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Gelegenheitsarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau bis

Am 30. Juni 2023 hat die Regierung im Ministerrat in erster Lesung eine Reihe von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Gelegenheitsarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau verabschiedet.

Es betrifft Handarbeiter, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der zu einer der folgenden Paritätischen Kommissionen gehört:

  • die Paritätische Kommission für Gartenbau, mit Ausnahme des Sektors Anlage und Pflege von Parks und Gärten;
  • die Paritätische Kommission für Landwirtschaft, sofern der Arbeitnehmer nur auf den eigenen Grundstücken des Arbeitgebers beschäftigt wird;
  • die Paritätische Kommission für die Aushilfsarbeit, sofern die Aushilfskraft bei einem Entleiher in einem der o. a. Sektoren beschäftigt wird.

Die neue Regelung gilt vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023, vorbehaltlich der Veröffentlichung des Gesetzes und des KE im belgischen Staatsblatt.

Ab dem 1. Juli 2023 werden zusätzlich zu den bereits in der Zwischenmitteilung vom 4. Juli 2023 über Gelegenheitsarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau erläuterten Änderungen vorübergehend auch eine Reihe neuer Tagespauschalen für eine Reihe von Sektoren eingeführt. 

Die ab dem 1. Juli 2023 geltenden Funktionsnummern und pauschalen Tagesbeträge werden unter Vorbehalt der Veröffentlichung des Gesetzes und des KE im belgischen Staatsblatt auf dem Portal veröffentlicht.