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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2019/2

Übersicht

Studenten – Beschäftigung dualer Lernender in der Ferienzeit

(12/06/2019)

Jugendliche im ‚dualen Ausbildungssystem‘ können im Grunde keinen Studentenvertrag mit dem Praktikumsgeber abschließen, bei dem sie ihre praktische Ausbildung am Arbeitsplatz absolvieren. In den Anweisungen des 2. Quartals 2018 wurde dieser Vorbehalt für die Sommermonate (Juli und August) zurückgenommen, damit Jugendliche auch bei ihrem Praktikumsgeber einen Ferienjob absolvieren konnten.

In den Anweisungen des 1. Quartals 2019 wurde diese Ausnahme auf Verlangen des Nationalen Arbeitsrats (NAR) wieder gestrichen.

Auf Verlangen des Ministers der Beschäftigung und da es bezüglich dieses Vorbehalts viele Diskussionen gibt und der NAR nach den Sommermonaten eine Diskussion in der Sache führen will, wird diese Ausnahme wieder aufgenommen, damit deutlich ist, dass Jugendliche aus dem Teilzeitunterricht oder dem Unterricht mit beschränktem Lehrplan im dualen Ausbildungssystem in den Sommermonaten trotzdem einen Studentenvertrag mit ihrem Praktikumsgeber abschließen können und deshalb einen sozialversicherungspflichtigen Ferienjob bei ihm absolvieren können.