Mentoren
Ein Arbeitgeber kann für eine Reihe von Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Berufsausbildung Praktika besuchen oder Ausbildungen erteilen, eine Zielgruppenermäßigung Mentoren erhalten. Unter „die Betreuung von Praktika gewährleisten“ und „die Übernahme der Ausbildung“ wird „die Betreuung von Personen, die zu einer bestimmten Zielgruppe gehören“, verstanden.
Betroffene Arbeitgeber
Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst als auch aus dem Privatsektor können diese Zielgruppenermäßigung beanspruchen, wenn sie eine Verpflichtung eingegangen sind, mit speziell ausgebildeten ,Mentoren‘ für folgende Zielgruppen Praktika zu betreuen oder Ausbildungen zu organisieren:
- Lehrlinge oder Lehrer aus dem technischen und beruflichen Sekundarunterricht in Vollzeit oder dem Teilzeitunterricht;
- Arbeitssuchende unter 26 Jahren, die eine Berufsausbildung besuchen, im Sinne von Artikel 27, des Königlichen Erlasses vom 25.11.1991 über die Regelung der Arbeitslosigkeit (u. a. IBU);
- Arbeitssuchende in einem Eingliederungspraktikum;
- unter 26 Jahre alte Kursteilnehmer des Erwachsenenunterrichts;
- unter 26 Jahre alte Kursteilnehmer, die eine von der zuständigen Gemeinschaft anerkannte Ausbildung besuchen, im Rahmen der Verträge, die mit den Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtungen oder der regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung abgeschlossen werden.
Betroffene Arbeitnehmer
Um als Mentor betrachtet zu werden, muss der Arbeitnehmer
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem Beruf vorweisen können, der im Rahmen des Praktikums oder der Ausbildung ganz oder teilweise erlernt wurde, und
- im Besitz eines „Mentor“-Bescheinigung sein, das von der zuständigen Gemeinschaft, einer von der zuständigen Gemeinschaft anerkannten Stelle oder einem von der Gemeinschaft oder dem zuständigen sektoralen Fonds errichteten oder anerkannten Ausbildungs- oder Bildungsanbieter ausgestellt wurde.
Betrag der Ermäßigung
Der Arbeitgeber kann eine Ermäßigung G9 für eine bestimmte Anzahl von „Mentoren“ erhalten, die er zur Begleitung von Personen, die den Zielgruppen angehören, einsetzt. Die Anzahl der Mentoren, für die er eine Ermäßigung erhalten kann, ist begrenzt und hängt von der „Anzahl betreuter Personen“ ab, die zu den Zielgruppen gehören. Die Art und Weise, wie die „Anzahl betreuter Personen“ berechnet wird, ist wiederum unterschiedlich für Personen, die in Dimona oder in der Dmfa angemeldet werden oder nicht:
- Für Personen, für deren Praktikumsaktivitäten eine Dimona-
oder DmfA-Meldung erforderlich ist (anerkannte Lehrlinge, IBU,
die an einen Berufseinarbeitungsvertrag gebunden sind…):
- die Verpflichtung wird anhand des gemeldeten Datums ‚Dienstantritt und -austritt‘ (automatisch) festgelegt;
- ein Quartal, in dem eine solche Person ‚den Dienst antritt‘, ‚im Dienst ist‘ oder ‚aus dem Dienst ausscheidet‘, wird berücksichtigt;
- die Anzahl der Mentoren, für die das Recht eröffnet werden kann, entspricht 1/5 der Summe der Anzahl zu berücksichtigender Quartale, aufgerundet auf die höhere Einheit.
- Für Personen, deren Praktikumsaktivitäten keine Dimona-
oder DmfA-Meldung erfordern (Lehrkräfte im technischen
Sekundarunterricht, weniger als 26 Jahre alte Kursteilnehmer
der Erwachsenenbildung…):
- die Verpflichtung wird anhand einer Vereinbarung zwischen den Teilnehmern festgelegt;
- die Anzahl der Mentoren, für die das Recht eröffnet
werden kann, ist auf das kleinste Ergebnis folgender
Bruchzahlen beschränkt:
- (Anzahl Jugendliche oder Lehrkräfte)/5, auf die größere Einheit aufgerundet
- (Anzahl Stunden Besuch der Ausbildung)/400, auf die kleinere Einheit abgerundet. Dauert der Vertrag kein ganzes Jahr, wird die (Anzahl Quartale) x 100 als Teiler betrachtet.
Die endgültige Anzahl der Mentoren, für die der Arbeitgeber eine Ermäßigung beantragen kann, entspricht der Summe der in Punkt 1 und 2 erhaltenen Gesamtbeträge.
Zu erledigende Formalitäten
In der (eventuellen) Verpflichtung gibt der Arbeitgeber die Anzahl der Jugendlichen oder Lehrkräfte an, denen er die Möglichkeit zum Besuch einer Ausbildung anbietet, die Anzahl der Stunden und gegebenenfalls weitere Einzelheiten über die pädagogische Betreuung und die zeitliche Gestaltung der Praktika und Ausbildungen.
Der Arbeitgeber übermittelt der Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt des FÖD BASK bis 31.12.2014 folgende Unterlagen:
- eine Kopie der Vereinbarung (falls erforderlich)
- eine Liste der Mentoren, die er beschäftigt
- Nachweis einer Mindestpraxiserfahrung für jeden Mentor
- eine Kopie der Mentor-Bescheinigung für jeden Mentor
Der FÖD leitet die Daten auf elektronischem Weg an das LSS weiter. Ab dem 1. Januar 2015 sind die Regionen zuständig. Bitte wenden Sie sich an die folgenden Adressen, um weitere Informationen zu erhalten bzw. um die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln:
Flandern:
Departement Werk en Sociale Economie
Mentorkorting
Koning Albert II laan 35 bus 20 1030 Brüssel
02 553 10 75
mentorkorting@vlaanderen.be
https://www.vlaanderen.be/mentorkorting
Deutschsprachiger Landesteil
IAWM
Eric Schifflers
Vervierser Straße 4a, 4700 Eupen
087 30.68.80
http://www.adg.be/de/desktopdefault.aspx/tabid-5339/9317_read-50631/
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für Mentoren
Ab 3/2023 wird die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in Flandern ohne Übergangsmaßnahmen abgeschafft.
Ab 3/2018 wird die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in Brüssel ohne Übergangsmaßnahmen abgeschafft.
Ab 4/2016 wird die Zielgruppenermäßigung für Mentoren in der Wallonie ohne Übergangsmaßnahmen abgeschafft.
Ermäßigung |
Pauschale/Betrag |
Dauer |
Ermäßigungscode |
Berechnungsgrundlage |
Betrag der Ermäßigung |
---|---|---|---|---|---|
Zielgruppe Mentoren |
G9 (800 €) |
Alle betroffenen
Quartale |
3800 |
/ |
ja |
Bei der Meldung per Webanwendung wird die Ermäßigung 3800 gemäß
Eingabe automatisch berechnet.