Internationale Sozialversicherungsvereinbarungen

Belgien schließt auch internationale Sozialversicherungsvereinbarungen mit Drittländern ab. Diese Vereinbarungen regeln für gewöhnlich die Situation von Personen, die sich in diesen Ländern bewegen.

Die Zielsetzungen und Prinzipien dieser Verträge sind ähnlich (aber nicht identisch) wie jene, die innerhalb der Europäischen Union gelten. Jeder Vertrag hat nämlich seine eigenen Charakteristiken, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Darüber hinaus gibt es keinen internationalen Gerichtshof, der bestimmte Interpretationen auferlegt. Es ist also gut möglich, dass eine Klausel eines bilateralen Vertrags doch anders angewendet werden kann oder wird. Jeder Vertrag ist ein autonomes Rechtsinstrument.

Die internationalen Sozialversicherungsabkommen tragen dazu bei, den Übergang der Personen von einem Sozialversicherungssystem zu einem anderen zu erleichtern.

Ein internationaler Sozialversicherungsvertrag koordiniert die Anwendung der nationalen Gesetzgebungen, ändert diese jedoch nicht. Im Prinzip bezieht sich ein internationaler Vertrag nicht auf sozialen oder medizinischen Beistand.

Belgien ist mit mehr als 50 Ländern durch bilaterale oder multilaterale koordinierende internationale Instrumente der sozialen Sicherheit verbunden.