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6.2.7.2. Erhöhte Vorteile für Ausbilder und Betreuer

Eine von der Gemeinschaft anerkannte provinziale oder kommunale Unterrichtsanstalt, die einen Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Umstrukturierung im Privatsektor entlassen wurde, als Ausbilder oder Betreuer einstellt, kann zusätzliche Vorteile beanspruchen, sofern

  • der Arbeitnehmer mindestens 45 Jahre alt ist oder den Nachweis erbringt, dass er innerhalb von 10 Jahren vor der Einstellung mindestens 5 Jahre als Lohnempfänger in dem Sektor gearbeitet hat, auf den sich die Ausbildung bezieht;
  • der Arbeitnehmer im Besitz einer Ermäßigungskarte Umstrukturierungen ist;
  • die Haupttätigkeit des Arbeitnehmers die Bereitstellung einer Ausbildung ist.

Die Vorteile setzen sich zusammen aus:

  • einer Erfahrungszulage von maximal 1.100 EUR pro Monat von Seiten des LfA während des Monats der Einstellung und der 23 darauffolgenden Monate;
  • einer Zielgruppenermäßigung von höchstens 1.000 EUR pro Quartal während des Quartals der Einstellung und der 7 darauffolgenden Quartale.
    Als Quartal des Dienstantritts gilt das Quartal, in dem der Arbeitnehmer während der Gültigkeitsperiode der „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“ zum ersten Mal bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt wird.

Die Erfahrungszulage wird als Lohn betrachtet und unterliegt Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Zielgruppenermäßigung für Ausbilder und Betreuer kann nur gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn seiner Beschäftigung eine Erfahrungszulage erhalten hat.

Um Anspruch auf die Erfahrungszulage und die Zielgruppenermäßigung erheben zu können, muss der neue Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag mit dem Minister der Beschäftigung abschließen. Der Antrag unterliegt besonderen Bedingungen (in Bezug auf die Erhöhung der Anzahl Ausbildungen, der Anzahl Unterrichtsstunden und der Anzahl der Personen, die die Ausbildung besuchen, die Nichtbeschäftigung von Ausbildern anstelle von vertraglichem oder definitiv ernanntem Personal). Der Antrag ist durch ein Einschreiben an die Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt, FÖD BASK, Rue Ernest Blerotstraat 1, 1070 Brüssel, zu richten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieser Dienststelle jährlich bestimmte Angaben zu übermitteln.

Falls der FÖD BASK den Ausbildungsvertrag aufgrund eines Rückgangs der Anzahl der Ausbildungen, der Anzahl der Unterrichtsstunden oder der Anzahl der Ausbildungsteilnehmer frühzeitig beendet, annulliert das LSSPLV die Beitragsermäßigungen für die 5 Quartale vor dem Datum des Ablaufs des Ausbildungsvertrags.

Für Arbeitnehmer, die am Tag ihrer Einstellung als Ausbilder mindestens 45 Jahre alt sind, kann der Arbeitgeber nach Ablauf der ersten acht Quartale, in denen die Zielgruppenermäßigung für Ausbilder und Betreuer gewährt wird, für die acht folgenden Quartale eine Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung beanspruchen, sofern die Bedingung des Referenzlohns erfüllt wird.

Da sich der eingestellte Ausbilder im Besitz einer Ermäßigungskarte Umstrukturierungen befindet, kommt er für die Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 133,33 EUR pro Monat in Betracht.

Die Vorteile werden nur gewährt, falls der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber vor dem 01.01.2012 eingestellt worden ist und die Ausbildungsverträge in jedem Fall automatisch am 01.01.2014 enden.