Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Gastgewerbe - extra“
- Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
- Regionale Beschäftigungsmaßnahme
- Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“
- Zur Verfügung gestellte Personalmitglieder
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
Föderale vertraglich angestellte Arbeitnehmer
Bestimmte Personalmitglieder fallen nicht in den Anwendungsbereich des föderalen zweiten Pensionspfeilers und werden nicht automatisch ausgeschlossen. Um diese Personalmitglieder unterscheiden zu können, müssen Sie mit einem Code ‚1‘ in diesem Feld angegeben werden.
Es betrifft unter anderem
- vertragliche Personalmitglieder mit einer vorteilhaften älteren Pensionsregelung. Sie können sich allerdings jederzeit für einen Übergang zum föderalen zweiten Pensionspfeiler entscheiden.
- vertragliche Personalmitglieder, die in einer statutarischen Funktion abwesend sind, um ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, und dennoch Pensionsrechte in dieser statutarischen Funktion erwerben; in diesem Fall kommt die statutarische Funktion nicht für den zweiten föderalen Pensionspfeiler in Frage.
Manche Arbeitnehmer mit Hinterbliebenenrente haben Anspruch auf die Zusatzpensionsregelung des föderalen öffentlichen Dienstes. Sie sollten mit dem Code „3“ gekennzeichnet werden.
Pensionierte Arbeitnehmer
Zusatzrentensystem „Prolocus“ für flämische Provinz- und Kommunalverwaltungen Beschäftigte von Provinz- und Kommunalverwaltungen und damit verbundene Arbeitgeber des privaten Sektors
- das Personal der föderalen Gesundheitssektoren, das die lokale Verwaltung des 2. Pensionspfeilers ausgeschlossen hat;
- die Personalmitglieder, die nach dem 1. Januar 2016 an die Zusatzpensionsregelung angeschlossen werden und Aktivitäten ausüben, obwohl sie bereits eine gesetzliche Pension erhalten;
- Studenten und Freiwillige, die die maximale Beschäftigungsdauer für die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen überschreiten und in der DmfA als vertraglich angegeben werden.
Einige Vertragsbedienstete müssen den Zusatzrentenbeitrag für die Zusatzrentenpläne „Prolocus“, „Provant“ und „Ethias Pension Fund PPO“ nicht entrichten, den Zusatzrentenplan von Prolocus nicht entrichten, sind aber in der DmfA nicht automatisch ausgeschlossen. Dazu gehören:
Ein Arbeitnehmer mit einem Zusatzpensionsplan "Provant", der bei einem Arbeitgeber mit mehreren Zusatzpensionsplänen beschäftigt ist, ist mit dem Code „2“ zu kennzeichnen.