Befreiung Sozialbeiträge Selbständige
Wichtig für Ihren Antrag
- Für eine schnellere Bearbeitung Ihres Falls (Anträge aus Krisensektoren), teilen Sie uns bitte per E-Mail an mailbox-dvr@rsvz-inasti.fgov.be mit, dass Sie einen Online-Antrag gestellt haben.
- Technischer Fehler beim Absenden Ihres Antrags? Stellen Sie den Antrag über Ihre Sozialversicherungskasse. Ihre Kasse übernimmt dann den Versand Ihres Antrags und der zugehörigen Anlagen an die Dienststelle für Beitragsbefreiungen des LISVS.
Sind Sie als Selbständiger in vorübergehenden finanziellen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten und können Sie daher Ihre Sozialbeiträge nicht bezahlen? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.
Was müssen Sie tun?
- Stellen Sie einen Antrag.
- Beschreiben Sie die vorübergehend schwierige finanzielle oder wirtschaftliche Lage, durch die Sie nicht in der Lage sind, Ihre Beiträge zu zahlen.
Mit wem setzen Sie sich in Verbindung?
Online können Sie nur eine Befreiung von Ihren eigenen Sozialbeiträgen als Selbständiger beantragen.
Sie sind selbständig und möchten eine Befreiung für Ihren Gehilfen beantragen
Möchten Sie eine Dispensierung der gesamtschuldnerische Haftung für die Sozialbeiträge Ihres Gehilfen beantragen? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des Gehilfen in Verbindung.
Sie Sind Erbe eines verstorbenen Selbständigen
Sind Sie Erbe eines verstorbenen Selbständigen und möchten Sie eine Befreiung von den Sozialbeiträgen beantragen, die der Verstorbene noch schuldet? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen in Verbindung.