- INAMI - RIZIV
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Beschäftigungsmaßnahmen
- Arbeiten bei Krankheit/Arbeitsunfähigkeit: Arbeitnehmer
- Arbeiten mit einer Behinderung
- Berufliche Rehabilitation
- Eine andere Arbeit nach einer Berufskrankheit
- Selbständige Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit
- Vorming 600
- Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit oder Arbeitsun
- Zugang A
- Zustand verschlimmert nach Arbeitsunfall
Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
Was muss ich tun, wenn ich nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen möchte?
Wenn Sie nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beschließen, die Arbeit oder die Arbeitslosigkeit wieder aufzunehmen (auf Französisch), müssen Sie:
- das Formular zur Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit ausfüllen (dieses Formular ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich) und
- das ausgefüllte Formular innerhalb von 8 Kalendertagen ab Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Hinweis:
Sind Sie nicht mehr als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie ab dem Datum, das in der Entscheidung angegeben ist, kein Anrecht mehr auf Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie gewisse Schritte (auf Französisch) unternehmen.