Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Konzept

Das Konzept der LTDS basiert auf dem Grundprinzip, dass alle Daten, die zur Überprüfung der Beiträge und zur Bereitstellung von Daten an Dritte (Sozialversicherungsträger, Arbeitnehmer usw.) erforderlich sind, in eine „zentrale Datenschicht” übertragen werden, aus der die Daten vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger usw. abgerufen werden können.

Die Übermittlung von Daten an die Soziale Sicherheit in Bezug auf Löhne, Leistungen und Beschäftigung erfolgt über ein spezielles Eingabemodell zum Zeitpunkt der Lohn- und Gehaltsabrechnung, ergänzt durch eine Reihe zusätzlicher Daten zum Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass die Übermittlung der Lohn- und Leistungsdaten über eine Datenübertragung zum Zeitpunkt der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt, und zwar mindestens einmal pro Monat.

In einer ersten Phase werden einige Daten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung mitgeteilt. Diese Daten werden für folgende Zwecke verwendet:

  • die Verwaltung der verschiedenen Kontingente (Flexi-Lohn, Werkstudenten, Gelegenheitsarbeiter im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Land- und Gartenbauwirtschaft, Freiwillige im Rahmen von Artikel 17 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969);
  • die Erstellung der Urlaubsbescheinigung mit der Abrechnung des Urlaubsgeldes;
  • die Erstellung des individuellen Kontos.

Die Nachricht, die die zentrale Datenschicht im Hinblick auf die Realisierung der oben genannten Anwendungsfälle speisen wird, ist Gegenstand dieser Anweisungen.

LTDS ersetzt nicht die bestehenden Systeme Dimona und DmfA. Es muss weiterhin eine Dimona- und DmfA-Meldung eingereicht werden.

Ab dem ersten Quartal 2028 ist es verpflichtend, LTDS-Nachrichten zu versenden.