Teil 5: Beitragsermäßigung
Titel 3: Besondere Ermäßigungen
Kapitel 1: Arbeitsbonus

5.3.102 A. ANWENDUNGSBEREICH
5.3.102 1. Betroffene Arbeitnehmer
5.3.103 2. Praktische Anwendung der Ermäßigung
5.3.104 B. BERECHNUNG DER ERMÄSSIGUNG
5.3.105 1. Bestimmung des Referenzmonatslohns (S)
5.3.106 2. Berechnung des Grundbetrags der Ermäßigung (R)
5.3.107 3. Bestimmung des Ermäßigungsbetrags (P)
5.3.108 C. BEISPIELE
5.3.109 D. ZU ERLEDIGENDE FORMALITÄTEN

5.3.101

Ab dem 01.01.2000 gilt eine Regelung zur Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge, um Arbeitnehmern mit einem Niedriglohn einen höheren Nettolohn zu garantieren, ohne dabei den Bruttolohn zu erhöhen. Ab dem 01.01.2005 wird diese Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge unter dem Namen „Arbeitsbonus“ fortgesetzt. Top

A. ANWENDUNGSBEREICH

1. Betroffene Arbeitnehmer

5.3.102

Dies betrifft Arbeitnehmer des privaten und öffentlichen Sektors, die einen Arbeitnehmerbeitrag von 13,07 % schulden.

Für den Privatsektor kommen deshalb u.a. folgende Arbeitnehmer nicht in Betracht:


Die meisten statutarischen Personalmitglieder des öffentlichen Sektors kommen ebenfalls nicht für die Ermäßigung in Betracht.
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2. Praktische Anwendung der Ermäßigung

5.3.103

Die Ermäßigung besteht aus einer Pauschale, die sich progressiv verringert, je nachdem, wie sich der Lohn erhöht. Für die niedrigsten Löhne wird ein zusätzlicher Ermäßigungsbetrag vorgesehen, der sich ab einem Referenzlohn in Höhe des GDMME ebenfalls verringert und letztlich 0 wird bei einem Referenzlohn von ungefähr 300 EUR über dem GDMME (Stand Oktober 2008). Der Arbeitgeber zieht den Betrag von den normalen Arbeitnehmerbeiträgen (13,07 % des Bruttolohns) bei der Lohnzahlung ab. Der Arbeitsbonus gleicht den vollständigen Arbeitnehmerbeitrag für einen Referenzlohn bis ca. 1.340 EUR brutto im Monat (Privatsektor) aus.


Wird der Lohn nicht monatlich, sondern z.B. jede Woche, alle zwei Wochen, alle vier Wochen usw. ausgezahlt, berechnet der Arbeitgeber die Ermäßigung bei der letzten Zahlung, die sich auf den Kalendermonat bezieht. In diesem Fall basiert die Berechnung auf den Tagen und Löhnen, die sich auf diesen Kalendermonat beziehen.

Für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Monats mit aufeinander folgenden Verträgen arbeiten, wird der Ermäßigungsbetrag am Ende von jedem Vertrag oder bei jeder Bezahlung verrechnet, die sich auf diese Verträge bezieht.
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B. BERECHNUNG DER ERMÄSSIGUNG

5.3.104

Die Ermäßigung wird für jeden Arbeitnehmer einzeln berechnet. Diese Berechnung umfasst drei Schritte.
Ab dem 01.01.2006 wird in Bezug auf die Ermäßigung und die Lohngrenzen unterschieden, je nachdem ob der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber aus dem öffentlichen oder Privatsektor beschäftigt wird.

Im öffentlichen Sektor sind dies die Arbeitnehmer, die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt werden, u.a.
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1. Bestimmung des Referenzmonatslohns (S)

5.3.105

Den Referenzmonatslohn (S) können Sie direkt aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers ableiten, der sich auf den Kalendermonat bezieht (W). Dabei wird Folgendes nicht berücksichtigt:

Bei der Bestimmung des Referenzmonatslohns (S) eines Arbeitnehmers, wobei ein Teil des Urlaubsgeldes, der dem normalen Lohn für Urlaubstage entspricht, vorzeitig gezahlt wurde, wird der Teil des Abgangsurlaubsgeldes berücksichtigt, den der Arbeitgeber von dem zu zahlenden Lohn abzieht. Siehe Beispiele in Teil 8.
Sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte wird der Referenzmonatslohn
auf der Basis der gemeldeten Bruttolöhne zu 100 % berechnet.

a) Definitionen

Mit einem Vollzeitarbeitnehmer mit vollständigen Leistungen ist ein Arbeitnehmer gemeint, für den J = D,
wobei:
Mit einem Vollzeitarbeitnehmer mit unvollständigen Leistungen ist ein Arbeitnehmer gemeint, für den J kleiner als D ist.

Für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit vollständigen Leistungen gilt:

S = W

Für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit unvollständigen Leistungen gilt:

S = (W/J) x D

Der Bruch W/J wird auf den nächsten Eurocent aufgerundet (0,005 EUR wird 0,01 EUR).

Für Teilzeitarbeitnehmer gilt:

S = (W/H) x U

Der Bruch W/h wird auf den nächsten Eurocent aufgerundet (0,005 EUR wird 0,01 EUR).

wobei:

Diese Berechnung gilt für:
b) Hinweise
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2. Berechnung des Grundbetrags der Ermäßigung (R)

5.3.106

Der Grundbetrag der Ermäßigung (R) wird je nach der Höhe des Referenzmonatslohns (S) berechnet.

Lohnraten und Ermäßigungsbeträge, die ab dem 01.10.2008 im Privatsektor gelten:

(*) Mit „Angestellte“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 100 % auszuweisen sind, d.h. z. B. auch Arbeiter im öffentlichen Sektor.

(**) Mit „Arbeiter“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 108 % auszuweisen sind, d.h. z. B. auch Künstler.

Für den öffentlichen Sektor gelten auch die Lohnraten und Ermäßigungsbeträge, die im Privatsektor gelten.

R wird arithmetisch auf die nächste Einheit aufgerundet (Eurocent).

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3. Bestimmung des Ermäßigungsbetrags (P)

5.3.107

Für Vollzeitarbeitnehmer mit vollständigen Leistungen entspricht der Ermäßigungsbetrag (P) R.

Für Vollzeitarbeitnehmer mit unvollständigen Leistungen und Teilzeitarbeitnehmer wird der Ermäßigungsbetrag in Abhängigkeit von den Leistungen des Arbeitnehmers im Monat bestimmt.

Für Vollzeitarbeitnehmer mit unvollständigen Leistungen gilt:

P= (J/D) x R

Der Bruch J/D wird auf zwei Dezimalstellen aufgerundet (0,005 wird 0,01) und das Ergebnis dieses Bruchs darf nie größer als 1 sein.

Für Teilzeitarbeitnehmer gilt:

P= (H/U) x R

Der Bruch H/U wird auf zwei Dezimalstellen aufgerundet (0,005 wird 0,01) und das Ergebnis dieses Bruchs darf nie größer als 1 sein.

Je Arbeitnehmer darf die Ermäßigung nie mehr betragen als:
929,60 EUR für das Jahr 2000;
981.66 EUR pro Kalenderjahr für die Jahre 2001 und 2002;
1.140,00 EUR pro Kalenderjahr für die Jahre 2003 und 2004;
1,440.00 EUR pro Kalenderjahr ab 2005;
1,680.00 EUR pro Kalenderjahr ab 2006;
1,707.00 EUR pro Kalenderjahr ab 2007;
1.812,00 EUR pro Kalenderjahr ab 2008;
2.100,00 EUR pro Kalenderjahr ab 2009.

Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub nimmt, der durch einfaches Abgangsurlaubsgeld gedeckt wird, kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmerbeitrag nicht ausreicht, um den Arbeitsbonus vollständig zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann dann den übrigen Teil des Arbeitsbonus vom Arbeitnehmerbeitrag des folgenden Monats abziehen. Dies ist jedoch nur innerhalb ein und desselben Quartals möglich.
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C. BEISPIELE

5.3.108

Nachstehende Beispiele basieren auf Zahlen, die seit dem 01.06.2001 gelten.

Beispiel 1: Für einen bestimmten Monat erhält ein Angestellter ein Bruttogehalt in Höhe von 1.050,00 EUR. Dieser Monat zählt normalerweise 22 Arbeitstage. Er wird mit 19 Tagen mit garantiertem Monatsgehalt (Code 1) und drei nicht durch den Arbeitgeber bezahlten Krankheitstagen (Code 50) angegeben.

Sein Referenzmonatslohn (S) beträgt 1.215,72 EUR, nämlich 55,26 EUR (= 1.050,00/19 abgerundet auf zwei Dezimalstellen), multipliziert mit 22.

Der Grundbetrag der Ermäßigung (R) beträgt 56,41 EUR, nämlich 81,80 - (0,3732 x (1.215,72 - 1.147,70)).

Der Ermäßigungsbetrag (P) entspricht 48,51 EUR, nämlich 0,86 (= 19/22 aufgerundet auf zwei Dezimalstellen) x 56,41.

Das heißt, dass der Arbeitgeber bei der Lohnauszahlung keinen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 137,24 EUR (= 13,07 % von 1.050), sondern 88,73 EUR (= 137,24 – 48,51) einbehält.

Beispiel 2: Für einen bestimmten Monat erhält ein Arbeiter ein Bruttogehalt in Höhe von 745,00 EUR. In diesem Monat, der normalerweise 22 Arbeitstage zählt, hat er 15 Tage normaler effektiver Arbeit (Code 1) und 7 gesetzliche Urlaubstage (Code 2).

Sein Referenzmonatslohn (S) beträgt 1.092,74 EUR, nämlich 49,67 (= 745,00/15), multipliziert mit 22.

Der Grundbetrag der Ermäßigung (R) beträgt 88,35 EUR (sein Referenzlohn unterschreitet 1.147,70 EUR).

Der Ermäßigungsbetrag (P) entspricht 60,08 EUR, nämlich 0,68 (= 15/22 aufgerundet auf zwei Dezimalstellen) x 88,35.

Das heißt, dass der Arbeitgeber bei der Lohnauszahlung keinen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 105,16 EUR, nämlich 13,07 % von 804,60 (= 745 + 8 %), sondern 45,08 EUR (= 105,16 – 60,08) einbehält. Top


D. ZU ERLEDIGENDE FORMALITÄTEN

5.3.109

Die Arbeitgeber, die für die Beitragsermäßigung in Betracht kommen, müssen die entsprechenden Rubriken der Quartalsmeldung ausfüllen.

Auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit (http://www.socialsecurity.be Unternehmen>Arbeitgeber LSS>DmfA>Techlib>Beitragssätze und Makros) finden Sie auch ein Programm zum Herunterladen, mit dem Sie diese Ermäßigung berechnen können. Top