Kodifizierung der Finanzelemente
Die Finanzelemente werden thematisch unterteilt. Die ersten drei Ziffern geben das Thema an, die folgenden vier Ziffern die Details. Die Kodifizierung setzt sich wie folgt zusammen:
- 001xxxx = normale Entlohnung
- 002xxxx = außerordentliche Vergütungen
- 003xxxx = Vorteile jeglicher Art
- 004xxxx = Ergänzungsentschädigungen
- 005xxxx = Urlaubsgeld
- 006xxxx = Abfindungen
- 007xxxx = Schecks
- 008xxxx = Fahrkostenentschädigungen
- 009xxxx = Nettozuschläge
- 010xxxx = Nettoabzüge
- 011xxxx = Pensionen und Kapitalprämien
- 012xxxx = Arbeitnehmer-Abzüge
- 013xxxx = Gesamtbetrag des Berufssteuervorabzugs
Die folgende Tabelle wurde nach den ersten drei Ziffern und anschließend nach den nächsten vier Ziffern des Codes sortiert (bitte klicken Sie auf das Kreuzchen über der Spalte mit der Baumstruktur, um diese auszublenden und die Tabelle zu vergrößern):
| Code | Konzept | Beschreibung | Definition | DmfA-Entlohnungscode |
|---|---|---|---|---|
| 0010001 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Entlohnung | Alle Beträge, die immer als Lohn gelten, mit Ausnahme der unter einem anderen Code aufgeführten Vergütungen. | 1, 13, 21, 22, 27, 41, 43, 44, 51, 61, 65, 66, 67 |
| 0010002 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Lohnzulage |
Es handelt sich um eine Lohnzulage zum normalen
Lohn – für Leistungen, die als Überstunden oder Leistungen außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeiten anzusehen sind – die tatsächlich erbracht wurden. |
1 |
| 0010003 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Garantierter Lohn bei Krankheit und |
Es handelt sich um den garantierten Lohn, der gezahlt
werden muss - für die erste Woche der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für Arbeiter und bestimmte Angestellte - für den ersten Monat der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für Angestellte - in der privaten Krankenversicherung - für die normale Arbeitszeit. |
1 |
| 0010004 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Garantierter Lohn für die zweite Woche |
Es handelt sich um einen garantierten Lohn - für Arbeiter (und bestimmte Angestellte) - für normale Arbeitsstunden - die während der zweiten Woche einer Krankheit oder eines Unfalls nach allgemeinem Recht nicht geleistet wurden - im Rahmen der privaten Krankenversicherung. |
- |
| 0010005 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Garantierter Lohn für die dritte und die vierte Woche |
Es handelt sich um einen garantierten Lohn - für Arbeiter (und bestimmte Angestellte) - für normale Arbeitsstunden - die während der dritten oder vierten Woche einer Krankheit oder eines Unfalls nach allgemeinem Recht nicht geleistet wurden - als Zuschlag zum Krankengeld - im Rahmen der privaten Krankenversicherung. |
- |
| 0010006 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Garantierter Lohn in der 2., 3. und 4. Woche bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten |
Es handelt sich um eine Entschädigung - für Arbeiter (und bestimmte Angestellte) - für normale Arbeitsstunden, - die während der 2., 3. oder 4. Woche nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht geleistet wurden - als Vorschuss auf die Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsleistung - im Rahmen der privaten Krankenversicherung. |
- |
| 0010007 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte |
Es handelt sich um eine Vergütung, die aufgrund einer
Übertragung oder der Erteilung einer Lizenz gezahlt
wird, - im Zusammenhang mit kreativen Leistungen, die für den Arbeitgeber erbracht wurden, - durch den ursprünglichen Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, - die eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss. |
47 |
| 0010008 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Nettoentlohnung von Überstunden |
Es geht um den Lohn – für Überstunden, die von den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen – und von Steuern befreit sind. |
- |
| 0010009 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind. |
Es handelt sich um eine Vergütung für Stunden, die
keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16.
März 1971 sind, wobei das wichtigste Beispiel die
Vergütung für Leerlaufzeiten im Transportwesen (die
sogenannte Überbrückungszeit) ist. - gewährt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1994 im Rahmen eines paritätischen Gremiums geschlossenen und für allgemeinverbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens, - oder aufgrund des allgemeinen Geltungsbereichs der Europäischen Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die mobile Tätigkeiten im Straßenverkehr ausüben, und der daraus resultierenden Königlichen Erlasse, die für eine Reihe von Sektoren die Vergütung für „Bereitschaftszeit” regeln, als solche anzusehen sind. |
6 |
| 0010010 |
NORMALE ENTLOHNUNG |
Nachträglich bezahlter Feiertag (nach Vertragsende) | Es handelt sich um den Lohn für bezahlte Feiertage, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin zu Lasten des Arbeitgebers gehen. | 1 |
| 0020001 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Aktienoption | Es handelt sich um den durch Aktienoptionen erworbenen Vorteil im Sinne von Artikel 42 des Gesetzes vom 26.03.1999 (Belgischer Aktionsplan für die Beschäftigung). | - |
| 0020002 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Jahresendprämie | Es handelt sich um die im Rahmen des Jahresendes ausgezahlte Prämie. | 2, 45, - |
| 0020003 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Dienstalterszulage | Es handelt sich um die Prämie, die entsprechend der Anzahl der Dienstjahre beim Arbeitgeber gezahlt wird | 2, - |
| 0020004 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
KAA 90 - Einmalige ergebnisgebundene Vorteile |
Es handelt sich um eine einmalige Prämie, die bei Erreichen einer Reihe von Zielen unter den in KAA Nr. 90 beschriebenen Bedingungen ausgezahlt wird. | - |
| 0020005 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Gewinnprämie |
Es handelt sich um eine Geldprämie gemäß dem Gesetz vom
22. Mai 2001 über die Beteiligung der Arbeitnehmer an
Kapital und Gewinn der Gesellschaften, - wobei der Betrag für alle Arbeitnehmer gleich ist oder einem gleichen Prozentsatz des Lohns für alle Arbeitnehmer entspricht (identische Gewinnprämie) - oder dessen Höhe von einem Verteilungsschlüssel auf der Grundlage objektiver Kriterien abhängt (kategorisierte Gewinnprämie) |
- |
| 0020006 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Saldo des Mobilitätsbudgets | Es handelt sich um den ausgezahlten Saldo, der nach Abzug der umweltfreundlichen Verwendungen (Pfeiler 1 und 2) verbleibt. | 29 |
| 0020007 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Auszahlung des Saldos der Rechte | Auszahlung des Lohns, der dem Saldo der angesammelten Rechte entspricht, die zu einer Zahlung führen, wie z. B. Ausgleichsruhezeit, Arbeitszeitverkürzung, Branchenurlaub, nicht genommene Feiertage, Ausgleichsruhezeit für Überstunden usw. | 2 |
| 0020099 |
AUSSERORDENTLICHE VERGÜTUNGEN |
Sonstige Prämien |
Alle Vergütungen, die nicht an Leistungen während des
Zahlungszeitraums gebunden sind, mit Ausnahme der
Vergütungen, die unter einem anderen Code aufgeführt
sind. |
2, 5, 23, 62 |
| 0030001 |
VORTEILE JEGLICHER ART |
Pauschale Vorteile jeglicher Art |
Es handelt sich um einen Vorteil - gewährt durch den Arbeitgeber oder zu dessen Lasten, -der pauschal zu bewerten ist - und im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gewährt wird. |
1 |
| 0030002 |
VORTEILE JEGLICHER ART |
Nicht pauschale Vorteile jeglicher Art |
Es handelt sich um einen Vorteil - gewährt durch den Arbeitgeber oder zu dessen Lasten, -der ganz oder teilweise absolut zu bewerten ist - und im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gewährt wird. |
1 |
| 0030003 |
VORTEILE JEGLICHER ART |
Vorteile digitaler Mittel (IKT) | Digitale Mittel sind technologische Hilfsmittel, die man nutzt, um digital zu arbeiten, zu kommunizieren und Informationen zu verwalten. | 1 |
| 0030004 |
VORTEILE JEGLICHER ART |
Betriebsfahrzeug | Vorteil aus der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Privatnutzung oder eines umweltfreundlichen Wagens im Rahmen des Mobilitätsbudgets | 10, - |
| 0040001 |
ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN |
Ergänzungen zum Arbeitslosengeld | Es handelt sich um Leistungen, die als Ergänzung zum Arbeitslosengeld und zu Unterbrechungsleistungen gezahlt werden. | - |
| 0040002 |
ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN |
Zusatzleistungen zum Krankengeld | Es handelt sich um Leistungen, die zusätzlich zum Krankengeld gezahlt werden. | - |
| 0040003 |
ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN |
Ergänzungen zu SAB, SAEA, ZEITKREDIT |
Es handelt sich um Leistungen, die als Ergänzung zum Arbeitslosengeld und zu Unterbrechungsleistungen für Arbeitnehmer gezahlt werden, die in den Anwendungsbereich von Decava fallen. | - |
| 0040099 |
ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN |
Ergänzungen zu anderen Sozialleistungen |
Es handelt sich um Ergänzungsentschädigungen, die als Ergänzung zu einer der Sozialversicherungszweige für Arbeitnehmer gezahlt werden, mit Ausnahme des Jahresurlaubs, der nicht unter einen der anderen Codes für Ergänzungsentschädigungen fällt. | - |
| 0050001 | URLAUBSGELD |
Doppeltes Urlaubsgeld
|
Es handelt sich um das Urlaubsgeld Dieses finanzielle Element wird auch für die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Rahmen der Dezemberabrechnung aufgrund einer Verringerung der Arbeitsleistung herangezogen. |
- |
| 0050002 | URLAUBSGELD |
Ergänzendes doppeltes Urlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld Dieses finanzielle Element wird auch für die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Rahmen der Dezemberabrechnung aufgrund einer Verringerung der Arbeitsleistung herangezogen. |
- |
| 0050003 | URLAUBSGELD | Variables einfaches Urlaubsgeld | Es handelt sich um den Teil des Urlaubsgeldes, der auf variable Lohnbestandteile ausgezahlt wird. | 1 |
| 0050004 | URLAUBSGELD |
Europäisches Urlaubsgeld |
Es handelt sich um ergänzendes Urlaubsgeld, das der
Arbeitnehmer erhält, - wenn er zusätzliche (europäische) Urlaubstage in Anspruch nimmt, - obwohl er noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat - (Privaturlaubsregelung), - und auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist. |
- |
| 0050005 | URLAUBSGELD |
Ergänzendes europäisches Urlaubsgeld |
Es handelt sich um ergänzendes Urlaubsgeld, das der
Arbeitnehmer erhält, - wenn er zusätzliche (europäische) Urlaubstage in Anspruch nimmt, - obwohl er noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat - (Privaturlaubsregelung), - und auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist. |
- |
| 0050006 | URLAUBSGELD | Außergesetzliches Urlaubsgeld | Es handelt sich um einen Betrag, der zusätzlich zum gesetzlichen einfachen und doppelten Urlaubsgeld als außergesetzliches Urlaubsgeld gezahlt wird. | 2 |
| 0050007 | URLAUBSGELD | Vorzeitiges einfaches Urlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld bei Ausscheiden aus
dem Arbeitsverhältnis - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte - aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis |
7, 11 |
| 0050008 | URLAUBSGELD | Vorzeitiges doppeltes Urlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld bei Ausscheiden aus
dem Arbeitsverhältnis - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 6,80 %) - aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis - auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist |
- |
| 0050009 | URLAUBSGELD |
Ergänzendes vorzeitiges doppeltes Urlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 0,87 %) - aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis - auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist |
- |
| 0050010 | URLAUBSGELD | Einfaches Abgangsurlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte - aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis |
7, 11 |
| 0050011 | URLAUBSGELD | Doppeltes Abgangsurlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 6,80 %) - aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist |
- |
| 0050012 | URLAUBSGELD |
Ergänzendes doppeltes Abgangsurlaubsgeld |
Es handelt sich um das Urlaubsgeld - Privaturlaubsregelung - ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 0,87 %) - aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist |
- |
| 0050013 | URLAUBSGELD | Verrechnetes Urlaubsgeld |
Es handelt sich um - Privaturlaubsregelung - 90 % des Lohns für die durch Urlaub abgedeckten Tage für Angestellte (10 % werden als normaler Lohn ausgezahlt) - oder bei einer sofortigen Abrechnung den Teil, der durch das Abgangsurlaubsgeld oder das vorzeitige Urlaubsgeld für diesen Urlaubstag von einem früheren Arbeitgeber gezahlt wird |
12 |
| 0050014 | URLAUBSGELD |
Ausbezahlter übertragener Urlaub |
Es handelt sich um das einfache Urlaubsgeld – für Urlaubstage, die während des Urlaubsjahres aufgrund einer Aussetzung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in Artikel 64, 1°/1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 1967 erschöpfend aufgezählt sind, nicht genommen werden konnten. |
15 |
| 0050015 | URLAUBSGELD |
Dezemberabrechnung (Verringerung der Leistungsbruchzahl) |
Es handelt sich um das vom Arbeitgeber noch zu zahlende
einfache – Privaturlaubsregelung. |
7, - |
| 0050016 | URLAUBSGELD |
Dezemberabrechnung |
Es handelt sich um das einfache
Urlaubsgeld - Privaturlaubsregelung - für die durch den Urlaub abgedeckten Tage, sofern der Restbetrag nicht in den bereits im Urlaubsjahr gezahlten 10 % des Lohns enthalten ist - oder für Urlaubstage, die während des Urlaubsjahres aufgrund einer Aussetzung der Beschäftigung aus Gründen, die in Artikel 64 Absatz 1 Nummer 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 1967 abschließend aufgeführt sind, nicht genommen werden konnten, als Restbetrag des noch nicht verrechneten Abgangsurlaubsgeldes |
14, 16 |
| 0060001 | ABFINDUNG | Entlassungsentschädigung |
Es handelt sich um die Entschädigungen, die dem
Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Vertrags
gezahlt werden - soweit sie an die Arbeitszeit gekoppelt sind und somit einen Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdecken, - der gegebenenfalls dem Zeitraum vorausgeht, der durch eine Eingliederungsentschädigung abgedeckt ist, und sich von diesem unterscheidet. |
3 |
| 0060002 |
ABFINDUNG |
Ausgleichsabfindung |
Es handelt sich um die Entschädigung, die dem
Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Vertrags
durch den Arbeitgeber gezahlt wird - die Abfindungszahlung deckt einen bestimmten Zeitraum ab und wird als Lohn für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgedrückt, - wie in Artikel 101 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 festgelegt. |
3 |
| 0060003 |
ABFINDUNG |
Eingliederungsentschädigung |
Es handelt sich um die Entschädigungen, die dem
Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Vertrags
gezahlt werden - ausgezahlt an bestimmte Arbeitnehmer, die infolge einer Umstrukturierung entlassen wurden und in einer Beschäftigungszelle gemeldet sind - sofern sie an die Arbeitszeit gekoppelt sind und somit einen Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdecken - vor dem Zeitraum, der durch die Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsvertrags abgedeckt ist - wie im Gesetz über den Solidaritätspakt zwischen den Generationen vom 23. Dezember 2005, Art. 36 - Art. 38, festgelegt. |
3 |
| 0060004 |
ABFINDUNG |
Entschädigung im Rahmen einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung |
Es handelt sich um Entschädigungen - im Rahmen einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung, - die sowohl auf der Grundlage einer zu Beginn oder während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossenen Vereinbarung - als auch auf der Grundlage einer innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags geschlossenen Vereinbarung gezahlt werden. |
3 |
| 0060098 |
ABFINDUNG |
Restcode nicht in Frist ausgedrückte Abfindung |
Es handelt sich um bei Kündigung des Vertrags gezahlten
Entschädigungen, - sofern diese nicht an die Arbeitszeit gekoppelt sind, wie beispielsweise eine Abfindung, - und nicht unter einem anderen Lohncode 00600xx erfasst sind. |
4 9 |
| 0060099 |
ABFINDUNG |
Restcode in Frist ausgedrückte Abfindung |
Es handelt sich um bei Kündigung des Vertrags gezahlten
Entschädigungen, - sofern diese an die Arbeitszeit gekoppelt sind, - und nicht unter einem anderen Lohncode 00600xx erfasst sind. |
3, 9, 28 |
| 0070001 | SCHECKS | Mahlzeitschecks Arbeitnehmerbeitrag |
Es handelt sich um den Betrag der Arbeitnehmerbeiträge
in Höhe des Wertes des Mahlzeitschecks - gemäß den Bestimmungen von Artikel 19bis, Paragraph 2 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969. |
- |
| 0070002 | SCHECKS | Öko-Schecks |
Es handelt sich um den Wert des Öko-Schecks - gemäß den Bestimmungen von Artikel 19quater Paragraph 2 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 - gewährt vom Arbeitgeber |
- |
| 0070003 | SCHECKS | Sport-, Kultur- und Geschenkschecks |
Es handelt sich um den Wert des Sport-, Kultur- und
Geschenkschecks - gemäß den Bestimmungen von Artikel 19ter Paragraph 2 oder Artikel 19 Paragraph 2 Ziffer 14 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 - gewährt vom Arbeitgeber |
- |
| 0080001 |
FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG |
Fahrradzulage | Die Kilometerentschädigung, die dem Arbeitnehmer für Fahrten mit dem Fahrrad (ggf. elektrisch angetrieben) oder dem Speed-Pedelec zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz gewährt wird. | - |
| 0080002 |
FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG |
Drittzahlerregelung | Der Arbeitgeber schließt eine Drittzahlervereinbarung ab, wobei der Teil des Abonnements, den der Arbeitnehmer selbst bezahlt, auf die Differenz zwischen dem Gesamtpreis des Abonnements und dem Beitrag des Arbeitgebers beschränkt ist. | - |
| 0080003 |
FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG |
Sektorale Mobilitätsentschädigung | Es handelt sich um eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren (wie dem Bauwesen oder der Elektrizitätswirtschaft) für Fahrten zum mobilen Arbeitsplatz (Baustelle) erhalten, die in einem sektoralen KAA festgelegt ist. | - |
| 0080099 |
FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG |
Sonstige Pendlerentschädigungen | Beitrag des Arbeitgebers zu den Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz außer Betriebsfahrzeug und Mobilitätsbudget. Es handelt sich um Beträge, die als Erstattung der Kosten gelten, die dem Arbeitnehmer für die Fahrt von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück entstehen. | - |
| 0090001 |
NETTOZUSCHLÄGE |
Mobilitätsbudget 2. Pfeiler |
Umweltfreundliche Verwendungen im Rahmen des zweiten
Pfeilers des Mobilitätsbudgets, - im Sinne des Gesetzes vom 17. März 2019, Art. 3 Paragraph 1, Ziffer 8 und Paragraph 2 |
- |
| 0090002 |
NETTOZUSCHLÄGE |
Aufwandsentschädigungen | Kosten, die vom Arbeitgeber zu tragen sind | - |
| 0090099 |
NETTOZUSCHLÄGE |
Restliche Kategorie | Ein Betrag, der vom Arbeitgeber zusätzlich zum Nettolohn gezahlt wird. Die restliche Kategorie umfasst alle Nettozuschläge, die nicht direkt unter eines der spezifischen Finanzelemente fallen. | - |
| 0100001 |
NETTO ABZÜGE |
Abzug für Dritte (Lohnpfändung, Unterhaltszahlungen, Schuldenvermittlung) |
Abzug eines für Dritte bestimmten Teils des Nettolohns des Arbeitnehmers. Dieser Betrag wird vom Nettolohn abgezogen und direkt an einen Dritten überwiesen (z. B. Lohnpfändung, Unterhaltszahlungen, Schuldenvermittlung). | - |
| 0100002 |
NETTO ABZÜGE |
Persönlicher Anteil an/Beitrag zu einem Vorteil |
Betrifft den Teil eines Vorteils, zu dem der Arbeitnehmer selbst finanziell beiträgt, wenn der Arbeitgeber einen Vorteil gewährt. | - |
| 0110001 |
PENSIONEN und KAPITALPRÄMIEN |
Renten |
Eine regelmäßige Zahlung des Arbeitgebers, die als
Zusatzpension (auslaufendes
System) |
- |
| 0110002 |
PENSIONEN und KAPITALPRÄMIEN |
Kapitalprämie |
Eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, die als
Zusatzpension (auslaufendes
System) |
- |
| 0120001 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Persönlicher LSS-Beitrag | Gesamtbetrag der vom Arbeitnehmer an das LSS zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.Gesamtbetrag der vom Arbeitnehmer an das LSS zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. | - |
| 0120002 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Sozialer Arbeitsbonus | Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Arbeitsbonus | - |
| 0120003 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Sportbonus | Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Sportbonus | - |
| 0120004 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Ermäßigung Pflegesektor | Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Pensionierte im Pflegesektor | - |
| 0120005 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Persönliche LSS-Ermäßigung Umstrukturierung |
Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung | - |
| 0120006 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
LSS-Beitrag einmaliger Vorteil |
Solidaritätsbeitrag, der von Arbeitnehmern zu entrichten ist, die einmalige ergebnisgebundene Vorteile erhalten | - |
| 0120007 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Solidaritätsbeitrag zum Mobilitätsbudget | Besonderer Arbeitnehmerbeitrag, der von dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, der den Restbetrag des Mobilitätsbudgets in Geld erhält. Es handelt sich um den Saldo, der – nach Abzug des Wertes umweltfreundlicher Betriebsfahrzeuge und nachhaltiger Transportmittel – dem dritten Pfeiler entspricht. | - |
| 0120008 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Solidaritätsbeitrag doppeltes Urlaubsgeld |
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf den Teil des gesetzlichen Urlaubsgeldes, der nicht mit dem normalen Lohn für die Urlaubstage übereinstimmt. | - |
| 0120009 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Solidaritätsbeitrag im Voraus gezahltes doppeltes Urlaubsgeld |
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf das doppelte Urlaubsgeld, das Angestellten im laufenden Jahr (Urlaubsdienstjahr) für Urlaubstage im folgenden Jahr (Urlaubsjahr) ausgezahlt wird. | - |
| 0120010 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Solidaritätsbeitrag doppeltes Urlaubsgeld des vorherigen Jahres |
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf das doppelte Urlaubsgeld, das den Angestellten für das im Vorjahr (vorheriges Urlaubsjahr) aufgebaute Urlaubsgeld ausgezahlt wird, das Urlaubstage für das laufende Jahr (das Urlaubsjahr) abdeckt. | - |
| 0120011 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Solidaritätsbeitrag auf Gewinnprämien |
Solidaritätsbeitrag, der von Arbeitnehmern zu entrichten ist, die eine Gewinnbeteiligung erhalten | - |
| 0120012 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Beitrag der Journalisten | Arbeitnehmerbeitrag, der von anerkannten Berufsjournalisten gemäß dem Gesetz vom 30. Dezember 1963 für ihre Beschäftigung als Berufsjournalist zu entrichten ist (nicht zu entrichten von Selbstständigen und statutarischen Personalmitgliedern) | - |
| 0120013 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
SAB-, SAEA-Beitrag | Persönlicher Abzug von ergänzenden Leistungen im System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (SAB) oder ergänzenden Leistungen für ältere Arbeitnehmer (SAEA) | - |
| 0120014 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
KIV-Beitrag auf Pensionen | Monatlicher Beitrag zur Kranken- und Invalidenversicherung zu Lasten des Pensionierten bei regelmäßig vom Arbeitgeber gezahlten Renten (FE 0110001) oder einer einmalig gezahlten Kapitalprämie (FE 0110002) | - |
| 0120015 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Beitrag für Überseeische Soziale Sicherheit |
Monatlicher Beitrag des Arbeitnehmers für die Überseeische Soziale Sicherheit | - |
| 0120016 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Beitrag für ausländische Soziale Sicherheit |
Persönlicher Beitrag des Arbeitnehmers für die Mitgliedschaft in einem ausländischen Sozialversicherungssystem | - |
|
|
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
|
|
- |
| 0120018 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Persönlicher Pensionsbeitrag für statutarische Beamten im öffentlichen Sektor |
Persönlicher Beitrag für die Pensionsregelung von statutarischen Beamten | - |
| 0120019 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Persönlicher Pensionsbeitrag für Leiter im öffentlichen Sektor |
Persönlicher Beitrag für die Pensionsregelung von Leitern | - |
| 0120020 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Ausgleichsbeitrag für Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor |
Abzug vom Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor zu Lasten des Arbeitnehmers | - |
| 0120021 |
ARBEITNEHMER -ABZÜGE |
Sonderbeitrag für die soziale Sicherheit |
Sonderbeitrag für die Soziale Sicherheit zu Lasten des Arbeitnehmers | - |
| 0130001 |
GESAMTBETRAG DES BERUFSSTEUERVORABZUGS |
Gesamtbetrag des Berufssteuervorabzugs | Betrag, der vom steuerpflichtigen Lohn für den betreffenden Zeitraum einbehalten und als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer an den FÖD Finanzen überwiesen wird | - |
| 0130002 |
GESAMTBETRAG DES BERUFSSTEUERVORABZUGS |
Mobiliensteuervorabzug | Vorabzug auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und beweglichen Vermögenswerten (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Urheberrechte…) sowie auf bestimmte sonstige Einkünfte aus beweglichem Vermögen | - |
| 0130003 |
GESAMTBETRAG DES BERUFSSTEUERVORABZUGS |
Steuerlicher Arbeitsbonus | Ermäßigung des Berufssteuervorabzugs, berechnet für den betreffenden Zeitraum als Prozentsatz des tatsächlich gewährten sozialen Arbeitsbonus | - |