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Befreiung Sozialbeiträge Selbständige

Sind Sie als Selbständiger in vorübergehenden finanziellen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten und können Sie daher Ihre Sozialbeiträge nicht bezahlen? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.

Was müssen Sie tun?

  • Stellen Sie einen Antrag.
  • Beschreiben Sie die vorübergehend schwierige finanzielle oder wirtschaftliche Lage, durch die Sie nicht in der Lage sind, Ihre Beiträge zu zahlen.

Mit wem setzen Sie sich in Verbindung?

Online können Sie nur eine Befreiung von Ihren eigenen Sozialbeiträgen als Selbständiger beantragen.

Sie sind selbständig und möchten eine Befreiung für Ihren Gehilfen beantragen

Möchten Sie eine Dispensierung der gesamtschuldnerische Haftung für die Sozialbeiträge Ihres Gehilfen beantragen? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des Gehilfen in Verbindung.

Sie Sind Erbe eines verstorbenen Selbständigen

Sind Sie Erbe eines verstorbenen Selbständigen und möchten Sie eine Befreiung von den Sozialbeiträgen beantragen, die der Verstorbene noch schuldet? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen in Verbindung.

Möchten Sie mehr wissen?

Besuchen Sie die Website des LISVS Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen