Sektor (sowohl auf belgischer als auch auf internationaler Ebene) bleibt ebenfalls vom BSF-Grundbeitrag für den nichtkommerziellen Sektor ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um den öffentlichen Sektor im weiteren Sinne des Wortes, das heißt sowohl Föderale Öffentliche Dienste, Gemeinschaften und Regionen, öffentliche Einrichtungen... als auch z. B. um Kirchenfabriken und soziale Wohungsbaugesellschaften.

Der Beitrag wird für alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, bezuschusstes Vertragspersonal, Lehrlinge und Schulpflichtige ...) geschuldet. Der Beitrag wird nicht erhoben für Arbeitnehmer, für die nur ein Sonderbeitrag geschuldet wird (Studenten, für die nur der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird, Frühpensionierte und Pseudo-Frühpensionierte...), und für Hausangestellte und anderes Hauspersonal (die sozialversicherungspflichtig sind oder nicht).
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2. Beitragsbetrag

4.2.206

Für 2009 beträgt der Beitragssatz für alle Quartale 0,12 % (0,13 % der Lohnmäßigung) der Bruttolöhne. Bruttolöhne sind Löhne, die zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit in Betracht kommen (zu 108 % für Arbeiter). Top

3. Zu erledigende Formalitäten

4.2.207

Es sind keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Das LSS verarbeitet den Beitrag auf der Grundlage eines BSF-Codes, der jedem Arbeitgeber in Abhängigkeit seiner Eigenschaften (großer Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/kleiner Beitrag kommerzielle Arbeitgeber/Beitrag nicht kommerzieller Arbeitgeber/keinen Beitrag geschuldet) zugeteilt wird. Der BSF-Code wird auf der Grundlage der Rechtsforum und/oder der Arbeitgeberkategorie zugeteilt. Es handelt sich daher nicht um die Kategorie, die darüber entscheidet, welcher Beitrag geschuldet ist, sie kann jedoch sehr wertvolle Hinweise liefern, ob es sich um einen kommerziellen oder um einen nicht kommerziellen Arbeitgeber handelt.

Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass das LSS ihnen eine falsche BSF-Codierung zugeteilt hat, können ihre Gründe der Direktion Identifizierung des LSS schriftlich übermitteln. Top