Tageseltern

Tageseltern – Status

Für Tageseltern ist das Arbeitnehmersystem anwendbar. Tageseltern sind natürliche Personen, die:

  • in einer Wohnung für die Betreuung von Kindern innerhalb einer Familie sorgen;
  • einem Dienst beigetreten sind, der hierzu von der zuständigen öffentlichen Einrichtung anerkannt wurde.

Auch Personen, die in der Kinderbetreuung mit einem normalen Arbeitsvertrag tätig sind, wie Arbeitnehmer einer Kindertagesstätte, fallen unter das Arbeitnehmersystem.

Aufsichtsunterstützung

Die Aufsichtsunterstützung ist eine durch das LfA der Tagesmutter gewährte Unterstützung, wenn deren Einkünfte, aufgrund des Fehlens von bei ihr eingeschriebenen Kindern aus Gründen unabhängig von ihrem Willen, abnehmen.

Diese Regelung ist ausschließlich für die Tagesmutter anwendbar, die

  • im familiären Rahmen den Empfang der durch ihre Eltern gebrachten Kinder gewährleistet;
  • einem durch die französische, flämische oder deutschsprachige Gemeinschaft anerkannten Dienst angehört;
  • nicht durch einen Arbeitsvertrag mit diesem Dienst verbunden ist.

Das Recht auf die Aufsichtsunterstützung kann ab Beginn der Tätigkeit als Tagesmutter gewährt werden.

Diese Regelung ist weder für die Tagesmutter, die diese Tätigkeit als Selbständige ausübt (und also der Sozialsicherheit der Selbständigen unterworfen ist), noch für die entlohnte Tagesmutter anwendbar.