Einreichungsfrist
Die Originalnachricht wird spätestens am 14. Tag des Monats versandt, der auf den Monat folgt, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht. Der Monat, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht, wird durch das Enddatum des Abrechnungszeitraums bestimmt.
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Monat, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht |
Letzte Einreichungsfrist |
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| Januar | 14. Februar |
| Februar | 14. März |
| März | 14. April |
| April | 14. Mai |
| Mai | 14. Juni |
| Juni | 14. Juli |
| Juli | 14. August |
| August | 14. September |
| September | 14. Oktober |
| Oktober | 14. November |
| November | 14. Dezember |
| Dezember | 14. Januar |
Mehrere Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Laufe eines
Monats.
Wenn im Laufe eines Kalendermonats mehrere Lohn- und
Gehaltsabrechnungen erfolgen (z. B. wöchentliche oder
halbmonatliche Abrechnungen), können diese gesammelt versendet
werden.
- entweder entsprechend dem Rhythmus der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- oder einmal im Monat.
In beiden Fällen müssen sie spätestens am 14. Tag des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, auf den sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung bezieht.
Beispiel:
- Für einen Zeitarbeitnehmer wird jede Woche eine
Lohnabrechnung erstellt. Am 7., 14., 21. und 28. Januar wird
eine Lohnabrechnung erstellt.
- Die vier Abrechnungen für den Monat Januar werden in vier Nachrichten zusammengefasst, die spätestens am 14. Februar versandt werden.
- Es wird eine Lohnabrechnung am 4. Februar (die u. a. die
letzten Arbeitstage im Januar umfasst), 11. Februar, 18.
Februar und 25. Februar erstellt.
- Die vier Abrechnungen für den Monat Februar werden in vier Nachrichten zusammengefasst, die spätestens am 14. März versandt werden.
Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche
Abrechnungen
Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Abrechnungen
werden spätestens am 14. Tag des Monats versandt, der auf den
letzten Monat folgt, auf den sich die Lohn- und
Gehaltsabrechnung bezieht.