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Beitragsmerkmale

Die Felder „Anfangsdatum der Sozialkennzeichnung“ und „Enddatum der Sozialkennzeichnung“ begrenzen den Zeitraum, auf den sich die Daten im Block „Sozialkennzeichnung“ beziehen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Daten, die zusammen die Beitragssysteme der sozialen Sicherheit definieren.  

Dieser Zeitraum liegt immer innerhalb des Zeitraums, der durch die Felder „Anfangsdatum des Abrechnungszeitraums” und „Enddatum des Abrechnungszeitraums” im Block „Lohn- und Gehaltsabrechnung” abgegrenzt ist.

Innerhalb desselben Lohnabrechnungszeitraums dürfen sich verschiedene Blöcke der „Sozialkennzeichnung” zeitlich nicht überschneiden. Wenn sich die Situation ergibt, dass sich überschneidende Daten aufgenommen werden müssen, muss eine separate LTDS-Nachricht folgen, in die alles aus der zusätzlichen Situation aufgenommen wird.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeiter mit einem Halbtagsarbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber in einer anderen Niederlassung einen Zusatzvertrag erhält, um als Angestellter zu arbeiten. Dies kann nur in zwei separaten Lohn- und Gehaltsabrechnungsnachrichten übermittelt werden.

Die folgenden Daten bestimmen die Sozialkennzeichnung:

  • Arbeitgeberkategorie
    • Mit der durch das LSS zugeordneten Arbeitgeberkategorie kann zwischen den Arbeitgebern je nach ihren Verpflichtungen in Abhängigkeit der besonderen Merkmale unterschieden werden, die für die ausgeübte Tätigkeit typisch sind; In fast allen Fällen liegt dies daran, dass andere Beitragssätze gelten (in der Regel sektorspezifische Beiträge zu Fonds für Existenzsicherheit).
  • Arbeitnehmerkategorie
    • Es gibt verschiedene Arbeitnehmerkennzahlen für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende usw., sodass eine Unterscheidung hinsichtlich der geltenden Beitragssätze getroffen werden kann.
  • Pauschalcode 
    • Es handelt sich um einen Code, der von der Funktion des Arbeitnehmers abhängt und mit einer pauschalen Tagesvergütung für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge verbunden ist, wie beispielsweise für „Kellner in einem Café” für Trinkgeldempfänger.
  • Statut
    • Die möglichen Werte werden in einem neuen strukturierten Anhang aufgeführt.
    • Wenn eine LTDS-Meldung eine soziale und eine steuerliche Kennzeichnung enthält, wird in beiden Blöcken derselbe Status für denselben Zeitraum angegeben.

Die Kombination dieser Daten bestimmt die geltenden Sozialversicherungsbeiträge und Sozialversicherungssätze und ermöglicht die Berechnung der Beiträge.

Die soziale Kennzeichnung wird für alle Personen angegeben, für die eine entsprechende Arbeitnehmerkennzahl existiert. Derzeit sind dies die Personen, die in der DmfA gemeldet werden.

Die soziale Kennzeichnung wird daher nicht angegeben für

  • Personen, die in Dimona mit den Arbeitnehmer-Typen DWD, IVT, STG, TRI, S17, T17 und O17 gemeldet werden;
  • Personen, die neben ihrer Haupttätigkeit für die Schule als Mittagsaufsicht oder Busbegleiter tätig sind;
  • Hausangestellte sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, da sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten.