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Feiertage

  • Gesetzliche Feiertage werden mit dem Code 1203001 angegeben, unabhängig davon, ob es sich um einen tatsächlichen Feiertag oder einen Ersatzfeiertag handelt.
  • Leistungen oder Abwesenheiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit) an einem gesetzlichen Feiertag werden mit einem anderen Leistungscode als 1203001 (z. B. Code 1101001, normale tatsächliche Arbeit) am Datum des Feiertags gekennzeichnet.

Das gleiche Prinzip gilt für die außergesetzlichen sektoralen Feiertage (Code 1203002) und die vom Arbeitgeber gewährten außergesetzlichen Urlaubstage (Code 1203003).