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Kodifizierung der Finanzelemente

Die Finanzelemente werden thematisch unterteilt. Die ersten drei Ziffern geben das Thema an, die folgenden vier Ziffern die Details. Die Kodifizierung setzt sich wie folgt zusammen:

  • 001xxxx = normale Entlohnung
  • 002xxxx = außerordentliche Vergütungen
  • 003xxxx = Vorteile jeglicher Art
  • 004xxxx = Ergänzungsentschädigungen
  • 005xxxx = Urlaubsgeld
  • 006xxxx = Abfindungen
  • 007xxxx = Schecks
  • 008xxxx = Fahrkostenentschädigungen
  • 009xxxx = Nettozuschläge
  • 010xxxx = Nettoabzüge
  • 011xxxx = Pensionen und Kapitalprämien
  • 012xxxx = Arbeitnehmer-Abzüge
  • 013xxxx = Gesamtbetrag des Berufssteuervorabzugs

Die folgende Tabelle wurde nach den ersten drei Ziffern und anschließend nach den nächsten vier Ziffern des Codes sortiert (bitte klicken Sie auf das Kreuzchen über der Spalte mit der Baumstruktur, um diese auszublenden und die Tabelle zu vergrößern):

Code  Konzept Beschreibung Definition DmfA-Entlohnungscode
0010001 NORMALE
ENTLOHNUNG
Entlohnung   Alle Beträge, die immer als Lohn gelten, mit Ausnahme der unter einem anderen Code aufgeführten Vergütungen. 1, 13, 21, 22, 27, 41, 43, 44, 51, 61, 65, 66, 67
0010002 NORMALE
ENTLOHNUNG
Lohnzulage Es handelt sich um eine Lohnzulage zum normalen Lohn
– für Leistungen, die als Überstunden oder Leistungen außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeiten anzusehen sind
– die tatsächlich erbracht wurden.
1
0010003 NORMALE
ENTLOHNUNG

Garantierter Lohn bei Krankheit und
Arbeitsunfall 1. Woche Arbeiter
Garantierter Monatslohn
Angestellte

Es handelt sich um den garantierten Lohn, der gezahlt werden muss
- für die erste Woche der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für Arbeiter und bestimmte Angestellte
- für den ersten Monat der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für Angestellte
- in der privaten Krankenversicherung
- für die normale Arbeitszeit.
1
0010004 NORMALE
ENTLOHNUNG
Garantierter Lohn für die zweite Woche Es handelt sich um einen garantierten Lohn
- für Arbeiter (und bestimmte Angestellte)
- für normale Arbeitsstunden
- die während der zweiten Woche einer Krankheit oder eines Unfalls nach allgemeinem Recht nicht geleistet wurden
- im Rahmen der privaten Krankenversicherung.
-
0010005 NORMALE
ENTLOHNUNG
Garantierter Lohn für die dritte und die vierte Woche Es handelt sich um einen garantierten Lohn
- für Arbeiter (und bestimmte Angestellte)
- für normale Arbeitsstunden
- die während der dritten oder vierten Woche einer Krankheit oder eines Unfalls nach allgemeinem Recht nicht geleistet wurden
- als Zuschlag zum Krankengeld
- im Rahmen der privaten Krankenversicherung. 
-
0010006 NORMALE
ENTLOHNUNG
Garantierter Lohn in der 2., 3. und
4. Woche
bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten 
Es handelt sich um eine Entschädigung
- für Arbeiter (und bestimmte Angestellte)
- für normale Arbeitsstunden,
- die während der 2., 3. oder 4. Woche nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht geleistet wurden
- als Vorschuss auf die Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsleistung
- im Rahmen der privaten Krankenversicherung. 
-
0010007 NORMALE
ENTLOHNUNG
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Es handelt sich um eine Vergütung, die aufgrund einer Übertragung oder der Erteilung einer Lizenz gezahlt wird,
- im Zusammenhang mit kreativen Leistungen, die für den Arbeitgeber erbracht wurden,
- durch den ursprünglichen Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten,
- die eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss.
47
0010008 NORMALE
ENTLOHNUNG
Nettoentlohnung von Überstunden Es geht um den Lohn
– für Überstunden, die von den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen
– und von Steuern befreit sind.
-
0010009 NORMALE
ENTLOHNUNG
Entschädigungen für Stunden, die
keine Arbeitszeit sind.
Es handelt sich um eine Vergütung für Stunden, die keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16. März 1971 sind, wobei das wichtigste Beispiel die Vergütung für Leerlaufzeiten im Transportwesen (die sogenannte Überbrückungszeit) ist.
- gewährt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1994 im Rahmen eines paritätischen Gremiums geschlossenen und für allgemeinverbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens,
- oder aufgrund des allgemeinen Geltungsbereichs der Europäischen Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die mobile Tätigkeiten im Straßenverkehr ausüben, und der daraus resultierenden Königlichen Erlasse, die für eine Reihe von Sektoren die Vergütung für „Bereitschaftszeit” regeln, als solche anzusehen sind.
6
0010010 NORMALE
ENTLOHNUNG
Nachträglich bezahlter Feiertag (nach Vertragsende) Es handelt sich um den Lohn für bezahlte Feiertage, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin zu Lasten des Arbeitgebers gehen. 1
0020001 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Aktienoption Es handelt sich um den durch Aktienoptionen erworbenen Vorteil im Sinne von Artikel 42 des Gesetzes vom 26.03.1999 (Belgischer Aktionsplan für die Beschäftigung). -
0020002 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Jahresendprämie Es handelt sich um die im Rahmen des Jahresendes ausgezahlte Prämie. 2, 45, -
0020003 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Dienstalterszulage Es handelt sich um die Prämie, die entsprechend der Anzahl der Dienstjahre beim Arbeitgeber gezahlt wird 2, -
0020004 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
KAA 90 - Einmalige
ergebnisgebundene Vorteile
Es handelt sich um eine einmalige Prämie, die bei Erreichen einer Reihe von Zielen unter den in KAA Nr. 90 beschriebenen Bedingungen ausgezahlt wird.  -
0020005 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Gewinnprämie Es handelt sich um eine Geldprämie gemäß dem Gesetz vom 22. Mai 2001 über die Beteiligung der Arbeitnehmer an Kapital und Gewinn der Gesellschaften,
- wobei der Betrag für alle Arbeitnehmer gleich ist oder einem gleichen Prozentsatz des Lohns für alle Arbeitnehmer entspricht (identische Gewinnprämie)
- oder dessen Höhe von einem Verteilungsschlüssel auf der Grundlage objektiver Kriterien abhängt (kategorisierte Gewinnprämie)
 
-
0020006 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Saldo des Mobilitätsbudgets Es handelt sich um den ausgezahlten Saldo, der nach Abzug der umweltfreundlichen Verwendungen (Pfeiler 1 und 2) verbleibt. 29
0020007 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Auszahlung des Saldos der Rechte  Auszahlung des Lohns, der dem Saldo der angesammelten Rechte entspricht, die zu einer Zahlung führen, wie z. B. Ausgleichsruhezeit, Arbeitszeitverkürzung, Branchenurlaub, nicht genommene Feiertage, Ausgleichsruhezeit für Überstunden usw. 2
0020099 AUSSERORDENTLICHE
VERGÜTUNGEN
Sonstige Prämien Alle Vergütungen, die nicht an Leistungen während des Zahlungszeitraums gebunden sind, mit Ausnahme der Vergütungen, die unter einem anderen Code aufgeführt sind.
 
2, 5, 23, 62
0030001 VORTEILE
JEGLICHER ART
Pauschale Vorteile jeglicher Art Es handelt sich um einen Vorteil
- gewährt durch den Arbeitgeber oder zu dessen Lasten,
-der pauschal zu bewerten ist
- und im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gewährt wird.
1
0030002 VORTEILE
JEGLICHER ART
Nicht pauschale Vorteile jeglicher Art Es handelt sich um einen Vorteil
- gewährt durch den Arbeitgeber oder zu dessen Lasten,
-der ganz oder teilweise absolut zu bewerten ist
- und im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gewährt wird.
1
0030003 VORTEILE
JEGLICHER ART
Vorteile digitaler Mittel (IKT) Digitale Mittel sind technologische Hilfsmittel, die man nutzt, um digital zu arbeiten, zu kommunizieren und Informationen zu verwalten.  1
0030004 VORTEILE
JEGLICHER ART
Betriebsfahrzeug Vorteil aus der privaten Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Privatnutzung oder eines umweltfreundlichen Wagens im Rahmen des Mobilitätsbudgets 10, -
0040001 ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN
Ergänzungen zum Arbeitslosengeld Es handelt sich um Leistungen, die als Ergänzung zum Arbeitslosengeld und zu Unterbrechungsleistungen gezahlt werden. -
0040002 ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN
Zusatzleistungen zum Krankengeld Es handelt sich um Leistungen, die zusätzlich zum Krankengeld gezahlt werden. -
0040003 ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN
Ergänzungen zu SAB, SAEA,
ZEITKREDIT
Es handelt sich um Leistungen, die als Ergänzung zum Arbeitslosengeld und zu Unterbrechungsleistungen für Arbeitnehmer gezahlt werden, die in den Anwendungsbereich von Decava fallen. -
0040099 ERGÄNZUNGSENTSCHÄDIGUNGEN
Ergänzungen zu anderen
Sozialleistungen
Es handelt sich um Ergänzungsentschädigungen, die als Ergänzung zu einer der Sozialversicherungszweige für Arbeitnehmer gezahlt werden, mit Ausnahme des Jahresurlaubs, der nicht unter einen der anderen Codes für Ergänzungsentschädigungen fällt. -
0050001 URLAUBSGELD

Doppeltes Urlaubsgeld

 

Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung,
- das 85 % des Bruttogehalts des Monats beträgt, in dem der Haupturlaub genommen wird,
- an Angestellte gezahlt
- im Verhältnis zur Anzahl der Monate des Urlaubsdienstjahres, die Anspruch auf Jahresurlaub geben
- zusätzlich zum einfachen Urlaubsgeld gezahlt
- und auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist.

Dieses finanzielle Element wird auch für die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Rahmen der Dezemberabrechnung aufgrund einer Verringerung der Arbeitsleistung herangezogen.

-
0050002 URLAUBSGELD Ergänzendes doppeltes
Urlaubsgeld

Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
, - das 7 % des Bruttogehalts des Monats beträgt, in dem der Haupturlaub genommen wird,
- an Angestellte gezahlt
- im Verhältnis zur Anzahl der Monate des Urlaubsdienstjahres, die Anspruch auf Jahresurlaub geben
- zusätzlich zum einfachen Urlaubsgeld gezahlt
- und auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist.

Dieses finanzielle Element wird auch für die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Rahmen der Dezemberabrechnung aufgrund einer Verringerung der Arbeitsleistung herangezogen.

-
0050003 URLAUBSGELD Variables einfaches Urlaubsgeld Es handelt sich um den Teil des Urlaubsgeldes, der auf variable Lohnbestandteile ausgezahlt wird.  1
0050004 URLAUBSGELD Europäisches Urlaubsgeld
 
Es handelt sich um ergänzendes Urlaubsgeld, das der Arbeitnehmer erhält,
- wenn er zusätzliche (europäische) Urlaubstage in Anspruch nimmt,
- obwohl er noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat
- (Privaturlaubsregelung),
- und auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist.
-
0050005 URLAUBSGELD Ergänzendes europäisches
Urlaubsgeld
Es handelt sich um ergänzendes Urlaubsgeld, das der Arbeitnehmer erhält,
- wenn er zusätzliche (europäische) Urlaubstage in Anspruch nimmt,
- obwohl er noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat
- (Privaturlaubsregelung),
- und auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist.
-
0050006 URLAUBSGELD Außergesetzliches Urlaubsgeld Es handelt sich um einen Betrag, der zusätzlich zum gesetzlichen einfachen und doppelten Urlaubsgeld als außergesetzliches Urlaubsgeld gezahlt wird. 2
0050007 URLAUBSGELD Vorzeitiges einfaches Urlaubsgeld Es handelt sich um das Urlaubsgeld bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte
- aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis
7, 11 
0050008 URLAUBSGELD Vorzeitiges doppeltes Urlaubsgeld Es handelt sich um das Urlaubsgeld bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 6,80 %)
- aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis
- auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist
-
0050009 URLAUBSGELD Ergänzendes vorzeitiges doppeltes
Urlaubsgeld
Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 0,87 %)
- aufgebaut im Jahr des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis
- auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist
-
0050010 URLAUBSGELD Einfaches Abgangsurlaubsgeld Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte
- aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
7, 11 
0050011 URLAUBSGELD Doppeltes Abgangsurlaubsgeld Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 6,80 %)
- aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- auf das eine Sonderabgabe zu entrichten ist
-
0050012 URLAUBSGELD Ergänzendes doppeltes
Abgangsurlaubsgeld
Es handelt sich um das Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
- ausgezahlt an Angestellte ( Vergütung von 0,87 %)
- aufgebaut im Jahr vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- auf das keine Sonderabgabe zu entrichten ist
-
0050013 URLAUBSGELD Verrechnetes Urlaubsgeld  Es handelt sich um
- Privaturlaubsregelung
- 90 % des Lohns für die durch Urlaub abgedeckten Tage für Angestellte (10 % werden als normaler Lohn ausgezahlt)
- oder bei einer sofortigen Abrechnung den Teil, der durch das Abgangsurlaubsgeld oder das vorzeitige Urlaubsgeld für diesen Urlaubstag von einem früheren Arbeitgeber gezahlt wird 
12
0050014 URLAUBSGELD Ausbezahlter übertragener
Urlaub 
Es handelt sich um das einfache Urlaubsgeld
– für Urlaubstage, die während des Urlaubsjahres aufgrund einer Aussetzung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in Artikel 64, 1°/1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 1967 erschöpfend aufgezählt sind, nicht genommen werden konnten.
15
0050015 URLAUBSGELD Dezemberabrechnung 
(Verringerung der Leistungsbruchzahl)
Es handelt sich um das vom Arbeitgeber noch zu zahlende einfache und doppelte Urlaubsgeld im Dezember aufgrund einer Verringerung der Arbeitsleistung
– Privaturlaubsregelung.
7, -
0050016 URLAUBSGELD

Dezemberabrechnung 
(Salden)

Es handelt sich um das einfache Urlaubsgeld
- Privaturlaubsregelung
- für die durch den Urlaub abgedeckten Tage, sofern der Restbetrag nicht in den bereits im Urlaubsjahr gezahlten 10 % des Lohns enthalten ist
- oder für Urlaubstage, die während des Urlaubsjahres aufgrund einer Aussetzung der Beschäftigung aus Gründen, die in Artikel 64 Absatz 1 Nummer 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 1967 abschließend aufgeführt sind, nicht genommen werden konnten, als Restbetrag des noch nicht verrechneten Abgangsurlaubsgeldes
14, 16
0060001 ABFINDUNG Entlassungsentschädigung Es handelt sich um die Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Vertrags gezahlt werden
- soweit sie an die Arbeitszeit gekoppelt sind und somit einen Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdecken,
- der gegebenenfalls dem Zeitraum vorausgeht, der durch eine Eingliederungsentschädigung abgedeckt ist, und sich von diesem unterscheidet.
3
0060002 ABFINDUNG
Ausgleichsabfindung Es handelt sich um die Entschädigung, die dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Arbeitgeber gezahlt wird
- die Abfindungszahlung deckt einen bestimmten Zeitraum ab und wird als Lohn für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgedrückt,
- wie in Artikel 101 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 festgelegt.
3
0060003 ABFINDUNG
Eingliederungsentschädigung Es handelt sich um die Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Vertrags gezahlt werden
- ausgezahlt an bestimmte Arbeitnehmer, die infolge einer Umstrukturierung entlassen wurden und in einer Beschäftigungszelle gemeldet sind
- sofern sie an die Arbeitszeit gekoppelt sind und somit einen Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsvertrags oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdecken
- vor dem Zeitraum, der durch die Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsvertrags abgedeckt ist
- wie im Gesetz über den Solidaritätspakt zwischen den Generationen vom 23. Dezember 2005, Art. 36 - Art. 38, festgelegt.
3
0060004 ABFINDUNG
Entschädigung im Rahmen
einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung
Es handelt sich um Entschädigungen
- im Rahmen einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung,
- die sowohl auf der Grundlage einer zu Beginn oder während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossenen Vereinbarung
- als auch auf der Grundlage einer innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags geschlossenen Vereinbarung gezahlt werden.
3
0060098 ABFINDUNG
Restcode nicht in Frist ausgedrückte
Abfindung
Es handelt sich um bei Kündigung des Vertrags gezahlten Entschädigungen,
- sofern diese nicht an die Arbeitszeit gekoppelt sind, wie beispielsweise eine Abfindung,
- und nicht unter einem anderen Lohncode 00600xx erfasst sind.
 4
9
0060099 ABFINDUNG
Restcode in Frist ausgedrückte
Abfindung
Es handelt sich um bei Kündigung des Vertrags gezahlten Entschädigungen,
- sofern diese an die Arbeitszeit gekoppelt sind,
- und nicht unter einem anderen Lohncode 00600xx erfasst sind.
3, 9, 28
0070001 SCHECKS Mahlzeitschecks Arbeitnehmerbeitrag Es handelt sich um den Betrag der Arbeitnehmerbeiträge in Höhe des Wertes des Mahlzeitschecks
- gemäß den Bestimmungen von Artikel 19bis, Paragraph 2 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969.
-
0070002 SCHECKS Öko-Schecks Es handelt sich um den Wert des Öko-Schecks
- gemäß den Bestimmungen von Artikel 19quater Paragraph 2 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969
- gewährt vom Arbeitgeber
-
0070003 SCHECKS Sport-, Kultur- und Geschenkschecks Es handelt sich um den Wert des Sport-, Kultur- und Geschenkschecks
- gemäß den Bestimmungen von Artikel 19ter Paragraph 2 oder Artikel 19 Paragraph 2 Ziffer 14 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969
- gewährt vom Arbeitgeber
-
0080001 FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG
Fahrradzulage Die Kilometerentschädigung, die dem Arbeitnehmer für Fahrten mit dem Fahrrad (ggf. elektrisch angetrieben) oder dem Speed-Pedelec zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz gewährt wird. -
0080002 FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG
Drittzahlerregelung Der Arbeitgeber schließt eine Drittzahlervereinbarung ab, wobei der Teil des Abonnements, den der Arbeitnehmer selbst bezahlt, auf die Differenz zwischen dem Gesamtpreis des Abonnements und dem Beitrag des Arbeitgebers beschränkt ist. -
0080003 FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG
Sektorale Mobilitätsentschädigung Es handelt sich um eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren (wie dem Bauwesen oder der Elektrizitätswirtschaft) für Fahrten zum mobilen Arbeitsplatz (Baustelle) erhalten, die in einem sektoralen KAA festgelegt ist. -
0080099 FAHRKOSTENENTSCHÄDIGUNG
Sonstige Pendlerentschädigungen Beitrag des Arbeitgebers zu den Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz außer Betriebsfahrzeug und Mobilitätsbudget.  Es handelt sich um Beträge, die als Erstattung der Kosten gelten, die dem Arbeitnehmer für die Fahrt von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück entstehen. -
0090001 NETTOZUSCHLÄGE
Mobilitätsbudget 2. Pfeiler Umweltfreundliche Verwendungen im Rahmen des zweiten Pfeilers des Mobilitätsbudgets,  
- im Sinne des Gesetzes vom 17. März 2019, Art. 3 Paragraph 1, Ziffer 8 und Paragraph 2
-
0090002 NETTOZUSCHLÄGE
Aufwandsentschädigungen Kosten, die vom Arbeitgeber zu tragen sind -
0090099 NETTOZUSCHLÄGE
Restliche Kategorie Ein Betrag, der vom Arbeitgeber zusätzlich zum Nettolohn gezahlt wird.   Die restliche Kategorie umfasst alle Nettozuschläge, die nicht direkt unter eines der spezifischen Finanzelemente fallen.  -
0100001 NETTO
ABZÜGE
Abzug für Dritte
(Lohnpfändung, Unterhaltszahlungen,
Schuldenvermittlung)
Abzug eines für Dritte bestimmten Teils des Nettolohns des Arbeitnehmers.  Dieser Betrag wird vom Nettolohn abgezogen und direkt an einen Dritten überwiesen (z. B. Lohnpfändung, Unterhaltszahlungen, Schuldenvermittlung).  -
0100002 NETTO
ABZÜGE
Persönlicher Anteil an/Beitrag
zu einem Vorteil
Betrifft den Teil eines Vorteils, zu dem der Arbeitnehmer selbst finanziell beiträgt, wenn der Arbeitgeber einen Vorteil gewährt. -
0110001 PENSIONEN und
KAPITALPRÄMIEN
Renten Eine regelmäßige Zahlung des Arbeitgebers, die als Zusatzpension (auslaufendes System) gedacht ist und durch Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft finanziert wird -
0110002 PENSIONEN und
KAPITALPRÄMIEN
Kapitalprämie Eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, die als Zusatzpension (auslaufendes System) gedacht ist und durch Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft finanziert wird -
0120001 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Persönlicher LSS-Beitrag Gesamtbetrag der vom Arbeitnehmer an das LSS zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.Gesamtbetrag der vom Arbeitnehmer an das LSS zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. -
0120002 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Sozialer Arbeitsbonus Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Arbeitsbonus  -
0120003 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Sportbonus Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Sportbonus  -
0120004 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Ermäßigung Pflegesektor Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Pensionierte im Pflegesektor -
0120005 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Persönliche LSS-Ermäßigung
Umstrukturierung
Gesamtbetrag der Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung -
0120006 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
LSS-Beitrag einmaliger
Vorteil 
Solidaritätsbeitrag, der von Arbeitnehmern zu entrichten ist, die einmalige ergebnisgebundene Vorteile erhalten -
0120007 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Solidaritätsbeitrag zum Mobilitätsbudget Besonderer Arbeitnehmerbeitrag, der von dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, der den Restbetrag des Mobilitätsbudgets in Geld erhält.  Es handelt sich um den Saldo, der – nach Abzug des Wertes umweltfreundlicher Betriebsfahrzeuge und nachhaltiger Transportmittel – dem dritten Pfeiler entspricht.   -
0120008 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Solidaritätsbeitrag doppeltes
Urlaubsgeld
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf den Teil des gesetzlichen Urlaubsgeldes, der nicht mit dem normalen Lohn für die Urlaubstage übereinstimmt. -
0120009 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Solidaritätsbeitrag im Voraus gezahltes
doppeltes Urlaubsgeld
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf das doppelte Urlaubsgeld, das Angestellten im laufenden Jahr (Urlaubsdienstjahr) für Urlaubstage im folgenden Jahr (Urlaubsjahr) ausgezahlt wird. -
0120010 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Solidaritätsbeitrag doppeltes
Urlaubsgeld des vorherigen Jahres 
Besonderer Arbeitnehmerbeitrag auf das doppelte Urlaubsgeld, das den Angestellten für das im Vorjahr (vorheriges Urlaubsjahr) aufgebaute Urlaubsgeld ausgezahlt wird, das Urlaubstage für das laufende Jahr (das Urlaubsjahr) abdeckt. -
0120011 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Solidaritätsbeitrag
auf Gewinnprämien
Solidaritätsbeitrag, der von Arbeitnehmern zu entrichten ist, die eine Gewinnbeteiligung erhalten -
0120012 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Beitrag der Journalisten Arbeitnehmerbeitrag, der von anerkannten Berufsjournalisten gemäß dem Gesetz vom 30. Dezember 1963 für ihre Beschäftigung als Berufsjournalist zu entrichten ist (nicht zu entrichten von Selbstständigen und statutarischen Personalmitgliedern) -
0120013 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
SAB-, SAEA-Beitrag Persönlicher Abzug von ergänzenden Leistungen im System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (SAB) oder ergänzenden Leistungen für ältere Arbeitnehmer (SAEA) -
0120014 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
KIV-Beitrag auf Pensionen  Monatlicher Beitrag zur Kranken- und Invalidenversicherung zu Lasten des Pensionierten bei regelmäßig vom Arbeitgeber gezahlten Renten (FE 0110001) oder einer einmalig gezahlten Kapitalprämie (FE 0110002) -
0120015 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Beitrag für Überseeische
Soziale Sicherheit 
Monatlicher Beitrag des Arbeitnehmers für die Überseeische Soziale Sicherheit -
0120016 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Beitrag für ausländische
Soziale Sicherheit 
Persönlicher Beitrag des Arbeitnehmers für die Mitgliedschaft in einem ausländischen Sozialversicherungssystem -
0120017 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
LSS-Beitrag im öffentlichen Sektor Persönlicher Beitrag für statutarische Beamten -
0120018 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Persönlicher Pensionsbeitrag für
statutarische Beamten
im öffentlichen Sektor 
Persönlicher Beitrag für die Pensionsregelung von statutarischen Beamten -
0120019 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Persönlicher Pensionsbeitrag für
Leiter im öffentlichen Sektor
Persönlicher Beitrag für die Pensionsregelung von Leitern -
0120020 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Ausgleichsbeitrag für Urlaubsgeld
im öffentlichen Sektor
Abzug vom Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor zu Lasten des Arbeitnehmers -
0120021 ARBEITNEHMER
-ABZÜGE
Sonderbeitrag für die soziale
Sicherheit 
Sonderbeitrag für die Soziale Sicherheit zu Lasten des Arbeitnehmers -
0130001 GESAMTBETRAG DES
BERUFSSTEUERVORABZUGS
Gesamtbetrag des Berufssteuervorabzugs  Betrag, der vom steuerpflichtigen Lohn für den betreffenden Zeitraum einbehalten und als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer an den FÖD Finanzen überwiesen wird -
0130002 GESAMTBETRAG DES
BERUFSSTEUERVORABZUGS
Mobiliensteuervorabzug  Vorabzug auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und beweglichen Vermögenswerten (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Urheberrechte…) sowie auf bestimmte sonstige Einkünfte aus beweglichem Vermögen -
0130003 GESAMTBETRAG DES
BERUFSSTEUERVORABZUGS
Steuerlicher Arbeitsbonus  Ermäßigung des Berufssteuervorabzugs, berechnet für den betreffenden Zeitraum als Prozentsatz des tatsächlich gewährten sozialen Arbeitsbonus -