Arbeiten mit einer Behinderung

Worauf sollen Sie achten?

Sie erhalten eine Eingliederungsbeihilfe und/oder Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, und möchten zu arbeiten beginnen, oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Was wird also aus Ihrer Beihilfe?

Änderungen Ihrer Arbeitssituation können Folgen für Ihre Beihilfe oder die sozialen und steuerlichen Maßnahmen haben, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Einkommensart kann sich ändern, oder Ihr Einkommen kann erhöht oder vermindert werden. Es ist wichtig, uns dies rechtzeitig zu melden.

Arbeitnehmer, Freiwilliger bzw. Selbständiger

Wenn Sie als Arbeitnehmer zu arbeiten beginnen, müssen Sie uns dies nicht mitteilen. Die GD Personen mit Behinderung wird hierüber nämlich automatisch informiert.

Wenn Sie eine Tätigkeit als Selbständiger beginnen, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten melden. Sie können dies sofort bei der GD Personen mit Behinderung oder Ihrer Gemeinde melden.

Auch als Freiwilliger können Sie eine Beihilfe beantragen.

Änderung Ihres Einkommens

Ändert sich Ihr Jahresberufseinkommen, so wird Ihre Beihilfe in bestimmten Fällen neu berechnet. Die Neuberechnung erfolgt am 31. Dezember des Jahres, in dem sich das Einkommen (von Ihnen und Ihrem Haushalt) um mindestens 20% verändert hat.

Wenn sich Ihr Jahreseinkommen oder Ihr Haushaltsjahreseinkommen erhöht, sind Sie verpflichtet, uns darüber innerhalb von 3 Monaten zu informieren. Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihr Haushaltseinkommen vermindert, können Sie – allerdings nach Beratung mit Ihrem Sozialassistenten – einen neuen Antrag stellen.

Verfahren

Wie kann ich eine Änderung in meiner Akte melden?