Anwendungsbereich
Betroffene Personen
- alle derzeit in Dimona und DmfA gemeldeten Personen
- In Dimona, aber nicht in DmfA gemeldete Personen, wie etwa
Betroffener Zeitraum
LTDS ist für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab dem 1. Januar 2028 obligatorisch. Änderungen, die im Jahr 2028 vorgenommen werden und sich auf frühere Jahre beziehen, werden in LTDS nicht angegeben.
Die Absender, die sich für einen Start im Laufe des Jahres 2027 entscheiden, können auf Wunsch Änderungen an den eingereichten Originalnachrichten vornehmen. Die Daten für 2027 werden nicht verarbeitet.