Teil 7: Tabellen und Modelle
Titel 1: Tabellen
Kapitel 2: Pauschale Tageslöhne

7.1.201

Für Arbeiter, die ganz oder teilweise mit Trink- oder Bedienungsgeld bezahlt werden, werden die Beiträge in bestimmten Fällen auf pauschale Tageslöhne berechnet (siehe Teil III).

Nachstehende Tabelle enthält die Tagespauschalen, die ab 01.10.04 gelten und je nach Sektor und ausgeübter Funktion unterschiedlich sind.

Beiträge für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau werden gleichfalls anhand eines pauschalen Tageslohns berechnet.

Nachstehende Tabelle enthält den pauschalen Tageslohn, der ab dem 1.07.2001 anwendbar ist.

Die Beiträge für Saisonarbeiter, die im Hotel- und Gaststättengewerbe an Spitzentagen beschäftigt sind, werden gleichfalls anhand eines pauschalen Tageslohns berechnet.

Nachstehende Tabelle enthält den pauschalen Tageslohn, der ab dem 01.07.03 anwendbar ist.

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