Am 01.12.2008 änderte sich der Inhalt der Sozialbilanz. Die Sozialbilanz ist ein Dokument, das von den meisten Unternehmen als Teil des Jahresabschlusses erstellt werden muss. In der Sozialbilanz erteilt der Arbeitgeber bestimmte Auskünfte über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die Aufrechnung der Abgänge und Neueinstellungen, die Zahl der Ausbildungen von Arbeitnehmern... . Bis 01.12.2008 musste der Arbeitgeber auch Angaben über die Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung erteilen, die er für das Personal angewandt hatte. Dieser Teil wird gelöscht.
Ab 2009 beschafft das LSS allen Arbeitgebern, die unter das Gesetz über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fallen, einen Überblick über die Beschäftigungsmaßnahmen, die innerhalb des Unternehmens angewandt wurden. Dies bedeutet, das fast alle Unternehmen des Privatsektors einen Überblick erhalten werden. Genauso wie die Sozialbilanz muss nämlich der Arbeitgeber dem Betriebsrat den LSS-Jahresüberblick über die Beschäftigungsmaßnahmen schriftlich übermitteln. Falls innerhalb des Unternehmens kein Betriebsrat eingerichtet wurde, muss der Arbeitgeber den LSS-Jahresüberblick der Gewerkschaftsdelegation übermitteln. Falls es auch keine Gewerkschaftsdelegation gibt, muss der Überblick von den Arbeitnehmern konsultiert werden können.
Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr vor dem 01.12.2008 abgeschlossen haben, müssen noch das alte Schema der Sozialbilanz anwenden und werden daher auch den Überblick mit den Beschäftigungsmaßnahmen selbst integrieren müssen.
Versand
Der Überblick wird jedes Jahr zwischen dem 1. Februar und dem 10. März verschickt. Arbeitgeber, die den gesicherten elektronischen Briefkasten, E-Box, benutzen, werden den Überblick per elektronischer Post erhalten. Die anderen Arbeitgeber erhalten den Überblick noch auf Papier. Für den Überblick 2009 werden die Dokumente gestaffelt verschickt. Daher werden die größten Unternehmen den Überblick zuerst erhalten.
Inhalt
Der Jahresüberblick enthält jeweils die Daten der drei ersten Quartale des vorausgehenden Jahres (j - 1) und des 4. Quartals des Jahres, das diesem vorausgeht (j - 2). Für 2009 werden daher die Angaben der Quartale 4/2007, 1/2008, 2/2008 und 3/2008 übernommen.
Für jede Beschäftigungsmaßnahme wird angegeben, für wie viele Arbeitnehmer die Maßnahme angewandt wurde. Ausgedrückt wird dies sowohl in der "Zahl der Arbeitnehmer" als auch in den "Vollzeitäquivalenten" (VZÄ). Das VZÄ wird in diesem Fall genauso berechnet wie der Leistungsbruch (µ). Nur das µ der Beschäftigungszeile(n) und/oder Arbeitnehmerzeilen, für die die Beschäftigungsmaßnahme angewandt wurde, wird berücksichtigt.
Für den Versand im Jahr 2009 kann der Überblick u. a. Maßnahmen beinhalten. Diese Maßnahmen werden auch in den Anweisungen des Arbeitgebers dargelegt. Außerdem wurden alle Maßnahmen übersichtlich gegliedert.
Die Zielgruppenermäßigungen und die strukturelle Ermäßigung
- Strukturelle Ermäßigung (Teil 5, Titel 2, Kapitel 2)
- Beschäftigung junger Arbeitnehmer und von Arbeitnehmern mit Erstbeschäftigungsabkommen (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3 und 10)
- Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3 und 4)
- Beschäftigung von Langzeitarbeitssuchenden (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3, 7, 8 und 9)
- Einführung der Arbeitszeitverkürzung und/oder Viertagewoche (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3, 6)
- Beschäftigung der drei ersten Arbeitnehmer (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3, 5)
- Beschäftigung der infolge einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer (Teil 5, Titel 2, Kapitel 3, 11)
Besondere Ermäßigungen
- Ermäßigung für Tageseltern (Teil 5, Titel 3, Kapitel 11)
- Ermäßigung für Künstler (Teil 5, Titel 3, Kapitel 12)
- Ermäßigung für wissenschaftliche Forschung (Teil 5, Titel 3, Kapitel 9)
- Ermäßigung für Baggerführer auf hoher See und im Schleppschifffahrtsektor (Teil 5, Titel 3, Kapitel 10)
Sonstige Beschäftigungsmaßnahmen
Für diese Beschäftigungsmaßnahmen kann das LSS nicht immer alle Daten aufnehmen, da sie nicht bekannt sind. Für Daten, die nicht aufgenommen werden konnten, ist die Spalte grau.
- Beschäftigung von Werkstudenten (Teil 1, Titel 2, Kapitel 2, D)
- Beschäftigung von bezuschusstem Vertragspersonal (Teil 5, Titel 3, Kapitel 4)
- Beschäftigung von Gelegenheitsarbeitnehmern in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Teil 3, Titel 2, Kapitel 3, F)
- Beschäftigung bedürftiger Jugendlicher: Es handelt sich um die Ermäßigung von Arbeitgeberbeiträgen für GoE, die bedürftige Jugendliche beschäftigen und dafür anerkannt wurden. (Teil 5, Titel 3, Kapitel 6)
- Sozialer Maribel: zeigt an, wie viele Arbeitnehmer im Rahmen der „Maribel sozial“-Maßnahme eingestellt wurden. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, für die dies auf der DmfA (Block Informationen für diese Beschäftigung) angegeben wurde (Code 7). (Teil 6, Titel 1, Kapitel 13, C)
- Grundlagenforschung: Beihilfe für Arbeitgeber, die in den Sektoren der Grundlagenforschung tätig sind (FNRS- Nationaler Fonds für wissenschaftliche Forschung und FWO - Fonds für wissenschaftliche Forschung - Flandern). Die Verteilung des Betrags wird vom LSS auf Basis der Beträge der persönlichen und Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit berechnet, die für das Jahr (n-2) von FNRS, IWT, FWO und FRIA gezahlt wurden. Für das ‘Durchführungsjahr 2009 handelt es sich daher um den Betrag, der 2008 als Basis für Zahlungen für 2006 berechnet wurde.
Der LSS-Jahresüberblick der Beschäftigungsmaßnahmen (Trillium) wird direkt an die Arbeitgeber selbst verschickt. Das Sozialsekretariat, dem Sie angeschlossen sind, kann den Überblick über eine gesicherte Webanwendung abfragen („LSS-Jahresüberblick über die Beschäftigungsmaßnahmen (Trillium)”)