Beihilfen und Zuschüsse
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation
Pensionierung von Beamten wegen mangelnder körperlicher Eignung
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung?
Sie haben Anspruch auf eine Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung in den folgenden Fällen:
- Sie wurden vom zuständigen ärztlichen Dienst (in vielen Fällen Medex) für dauerhaft arbeitsunfähig erklärt.
- Sie wurden von Amts wegen pensioniert ab dem 1. Tag des Monats, der auf denjenigen folgt, in welchem Sie Ihr 60. Lebensjahr erreicht haben, 365 Kalendertage Krankheitsurlaub und/oder Zurdispositionsstellung wegen Krankheit.