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Schliessungsentschädigung : nichtkommerzieller Sektor / freie Berufe
Ihr Unternehmen schließt. Die Haupttätigkeit des Unternehmens wird endgültig eingestellt. Das Personal wird auf weniger als 75% der Arbeitnehmer abgebaut, die innerhalb der 4 Quartale vor der Betriebseinstellung im Unternehmen beschäftigt gewesen sind.
Wenn Sie in einem Unternehmen des nichtkommerziellen Sektors oder eines Freiberuflers beschäftigt waren und infolge einer Unternehmensschließung entlassen wurden, wird der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (USF) Ihnen unter Umständen vertragliche Vergütungen und den Betriebszuschlag zahlen.
Vertragliche Vergütungen sind im Besonderen die ausstehende Entlohnung, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie und die Entlassungsentschädigung. Die Beträge, die Sie beanspruchen können, sind nach oben begrenzt.
Den Arbeitnehmern des nichtkommerziellen Sektors oder eines Freiberuflers wird weder eine Schließungsentschädigung noch eine Übergangsentschädigung gezahlt.