Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Einreichungsfrist

Die Originalnachricht wird spätestens am 14. Tag des Monats versandt, der auf den Monat folgt, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht. Der Monat, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht, wird durch das Enddatum des Abrechnungszeitraums bestimmt. 

Monat, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht

Letzte Einreichungsfrist

Januar 14. Februar
Februar 14. März
März 14. April
April 14. Mai
Mai 14. Juni
Juni 14. Juli
Juli 14. August
August 14. September
September 14. Oktober
Oktober 14. November
November 14. Dezember
Dezember 14. Januar

Mehrere Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Laufe eines Monats.
Wenn im Laufe eines Kalendermonats mehrere Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgen (z. B. wöchentliche oder halbmonatliche Abrechnungen), können diese gesammelt versendet werden.

  • entweder entsprechend dem Rhythmus der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • oder einmal im Monat.

In beiden Fällen müssen sie spätestens am 14. Tag des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht.

Für jede Lohn- und Gehaltsabrechnung muss eine separate Nachricht gesendet werden. Die verschiedenen Abrechnungen dürfen nicht in einer einzigen Nachricht zusammengefasst werden.

Beispiel:

  • Für einen Zeitarbeitnehmer wird jede Woche eine Lohnabrechnung erstellt. Am 7., 14., 21. und 28. Januar wird eine Lohnabrechnung erstellt.
    • Die vier Abrechnungen für den Monat Januar werden in vier Nachrichten zusammengefasst, die spätestens am 14. Februar versandt werden.
  • Es wird eine Lohnabrechnung am 4. Februar (die u. a. die letzten Arbeitstage im Januar umfasst), 11. Februar, 18. Februar und 25. Februar erstellt.
    • Die vier Abrechnungen für den Monat Februar werden in vier Nachrichten zusammengefasst, die spätestens am 14. März versandt werden.

Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Abrechnungen
Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Abrechnungen werden spätestens am 14. Tag des Monats versandt, der auf den letzten Monat folgt, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht.