Teilweiser Ausgleich der Arbeitgeberkosten Jahresurlaub für die Gleichsetzung Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt durch „Corona“, „Überschwemmungen“ und Krieg in der Ukraine - 2023 - Update
In einem Entwurf für ein Programmgesetz ist ein teilweiser Ausgleich für die Kosten vorgesehen, die sich aus der Anrechnung von Tagen höherer Gewalt und vorübergehender Arbeitslosigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie, der Überschwemmungen im Sommer 2021 oder des Konflikts in der Ukraine ergeben, soweit es sich um Urlaubsgeld für Angestellte handelt. Das betreffende Gesetz vom 4. Juli 2023 wurde am 11. Juli 2023 veröffentlicht, musste aber in rechtstechnischer Hinsicht noch geändert werden. Diese Änderung wurde in einem Änderungsantrag vorgenommen, der von der Kommission am 13. Oktober angenommen wurde.
Der Betrag eines etwaigen Ausgleichs wird am 18. Oktober 2023 zur Notifizierung übermittelt. Dieser Betrag wird dem Arbeitgeberkonto beim LSS gutgeschrieben, und zwar als Zahlung auf die gemeldeten Beiträge für das 3. Quartal 2023 (Restbetrag zu zahlen am 31. Oktober 2023). Die Berechnung ist in der Zwischenzeitlichen Mitteilung vom 17. Juni 2023 enthalten.