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Einleitung und Leistungsmerkmale

Anfangs- und Enddatum

Leistungen und Abwesenheiten können pro Tag, pro Zeitraum oder beides angegeben werden. Im strukturierten Anhang des Glossars wird angegeben, welche Codes auf Tagesbasis und welche Codes auf Zeitraumbasis angegeben werden können.

  • Wenn die Leistung auf Tagesbasis angegeben wird, wird nur das Datum angegeben, an dem die Leistung erbracht wurde.
  • Wenn die Leistung auf Zeitraumbasis angegeben wird, werden das Anfangsdatum und das Enddatum der Leistung bzw. Abwesenheit angegeben. Der Zeitraum liegt immer innerhalb des Lohnberechnungszeitraums.Wenn die Lohnberechnung mehrere Blöcke „periodische Sozialkennzeichnung” umfasst, befindet sich der Zeitraum immer innerhalb des Zeitraums eines Blocks „periodische Sozialkennzeichnung”, sodass die richtige Kennzeichnung eindeutig mit der Leistung/Abwesenheit verknüpft werden kann.

Anzahl der Stunden

Es wird nur die Anzahl der Stunden angegeben, nicht jedoch, wann diese Stunden im Laufe des Tages oder Zeitraums geleistet werden.

Es können mehrere Leistungscodes für denselben Tag oder Zeitraum angegeben werden. Es müssen mehrere Blöcke mit jeweils Anfangs- und Enddatum, entsprechendem Leistungs-/Abwesenheitscode und der Anzahl der Stunden unter dem entsprechenden Code erstellt werden.

Leistungsmerkmale

Für bestimmte Leistungscodes müssen noch weitere Informationen angegeben werden. 

  • Art der Überstunden (Leistungscode 1102001 – Überstunden)
    • auszugleichen
    • nicht auszugleichen

Unabhängig von der Auszahlung einer eventuellen Überstundenvergütung wird für jede Überstunde, die ausgeglichen werden kann, stets der Code 1 (ausgleichbare Überstunden) angegeben. 

  • Begriff, der Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt (Leistungscode 1102001 – Überstunden)
    • sozialversicherungspflichtig
    • nicht sozialversicherungspflichtig
  • Begriff „Überstunden im Kalender enthalten” (Leistungscode 1102001 – Überstunden)
    • 1 = Leistungen auf Zeitraumbasis sind nicht in den Leistungen auf Tagesbasis enthalten.
    • 2 = Leistungen auf Zeitraumbasis sind in den Leistungen auf Tagesbasis enthalten.

      In Kombination mit der Art der Meldung (Tag/Zeitraum) ergeben sich daraus drei mögliche Meldeverfahren:
      • Verfahren 1: Die Überstunden werden auf Tagesbasis mit dem spezifischen Leistungscode 1102001 angegeben.
        Diese Methode wird verwendet, wenn die Überstunden auf einen bestimmten Tag festgelegt werden können.
        Beispiel: Am 15.01.2028 leistet ein Arbeitnehmer 7 Stunden normale Arbeitsleistung. Außerdem leistet er am selben Tag 1 Überstunde. Für diesen Tag werden zwei Leistungsblöcke angegeben.
        • Block #1 mit normaler Tagesleistung:
          • Datum oder Beginn der Leistung oder Abwesenheit = 15.01.2028
          • Leistungscode = 1101001 (normale Leistung)
          • Anzahl Stunden = 7
        • Block #2 mit Überstunden auf Tagesbasis:
          • Datum oder Beginn der Leistung oder Abwesenheit = 15.01.2028
          • Leistungscode = 1102001 (Überstunden)
          • Anzahl Stunden = 1
      • Verfahren 2: Die Gesamtzahl der Überstunden wird auf Zeitraumbasis mit dem spezifischen Leistungscode 1102001 angegeben.
        Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Überstunden nicht einem bestimmten Tag zugeordnet werden können. Beispiel: Im Februar 2028 leistet ein Arbeitnehmer an jedem Arbeitstag 7 Stunden normale Arbeitsleistung. Darüber hinaus leistet er im Laufe des Monats Februar insgesamt 4 Überstunden. Die folgenden Blöcke werden für den Monat Februar 2028 angegeben:
        • Block #1 mit normaler Tagesleistung:
          • Datum oder Beginn der Leistung oder Abwesenheit = 01.02.2028
          • Leistungscode = 1101001 (normale Leistung)
          • Anzahl Stunden = 7
        • Block # n ...
        • Block #30 mit Überstunden auf Zeitraumbasis:
          • Datum oder Beginn der Leistung oder Abwesenheit = 01.02.2028
          • Enddatum der Leistung oder Abwesenheit = 29.02.2028
          • Leistungscode = 1102001 (Überstunden)
          • Anzahl Stunden = 4
          • Begriff Überstunden im Kalender enthalten = 1 (Überstunden nicht bereits im Kalender auf Tagesbasis enthalten)
      • Verfahren 3: Die Überstunden werden täglich mit einem generischen Leistungscode angegeben, und die Gesamtzahl der Überstunden wird auf Zeitraumbasis mit dem spezifischen Leistungscode 1102001 angegeben.
        Einige Absender können die Überstunden nicht von den anderen Leistungen im Leistungskalender unterscheiden. Sie können Verfahren 3 anwenden. Dieses Verfahren wird also verwendet, wenn die Überstunden in die anderen auf Tagesbasis angegebenen Leistungen integriert sind, aber nicht als Überstunden in den Leistungen auf Tagesbasis identifiziert werden können. Die Gesamtzahl der Überstunden wird auf Zeitraumbasis mit dem spezifischen Leistungscode 1102001 angegeben. Im Feld „Begriff „im Kalender enthaltene Überstunden‘““ wird der Wert „1“ angegeben. Auf diese Weise wird signalisiert, dass diese Überstunden auch in die auf Tagesbasis angegebenen Leistungen integriert sind.
        Beispiel: Im Februar 2028 erbringt ein Arbeitnehmer an jedem Arbeitstag 7 Stunden normale Leistung. Darüber hinaus leistet er am 2. Februar 2028 zwei Überstunden. Die folgenden Blöcke werden für den Monat Februar 2028 angegeben:
        • Block #1 mit normaler Tagesleistung:
          • Anfangsdatum der Leistung oder Abwesenheit = 01.02.2028
          • Leistungscode = 1101001 (normale Leistung)
          • Anzahl Stunden = 7
        • Block #2 mit normaler Tagesleistung:
          • Anfangsdatum der Leistung oder Abwesenheit = 02.02.2028
          • Leistungscode = 1101001 (normale Leistung)
          • Anzahl Stunden = 9
        • Block # n ...
        • Block #30 mit Überstunden auf Zeitraumbasis:
          • Anfangsdatum der Leistung oder Abwesenheit = 01.02.2028
          • Enddatum der Leistung oder Abwesenheit = 29.02.2028
          • Leistungscode = 1102001 (Überstunden)
          • Anzahl Stunden = 2
          • Begriff Überstunden im Kalender enthalten = 2 (Überstunden bereits im Kalender auf Tagesbasis enthalten)
  • Begriff „Leistungen von Seeleuten“
    • Die Fahrt-, Bereitschafts- und Mehrarbeitsleistungen der Seeleute (Arbeitgeberkategorien 105, 205, 305 und 505) werden mit dem generischen Leistungscode 1101001 angegeben. Die genaue Art der Leistungen wird über diesen Begriff mitgeteilt:
      • 1 = Fahrleistungen
      • 2 = Bereitschaftsleistungen
      • 3 = Mehrarbeit 
  • Ursprung des gesetzlichen Urlaubs
    • Das Feld „Ursprung des gesetzlichen Urlaubs“ wird nur für Angestellte ausgefüllt, wenn der Leistungscode 1204001 (gesetzlicher Urlaub) angegeben wird. Es handelt sich um einen Hinweis darauf, dass der gesetzliche Urlaub auf der Grundlage einer Urlaubsbescheinigung oder eines Urlaubsschecks gewährt wurde.
      • 1 = auf der Grundlage einer Urlaubsbescheinigung oder eines Urlaubsschecks gewährt.
  • Keine Gleichstellung mit normalen Leistungen bei der Feststellung des Anspruchs auf gesetzlichen Urlaub
    • Folgende Abwesenheiten werden bei der Feststellung des Anspruchs auf gesetzlichen Urlaub mit normalen Leistungen gleichgestellt, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen (Art. 16-19, 36, 41-44 und 61 des Königlichen Erlasses vom 30.03.1967 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsmodalitäten der Gesetze über den Jahresurlaub der Arbeitnehmer). 
      • Krankheit oder Unfall nach allgemeinem Recht, nicht durch Lohn gedeckt, nach Ablauf der Periode des garantierten Lohns (Leistungs- oder Abwesenheitscode 2205003)
      • Krankheit – Prophylaktischer Urlaub zur Verhinderung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten, zu Lasten der Sektorleistungen (Code 2205004)
      • Krankheit oder Unfall nach allgemeinem Recht bei angepasster Arbeit (Code 2205005)
      • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (Code 2206001)
      • Maßnahme zum Mutterschutz (Code 2210001).
    • Wenn eine dieser Abwesenheiten bei der Festlegung der Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage, auf die eine Person Anspruch hat, nicht mit normalen Arbeitsleistungen gleichgesetzt wird, muss dies in diesem Feld angegeben werden:
      • 1 = nicht mit normalen Leistungen bei der Festlegung der Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage, auf die eine Person Anspruch hat, gleichgesetzt
    • Es handelt sich ausschließlich um Angestellte, für die die Urlaubsregelung des privaten Sektors gilt oder die dieser gleichgestellt sind (z. B. Arbeiter, für die die Urlaubsregelung des privaten Sektors gilt, deren Urlaub jedoch nicht von einer Urlaubskasse verwaltet wird, Vertragsarbeiter, für die die Urlaubsregelung des privaten Sektors gilt und die bei einer lokalen öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind, statutarische Praktikanten mit der Urlaubsregelung des privaten Sektors bei einer lokalen öffentlichen Verwaltung…).