Teil 8: Tabellen und Modelle
Titel 1: Tabellen
Kapitel 6: Existenzsicherheitsbeiträge

8.1.601

Wie in Teil 4 erörtert, nimmt das LSS Arbeitgeberbeiträge für die Fonds für Existenzsicherheit ein.


Nachstehende Tabelle vermittelt eine Übersicht über diese Fonds (Stand am 01.01.2009) mit Angabe der Kennzahl der Arbeitgeberkategorie.

Spalte A enthält die anwendbaren Beitragssätze oder die Pauschalbeträge für die Arbeiter, Spalte B die für Angestellte. Die mit einem „*“ angegebenen Kategorien unterliegen für einige Angestellte nicht der Beitragspflicht.


(2) Ein Teil der Beiträge wird auf Pauschalbasis eingenommen. Die Pauschale wird multipliziert mit dem Beschäftigungsbruch µ(c) (c) entspricht maximal 1) wobei:

µ (c) = X / (13 x D) für Vollzeitarbeitnehmer


µ (c) = Z / (13 x U) für Teilzeitarbeitnehmer Neu ab dem ersten Quartal 2008 ist, dass während acht Quartalen ein ermäßigter Pauschalbeitrag für Jugendliche vorgesehen wird, die nach dem 30.06.2007 eingestellt wurden und zum Zeitpunkt des Dienstantritts das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht haben. Anhand dieses Datums wird überprüft, dass die maximale Anzahl der Quartale nicht überschritten wird. Quartale, die dem Datum des 01.07.2007 vorausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Periode von 8 Quartalen, auf die der ermäßigte Pauschalbeitrag angewandt werden kann, verlängert sich, falls der Jugendliche aus dem Dienst ausscheidet und in den Dienst wieder antritt. Die Zählung wird daher nicht unterbrochen. Wenn ein Jugendlicher im Laufe des Quartals seinen Dienst antritt, zählt dies als ganzes Quartal.







3) Der Sonderbeitrag in Höhe von 8,86 % ist in dem vom LSS eingenommenen Beitrag für Existenzsicherheit enthalten. Der Beitrag in Höhe von 8,86 % auf die für den sektoralen Pensionsfonds bestimmten Beträge muss nicht mehr separat ausgewiesen werden.

(4) Arbeitgeber mit einem Pensionsfonds auf Unternehmensniveau, die nur den Solidaritätsbeitrag schulden.

(5) In all diesen Sektoren ist ab dem ersten Quartal 2008 ein Beitrag zur Finanzierung einer sektoralen Pensionsregelung vorgesehen. Alle Arbeitgeber der betroffenen Sektoren müssen den zusätzlichen Pensionsbeitrag entrichten, außer für ihre Gelegenheitsarbeitnehmer.

(6) Ein Pauschalbeitrag wird ab dem ersten Quartal 2009 für Arbeiter dem Sozialfonds Transport und Logistik zur Finanzierung einer sektoralen Krankenhausversicherung geschuldet:
µ (t) = X / (13 x D) für Vollzeitarbeitnehmer.
X = alle Tage, die in der DmfA als Leistungsdaten angegeben sind, ausschließlich der Tage, die durch eine Kündigungsentschädigung gedeckt sind, und ausgenommen der Tage mit den Leistungscodes 12, 30, 73.
D = die Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung

µ (t) = Z / (13 x U) für Teilzeitarbeitnehmer.
Z = alle Stunden, die in der DmfA als Leistungsdaten angegeben sind, ausschließlich der Stunden, die durch eine Kündigungsentschädigung gedeckt sind, und ausgenommen der Stunden mit den Leistungscodes 12, 30, 73.
U = die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson


Top