Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Gastgewerbe - extra“
- Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
- Regionale Beschäftigungsmaßnahme
- Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“
- Zur Verfügung gestellte Personalmitglieder
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
Als Maßnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sieht das Gesetz vom 3. Oktober 2022 die Ersetzung von 39ter des Gesetzes vom 3. Juli 1978 vor, um ein System zu schaffen, das die Finanzierung der Ausbildung durch Beiträge zur Deckung eines Teils der Abfindungen ermöglicht. Statutarisch Beschäftigte sind nicht anspruchsberechtigt.
Hat ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1978 berechnete Kündigungsfrist, die mindestens 30 Wochen beträgt, so wird die Kündigungsfrist in ein aus zwei Teilen bestehendes Entlassungspaket umgewandelt:
- einen 1. Teil, der aus einer Kündigungsfrist von 2/3 der
vorgenannten Kündigungsfrist besteht und mindestens 26 Wochen
beträgt
- oder von einer Abfindung in Höhe des laufenden Gehalts einschließlich der vertragsgemäß erworbenen Leistungen, die entweder der Dauer der Kündigungsfrist dieses ersten Teils oder dem verbleibenden Teil dieser Frist entspricht.
- einen 2. Teil in Höhe der verbleibenden
Kündigungsfrist
- oder eine Abfindung in Höhe des laufenden Gehalts einschließlich der vertragsgemäß erworbenen Leistungen für die Dauer der verbleibenden Kündigungsfrist.
Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahltes Fernbleiben von der Arbeit ab Beginn der Kündigungsfrist, um an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit teilzunehmen, deren Wert dem Betrag der Arbeitgeberbeiträge für die Kündigungsfrist des zweiten Teils entspricht.
Im Falle einer Entlassung mit Abfindung muss sich der Arbeitnehmer für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit in Höhe der Beiträge des Arbeitgebers zur Abfindung des zweiten Teils der Abfindung zur Verfügung halten.
DmfA
Eine neue Zone wird geschaffen:
- Arbeitgeberbeitrag für beschäftigungsfördernde Maßnahmen
Dieser Bereich ist für die Zeile mit dem Beginn des 2. Teils und die nachfolgenden Zeilen auszufüllen.
Beispiel
Zeitraum von 39 Wochen ==> anzugeben ab der 27.
Woche
Zeitraum von 60 Wochen ==> anzugeben ab der
41.
Situationen ohne Entlohnung, in denen die Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesetzt wird (z. B. Krankheit ohne Lohnfortzahlung), gegebenenfalls verlängern
- den 1. Teil, so dass sich der Beginn des 2. Teils des Zeitraums verschiebt
- den Zeitraum des 2. Teils; bei Aussetzung für ein ganzes Quartal wird der Betrag in der Zone „Abfindung“ auf „0“ gesetzt.