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Anwendungsbereich

Betroffene Personen

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Betroffener Zeitraum

LTDS ist für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab dem 1. Januar 2028 obligatorisch. Änderungen, die im Jahr 2028 vorgenommen werden und sich auf frühere Jahre beziehen, werden in LTDS nicht angegeben.

Die Absender, die sich für einen Start im Laufe des Jahres 2027 entscheiden, können auf Wunsch Änderungen an den eingereichten Originalnachrichten vornehmen. Die Daten für 2027 werden nicht verarbeitet.