Einleitung
Finanzielle Elemente sind alle Beträge wie Entlohnungen, LSS-Arbeitnehmerbeiträge, LSS-Arbeitnehmerbeitragsermäßigungen, Steuerabzüge, Steuerermäßigungen usw., die im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung anzugeben sind.
Jedem finanziellen Element entspricht ein Code. Ein finanzielles Element kann verschiedene Rollen haben und eine Reihe von Merkmalen aufweisen.
Für jedes finanzielle Element wird Folgendes mitgeteilt:
- der Code zur Identifizierung des finanziellen Elements
- der Betrag des finanziellen Elements
- die Rolle(n) des finanziellen Elements bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Für bestimmte finanzielle Elemente werden ebenfalls zusätzliche Angaben in einem Block mitgeteilt, der mit dem betreffenden finanziellen Element verknüpft ist.
Pro Code oder Satz von Rollen und ggf. Merkmalen darf nur ein Block „finanzielles Element” angegeben werden.
Die finanziellen Elemente können mit einer sozialen Kennzeichnung, einer periodischen sozialen Kennzeichnung oder einer steuerlichen Kennzeichnung verbunden sein.
- Wenn nur eine steuerliche Kennzeichnung übermittelt wird, werden alle finanziellen Elemente mit der steuerlichen Kennzeichnung verknüpft.
- Wenn für die Person eine soziale Kennzeichnung und eine steuerliche Kennzeichnung gemeldet werden, werden alle finanziellen Elemente mit der periodischen sozialen Kennzeichnung verknüpft.
- Wenn die LTDS-Meldung mehrere steuerliche Kennzeichnungen enthält und keine einzige soziale Kennzeichnung enthält, müssen die finanziellen Elemente immer unter der betreffenden steuerlichen Kennzeichnung angegeben werden.
- Wenn die LTDS-Meldung mehrere soziale Kennzeichnungen enthält, müssen die finanziellen Elemente immer unter einer periodischen sozialen Kennzeichnung der betreffenden sozialen Kennzeichnung angegeben werden.
- Wenn eine soziale Kennzeichnung mehrere periodische
soziale Kennzeichnungen enthält, wird die zulässige Art der
Meldung durch den Code des finanziellen Elements bestimmt.
- Die finanziellen Elemente, die mit einem der Codes
aus der nachstehenden Liste angegeben werden, müssen
unter der entsprechenden periodischen Kennzeichnung
aufgeführt werden.
- Wenn sich das finanzielle Element auf einen Zeitraum bezieht, der durch eine einzige periodische Kennzeichnung abgedeckt ist, muss das finanzielle Element immer unter dieser einen periodischen Kennzeichnung angegeben werden.
- Wenn sich das finanzielle Element auf einen Zeitraum bezieht, der durch mehrere periodische Kennzeichnungen abgedeckt ist, und mit einem der folgenden Codes angegeben wird, muss das finanzielle Element immer mit den verschiedenen betroffenen periodischen Kennzeichnungen verknüpft werden.
- Die finanziellen Elemente, die mit einem der Codes
aus der nachstehenden Liste angegeben werden, müssen
unter der entsprechenden periodischen Kennzeichnung
aufgeführt werden.
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Code |
Beschreibung |
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0010001 |
Entlohnung |
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0010003 |
Garantierter Lohn bei Krankheit und Arbeitsunfall für die erste Woche (Arbeiter) und garantiertes Monatsgehalt (Angestellte) |
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0010004 |
Garantierter Lohn für die zweite Woche |
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0010005 |
Garantierter Lohn für die 3. und 4. Woche |
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0010006 |
Garantierter Lohn für die 2., 3. und 4. Woche nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit |
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0010009 |
Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind. |
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0040001 |
Zuschläge zur Arbeitslosenunterstützung |
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0040002 |
Zuschläge zur Krankengeldzahlung |
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0040003 |
Zuschläge zu SAB, SAEA und Zeitkredit |
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0040099 |
Zuschläge zu anderen Sozialleistungen |
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0050004 |
Europäisches Urlaubsgeld |
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0050005 |
Zusätzliches europäisches Urlaubsgeld |
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0050013 |
Verrechnetes Urlaubsgeld |
- Die finanziellen Elemente, die nicht mit einem der Codes aus der obigen Liste angegeben werden, müssen entweder unter der entsprechenden periodischen Kennzeichnung oder in ihrer Gesamtheit unter der letzten periodischen Kennzeichnung angegeben werden.
Einige finanzielle Elemente (z. B. der Arbeitsbonus) werden über einen längeren Zeitraum berechnet als die in der sozialen oder steuerlichen Kennzeichnung definierten Zeiträume. Diese Elemente können
- entweder auf die verschiedenen Zeiträume innerhalb der steuerlichen Kennzeichnung oder innerhalb der periodischen sozialen Kennzeichnung verteilt werden
- oder in ihrer Gesamtheit mit dem letzten Zeitraum innerhalb der steuerlichen Kennzeichnung oder mit dem letzten Zeitraum innerhalb der periodischen sozialen Kennzeichnung innerhalb des Lohnabrechnungszeitraums verknüpft werden. In einer späteren Version dieses Dokuments wird erläutert, in welchen Fällen diese Vorgehensweise (Angabe unter dem letzten Zeitraum) zulässig ist.
Beispiele zur Verdeutlichung:
1) Eine Person erhält eine Gesamtentlohnung (Code 0010001) in Höhe von 1.000 EUR. 600 EUR der Entlohnung beziehen sich auf die 1. Monatshälfte und 400 EUR der Entlohnung beziehen sich auf die 2. Monatshälfte. Es wurden zwei periodische Kennzeichnungen angegeben: eine erste periodische Kennzeichnung vom 01.01.2028 bis zum 15.01.2028 und eine zweite periodische Kennzeichnung vom 16.01.2028 bis zum 31.01.2028.
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Diese Situation muss wie folgt gemeldet werden:
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Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 1 vom
01.01.2028 bis zum 15.01.2028
- Finanzielles Element Nr. 1: Code = 0010001 (Entlohnung),
- Betrag = 600 EUR,
- usw.
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Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 2 vom
16.01.2028 bis zum 31.01.2028
- Finanzielles Element Nr. 1: Code = 0010001 (Entlohnung),
- Betrag = 400 EUR,
- usw.
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Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 1 vom
01.01.2028 bis zum 15.01.2028
2) Für eine Person mit einer Prämie (Code 0020099) im Wert von 100 EUR werden zwei soziale periodische Kennzeichnungen angegeben:
- eine 1. periodische soziale Kennzeichnung vom 01.01.2028 bis zum 15.01.2028
- eine 2. periodische soziale Kennzeichnung vom 16.01.2028 bis zum 31.01.2028
Diese Situation kann auf zweierlei Weise mitgeteilt werden:
- Methode 1:
- Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 1 vom 01.01.2028
bis zum 15.01.2028
- Finanzielles Element Nr. 1:
- Code = 0020099 (andere Prämien),
- Betrag = 57 EUR,
- usw.
- Finanzielles Element Nr. 1:
- Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 2 vom 16.01.2028
bis zum 31.01.2028
- Finanzielles Element Nr. 1:
- Code = 0020099 (andere Prämien),
- Betrag = 43 EUR,
- usw.
- Finanzielles Element Nr. 1:
- Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 1 vom 01.01.2028
bis zum 15.01.2028
- Methode 2:
- Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 1 vom 01.01.2028 bis zum 15.01.2028
- Periodische soziale Kennzeichnung Nr. 2 vom 16.01.2028
bis zum 31.01.2028
- Finanzielles Element Nr. 1:
- Code = 0020099 (andere Prämien),
- Betrag = 100 EUR,
- usw.
- Finanzielles Element Nr. 1: