1.3.1. Allgemeines
Das LSSPLV ist die Einrichtung für die Einziehung von Pensionsbeiträgen für definitiv ernannte Beamten der lokalen Verwaltungen, die einer solidarischen Pensionsregelung angeschlossen sind.
Der solidarische Pensionsfonds des LSSPLV wurde am 01.01.2012 aufgrund des „Gesetz vom 24.10.2011 zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der Pensionen der definitiv ernannten Personalmitglieder der provinzialen und lokalen Behörden und der lokalen Polizeizonen, zur Änderung des Gesetzes vom 06.05.2002 zur Einrichtung des Fonds für die Pensionen der integrierten Polizei und zur Festlegung besonderer Bestimmungen der sozialen Sicherheit und sonstiger Änderungsbestimmungen“ eingerichtet.