Kein Ergebnis

Erstattung von Arztkosten

Falls Sie beabsichtigen, Ihr Studium in Belgien zu machen, ist es angewiesen, Ihren Versicherungsträger im Herkunftsstaat (Wohnstaat) davon zu benachrichtigen.

Als Student(In), welche(r) der sozialen Sicherheit eines Staates unterworfen ist, der die europäischen Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit anwendet, behalten Sie während der ganzer Periode Ihres Studiums das Recht auf Gesundheitsleistungen zu Lasten der Krankenversicherung Ihres Herkunftsstaates.

Sie haben Recht auf Gesundheitsleistungen gemäß der belgischen Krankenversicherungsgesetzgebung.

Damit diese in Belgien geleistete notwendige medizinische Pflege zu Lasten genommen werden kann, sollen Sie Ihren Versicherungsträger im Herkunftsstaat um die europäische Krankenversicherungskarte bitten.

Achtung

Im Falle einer Verlegung des Wohnsitzes nach Belgien werden Sie der belgischen sozialen Gesetzgebung unterworfen sein.

Daraus geht hervor, dass Sie im Bereich der Gesundheitspflege kein Recht mehr haben werden auf Leistungen zu Lasten der Gesetzgebung des Herkunftsstaates. Sie sollen sich an einen belgischen Versicherungsträger wenden, denn nur dieser Träger ist zuständig, um alle Angelegenheiten im Bereich der Krankenversicherung zu erledigen.

Nützliche Links (Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte)

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

  • Ihrem heutigen Versicherungsträger (im Herkunftsstaat),
    oder
  • Einem belgischen Versicherungsträger (Krankenkasse)
    oder
  • Dem LIKIV
    Dienst für Gesundheitspflege
    Direktion für Internationale Beziehungen
    Email : rir@likiv.fgov.be