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Beihilfen und Zuschüsse
Als Person mit Behinderung haben Sie abhängig von Ihrer Situation Anspruch auf verschiedene Beihilfen. Sobald Sie 18 Jahre alt sind, können Sie eine Einkommensersatz- und eine Integrationsbeihilfe beantragen. Die erste entschädigt Personen, die durch ihre Behinderung am Arbeitsmarkt maximal ein Drittel des Lohns einer gesunden Person verdienen können. Die zweite Beihilfe muss die extra Kosten ausgleichen, die Personen durch ihre verminderten Selbständigkeitsgrad tätigen.
Werden Sie in späterem Alter invalide? Ein Beamter, der vollständig arbeitsunfähig wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Anspruch auf Ruhestandspension. Kriegsinvalide erhalten über die FÖD Soziale Sicherheit eine eigene Invaliditätspension.
Menschen über 65 Jahren, die durch eine Behinderung stark von anderen abhängig sind, kommen für eine Beihilfe für Seniorenhilfe in Frage. Diese letzte Beihilfe wurde vor kurzem an die Gemeinschaften übertragen.
Um diese Beihilfen zu erhalten, müssen Sie normalerweise in Belgien wohnen. Wenn Sie ins Ausland übersiedeln, behalten Sie Ihre Rechte nur unter bestimmten Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich also vor Ihrer Abreise.
Topics
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnem
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation