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Steuerliche Merkmale

Die Felder „Anfangsdatum der steuerlichen Kennzeichnung“ und „Enddatum der steuerlichen Kennzeichnung“ begrenzen den Zeitraum, auf den sich die Daten im Block „Steuerliche Kennzeichnung“ beziehen.

Dieser Zeitraum liegt immer innerhalb des Zeitraums, der durch die Felder „Anfangsdatum des Abrechnungszeitraums” und „Enddatum des Abrechnungszeitraums” im Block „Lohn- und Gehaltsabrechnung” abgegrenzt ist. Normalerweise wird nur ein einziger Block „steuerliche Kennzeichnung” pro Lohn- und Gehaltsabrechnung angegeben. Das Anfangs- und Enddatum entspricht also grundsätzlich dem Anfangs- und Enddatum des Abrechnungszeitraums.

Innerhalb desselben Lohnabrechnungszeitraums dürfen sich verschiedene Blöcke der „steuerlichen Kennzeichnung” zeitlich nicht überschneiden. Wenn sich die Situation ergibt, dass sich überschneidende Daten aufgenommen werden müssen, muss eine separate LTDS-Nachricht folgen, in der alles aus der zusätzlichen Situation aufgenommen wird.

  • Familienstand
    • 1 = Alleinstehend
    • 2 = Verheiratet
    • 3 = Geschieden
    • 4 = Getrennt von Tisch und Bett
    • 5 = Witwe/Witwer
    • 6 = Gesetzlich zusammenwohnend
  • Anzahl der Kinder zu Lasten
    • die Gesamtzahl der Kinder wird angegeben.
    • keine Kinder zu Lasten = 0
  • Anzahl der behinderten Kinder zu Lasten
    • Es wird nur die Anzahl der behinderten Kinder zu Lasten angegeben; diese sind auch in der Anzahl der Kinder zu Lasten enthalten.
    • keine behinderten Kinder zu Lasten = 0
  • Anzahl der anderen Personen zu Lasten
    • wenn keine anderen Personen als Kinder zu Lasten sind = 0
  • Anzahl der anderen behinderten Personen zu Lasten
    • Es wird nur die Anzahl der pflegebedürftigen Personen zu Lasten angegeben; diese sind auch in der Anzahl der Personen zu Lasten enthalten.
    • keine behinderten Personen zu Lasten = 0
  • Anzahl der pflegebedürftigen Personen zu Lasten im Sinne der Definition der Steuerbehörden
    • Es wird nur die Anzahl der behinderten Personen zu Lasten angegeben; diese sind auch in der Anzahl der Personen zu Lasten enthalten.
    • keine pflegebedürftigen Personen zu Lasten = 0
  • Begriff „behinderte Person“
    • 1 = Person gilt steuerlich nicht als behindert
    • 2 = Person gilt steuerlich als behindert
  • Begriff „Gebietsasässige(r)“
    • 1 = die natürliche Person ist steuerlich nicht im Inland ansässig
    • 2 = die natürliche Person ist steuerlich im Inland ansässig
  • Begriff „Grenzgänger“
    • 1 = kein Grenzgänger
    • 2 = Grenzgänger
  • Begriff „behinderter Partner“
    • 1 = der Partner gilt steuerlich nicht als behindert
    • 2 = der Partner gilt steuerlich als behindert
  • Einkommen des Partners
    • 1 = der Partner verfügt über kein eigenes berufliches Einkommen
    • 2 = der Partner verfügt über persönliche berufliche Einkünfte, die nicht unter einem anderen Code gemeldet werden
    • 3 = der Partner verfügt über persönliche berufliche Einkünfte, die ausschließlich aus Renten, Pensionen oder gleichwertigen Einkünften bestehen, deren Nettobetrag 170 EUR pro Monat nicht übersteigt
    • 4 = der Partner verfügt über persönliche berufliche Einkünfte, die ausschließlich aus Renten, Pensionen oder gleichwertigen Einkünften bestehen, deren Nettobetrag 563 EUR pro Monat nicht übersteigt
    • 5 = der Partner verfügt über persönliche berufliche Einkünfte, mit Ausnahme von Renten, Pensionen oder gleichwertigen Einkünften, deren Nettobetrag 283 EUR pro Monat nicht übersteigt
  • Statut
    • Die möglichen Werte werden in einem neuen strukturierten Anhang aufgeführt.
    • Wenn eine LTDS-Meldung eine soziale und eine steuerliche Kennzeichnung enthält, wird in beiden Blöcken derselbe Status für denselben Zeitraum angegeben.
  • Begriff pensioniert
    • 1 = pensioniert
    • 2 = nicht pensioniert oder nicht bekannt