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Erstattung von Arztkosten

1. Sie kommen nach Belgien wohnen und arbeiten

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind Sie nicht mehr einer ausländischen Sozialsicherheitsregelung unterworfen. Demzufolge sind Sie der belgischen sozialen Gesetzgebung und der belgischen sozialen Sicherheit unterworfen.

Im Bereich der Gesundheitspflege sollen Sie sich an einen belgischen Versicherungsträger wenden, denn nur dieser Träger ist zuständig für alle Angelegenheiten im Bereich der Krankenversicherung.

2. Sie wohnen in einem anderen Staat und kommen nach Belgien arbeiten

Als Versicherte(r), welche(r) der belgischen sozialen Sicherheit unterworfen ist, behalten Sie sowie die Personen zu Ihrem Lasten das Recht auf im Ausland geleistete Gesundheitspflege, jedoch zu Lasten der belgischen Krankenversicherung, wenn Sie in einem anderen Staat wohnen. Die Eigenschaft einer "Person zu Lasten" wird kraft der Gesetzgebung des Wohnstaates beurteilt.

Sie haben Recht auf Gesundheitsleistungen gemäß der Krankenversicherungsgesetzgebung Ihres Wohnstaates.

Damit diese in Ihrem Wohnstaat geleistete Gesundheitspflege zu Lasten genommen werden kann, sollen Sie Ihren belgischen Versicherungsträger um das entsprechende Formular bitten und sollen Sie sich anhand dieses Formulars bei einem Versicherungsträger Ihres Wohnstaates eintragen.

In Belgien haben Sie Recht auf Gesundheitspflege zu Lasten der belgischen Krankenversicherung.

3. Sie arbeiten in einem anderen Staat und kommen nach Belgien wohnen

Wenn Sie nach Belgien wohnen kommen, haben Sie als in Belgien wohnhafte Person Recht auf Gesundheitsleistungen gemäß der belgischen Gesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung, jedoch zu Lasten Ihres Arbeitsstaates.

Dazu sollen Sie den Versicherungsträger Ihres Arbeitsstaates um das entsprechende Formular bitten und sollen Sie sich anhand dieses Formulars bei einem belgischen Versicherungsträger Ihrer Wahl eintragen.

Der Versicherungsträger Ihres Arbeitsstaates bleibt zuständig für die Abgabe der europäischen Krankenversicherungskarte.

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

  • Ihrem heutigen ausländischen Krankenversicherungsträger (im Herkunftsstaat),
    oder
  • Einem belgischen Versicherungsträger (Krankenkasse),
    oder
  • Dem LIKIV
    Dienst für Gesundheitspflege
    Direktion für Internationale Beziehungen
    Email : rir@likiv.fgov.be